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Immer mehr Grundsicherungsempfänger und ALG II Bezieher sind auf dem Weg in den Knast

Menschenrechtsgruppe ‚Per Aspera' bereitet Sammelklage beim Bundesverfassungsgericht vor

In Speyer spricht ein 70-jähriger Grundsicherungsempfänger bei einer Rechtsanwältin vor. Es geht um das Besuchsrecht für seine Enkelin. Er macht darauf aufmerksam,  dass er Grundsicherung bezieht und nur auf Basis von Prozesskostenhilfe juristische Hilfe in Anspruch nehmen kann. Die Anwältin verlangt 500 Euro Vorschuss und der Mann verabschiedet sich ohne Beauftragung, weil er so viel Geld nicht hat. Die Anwältin fordert für das Gespräch, das zu keinem Mandatsverhältnis führt, fast 400 Euro. Der Mann kann nicht zahlen.

Statt zivilrechtlich zu klagen, erstattet die Anwältin Strafanzeige. Der 70-jährige wird vom Amtsgericht Speyer am 8.4.08 zu 40 Tagen Knast verurteilt wegen Betruges. In der Urteilsbegründung heißt es: ("...dennoch nahm der Verurteilte, obwohl ihm seine Zahlungsunfähigkeit bekannt war, den Dienst der Geschädigten (!!!) in Anspruch.....")

Es handelt sich nicht um einen Einzelfall, sondern um einen neuen Trend. Es werden Frauen verurteilt und angeklagt, die die 10 Euro pro Tag Selbstbeteiligung im Krankenhaus nicht zahlen können, trotzdem die betrügerische Frechheit hatten, sich ins Krankenhaus zu legen.... Es werden Mütter als Betrügerinnen verurteilt, die die Zähne ihrer Kinder reparieren lassen, aber den später errechneten "Eigenanteil" nicht zahlen können.....

Die neueste Variante im Krieg gegen die Armen ist das Instrument der Erzwingungshaft. PER ASPERA hat derzeit 92 (zweiundneunzig) Erzwingungshaftschreiben gegen Alg II oder Grundsicherungsempfänger vorliegen.

Die Erzwingungshaft stammt aus dem Zivilrecht und wird jetzt als Instrument gegen die Armen eingesetzt. Ursprünglicher Sinn der Erzwingungshaft ist es (z.B. im § 70 StPO) Zeugen, die etwas wissen zur Aussage vor Gericht zu zwingen, oder (z.B. im Zivilrecht in den §§ 890 ff ZPO) Menschen die Schulden haben, sich aber weigern ihr Vermögen offen zu legen (durch Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, des früheren Offenbarungseides) solange festzuhalten, bis sie die Erklärung abgegeben haben. Die Erzwingungshaft ist mehrfach vollziehbar, sie verringert die Strafe nicht. Theoretisch kann für ein Parkticket von 5 Euro ein Delinquent bis zu 6 Monate eingesperrt werden.

Dieser Erzwingungshaftparagraph wird nun missbraucht, somit der mittelalterliche Schuldturm wieder eingeführt, um Menschen die eine Geldbuße (die man ja nicht absitzen kann) zu zahlen haben, zu nötigen, ihr ALG II Geld dafür wieder herzugeben. Selbstverständlich ist dieser Missbrauch der Erzwingungshaft rechtswidrig.

In immer mehr Familien führt das zu Hunger und Unterernährung, denn im Warenkorb ist kein Betrag für "Geldbußen" enthalten. Kinder sollen dafür hungern, dass ihr Elternteil eine gelbrote Ampel überfahren habe, oder sie eine Haltestelle weiter gefahren sind, als es ihr Ticket erlaubt hätte.

Gegen dieses Unrecht per Strafrecht will die Menschenrechtsgruppe ‚Per Aspera' eine Sammelklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Informationen dazu sind unter:  perasperasd ät aol.com erhältlich.

Von Edith Bartelmus-Scholich
www.scharf-links.de

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