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Hungerstreik wegen Hartz IV ausgesetzt, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit erstritten, Heizkostenerstattung offen.

Rüdiger Steinbeck aus Wieda/Harz hat seinen seit Dezember andauernden Hungerstreik ausgesetzt. In Verhandlungen mit der Arbeitsagentur, dem Landkreis und durch Vermittlung des Aktionsbündnisses Sozialproteste (Edgar Schu, Prof. Grottian) konnte Rüdiger Steinbeck sogar eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit an einer Schule erstreiten.

Er fällt damit aus der diskriminierenden Hartz IV-Logik heraus und betreut in Zukunft infrastrukturelle Leistungen einer Schule (Hausmeisterei, PC-Betreuung). "Damit hat Rüdiger Steinbeck erfolgreich abgewehrt, sich an dem katastrophalen Lohndumping durch 1-Euro-Jobs beteiligen zu müssen. Er hat sich solidarisch mit anderen Erwerbslosen und Erwerbstätigen gezeigt und so einen Bruttolohn von 10 Euro erstritten. Was für ihn gilt, sollte auch für alle anderen gelten. Dies ist auch unsere Forderung für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn", kommentiert der Vermittler des Aktionsbündnis Sozialproteste, Edgar Schu, diesen ersten Verhandlungserfolg. Das Erwerbslosen Forum Deutschland wird ein altes Auto mitfinanzieren, um den Weg zur neuen Arbeitsstätte zu erleichtern.

Nach wie vor sind die Erstattung der aufgelaufenen Heizkosten und die damit unzumutbaren Wohnbedingungen in einem kleinen Bad strittig. Der Rechtsanwalt von Rüdiger Steinbeck wird dazu in der nächsten Woche einen Vermittlungsvorschlag vorlegen.

Das Aktionsbündnis Sozialproteste wertet das Ergebnis als Erfolg eines beharrlichen Einzelkämpfers und seiner Unterstützer, aber nimmt auch das Bemühen der Verwaltungen zur Kenntnis, denen der Fall öffentlich zu heiß geworden war. "Wir versprechen uns weitere Wirkungen von kollektiven Aktionen", so Prof. Grottian. "Deshalb wird ab 02. April ein kollektiver befristeter Hungerstreik gegen Hartz IV von 20-25 Personen in Berlin beginnen."

Rüdiger Steinbeck zeigt sich nach wie vor sehr skeptisch, ob der Konflikt wirklich beigelegt sein wird. Er wird erneut in einen Hungerstreik treten, wenn die Heizkosten- und Arbeitsplatzfrage sich doch nicht als befriedigend gelöst herausstellen sollte.

Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis Sozialproteste vom 07.02.07

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