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Hartz IV: Klagen oft erfolgeich

Sozialgerichte entschieden ein Drittel der Fälle für die Antragsteller

Klagen gegen Regelungen der Hartz-IV-Gesetze haben vor Gericht relativ gute Erfolgsaussichten. Bei etwa einem Drittel der Klagen werde zu Gunsten der Antragsteller entschieden, sagte die Sprecherin der 14 deutschen Landessozialgerichtspräsidenten, Monika Paulat, gestern in Münster. Bundesweit seien im vergangenen Jahr etwa 50.000 Streitigkeiten um Hartz-IV-Regelungen vor Gerichte gelandet. Häufig gehe es um die Größe von Wohnungen und Autos, die Anerkennung von Lebenspartnerschaften oder Heizkosten. In diesen Fällen gebe es bei den Richtern häufig andere Meinungen als bei den Arbeitsagenturen oder den Kommunen. Man schaue sich jeden Einzelfall an.

Quelle: Ruhrnachrichten vom 18.05.2006

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