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Hartz IV-Klagen: Sozialgericht befürchtet weiteren Anstieg

Seit Inkrafttreten der Hartz- IV-Reform vor fünf Jahren gibt es bei den Klagen nur eine Richtung: stramm nach oben. Und die Richter am Sozialgericht Dortmund sehen keine Umkehr dieser Entwicklung. Im Gegenteil.

Die konkreten Fallzahlen haben sich in Dortmund in dieser Zeit mehr als vervierfacht. Wurden im Jahr 2005 nur 393 Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz (32,75 pro Monat) im Bereich der Grundsicherung für Arbeitslose aus der Stadt Dortmund eingereicht, waren es im vergangenen Jahr bereits 1612 (134 pro Monat). Dabei ist die Zahl der von der ARGE Dortmund betreuten Menschen vom Höchststand 83.606 im Juni 2006 auf mittlerweile 78.029 gesunken.

470 Verfahren pro Richter

Von den 51 Richtern am Sozialgericht Dortmund, dessen Einzugsgebiet weit über Dortmund hinaus geht (Regierungsbezirk Arnsberg ohne Herne), beschäftigen sich mittlerweile 17 mit den Hartz-IV-Klagen. Insgesamt sind zurzeit 22.000 Verfahren am Sozialgericht aus dem gesamten Gerichtsbezirk anhängig, vor Inkrafttreten der Hartz IV- Gesetze Ende 2004 waren es gerade mal 13.000.

„Das bedeutet, jeder Richter hat zurzeit 470 Verfahren gleichzeitig zu bearbeiten“, so der Aufsichtführende Richter Ulrich Schorn (46). Mittlerweile dauert es im Schnitt 14 Monate, bis ein Verfahren beendet wird.

„Das Grundproblem ist, wie wir bei steigenden Verfahrenszahlen und unzureichender Personalausstattung noch unserem Auftrag, dem Bürger effektiven Rechtsschutz gegenüber behördlichen Entscheidungen zu gewähren, gerecht werden können.“

Künftig zwei Bescheide?

Und ihm schwant schon Böses. Denn Ende 2010 müssen die Stadt Dortmund und die Agentur für Arbeit ihre Zusammenarbeit in der ARGE entflechten.

Das geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Die Hartz-IV-Empfänger könnten künftig zwei Bewilligungsbescheide statt einen erhalten: Einen für die Kosten der Unterkunft, den die Stadt ausstellt, den anderen für die Transferleistungen von der Agentur für Arbeit.

Alle Leistungen aus einer Hand

„Da ist zu befürchten, dass die Klagezahlen nochmals steigen, weil auf der einen Seite die Agentur für Arbeit, auf der anderen die Stadt Dortmund beklagt werden können“, so Manuel Frank (35), ebenfalls Richter am Sozialgericht.

„Grundidee von Hartz IV war eigentlich, alle Leistungen aus einer Hand zu bieten. Wenn das wieder aufgehoben wird, entstehen erneut Reibungsverluste in der Verwaltungspraxis“, prophezeit Frank.  

Quelle: RN vom 21.01.10

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