Hartz IV: Klagen oft erfolgeich
Sozialgerichte entschieden ein Drittel der Fälle für die Antragsteller
Klagen gegen Regelungen der Hartz-IV-Gesetze haben
vor Gericht relativ gute Erfolgsaussichten. Bei etwa einem Drittel der
Klagen werde zu Gunsten der Antragsteller entschieden, sagte die
Sprecherin der 14 deutschen Landessozialgerichtspräsidenten, Monika
Paulat, gestern in Münster. Bundesweit seien im vergangenen Jahr etwa
50.000 Streitigkeiten um Hartz-IV-Regelungen vor Gerichte gelandet.
Häufig gehe es um die Größe von Wohnungen und Autos, die Anerkennung
von Lebenspartnerschaften oder Heizkosten. In diesen Fällen gebe es bei
den Richtern häufig andere Meinungen als bei den Arbeitsagenturen oder
den Kommunen. Man schaue sich jeden Einzelfall an.
Quelle: Ruhrnachrichten vom 18.05.2006