Kinderarmut: Weniger Essen durch Hartz IV
Eine erfreuliche Mitteilung. Die SPD/CDU Bundesregierung tut etwas gegen Kinderarmut. Mit der Anhebung des Regelsatzes ab 1.Juli 2007 um 2 Euro mtl. stieg der im Regelsatz von Schulkindern bis 14 Jahren enthaltene Anteil für die Ernährung von 2,27 auf 2,28 Euro pro Tag. Der Aufschwung ist auch bei Hartz IV-EmpfängerInnen angekommen. Wer aber weiß schon, dass 1987 im Regelsatz eines 12-jährigen Schulkindes noch 2,90 Euro für Essen und Trinken enthalten waren? Die herrschenden Parteien haben Kindern und ihren Eltern nach und nach in erheblichem Umfang Mittel für Essen und Trinken entzogen.
Ernährungsanteil bei Erwachsenen
Der Regelsatz eines alleinstehenden erwachsenen Sozialhilfebeziehers betrug 1987, also vor 20 Jahren, im Bundesdurchschnitt (umgerechnet) 203 Euro (398 DM). Damals galt: 57% dieses Betrags, d.h. 116 Euro oder 3,87 Euro am Tag entfielen auf Ernährung. Ab Juli 2007 sind es noch 3,81 Euro. Mit dem annähernd gleichen Betrag kann man sich aber nur noch 20% weniger Lebensmittel kaufen, da die Lebensmittelpreise in diesem Zeitraum um 20% gestiegen sind.
Warum 57%?
Seit Anfang der 70er Jahre wurden die Regelsätze auf der Basis von Warenkörben festgelegt. Die Ernährungsausgaben für Erwachsene beruhten auf Berechnungen, wie ein durchschnittlicher Kalorienbedarf von Erwachsenen von 2250 Kalorien pro Tag zu befriedigen wäre. Sie betrugen rd. 57% des damaligen Eckregelsatzes.
Seit dem Ende der 80er Jahre galt als Maßstab für die anerkannten Ernährungsausgaben nicht mehr, wieviel jemand für eine halbwegs befriedigende Ernährung angeblich braucht, sondern was die unteren Verbrauchergruppen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) tatsächlich dafür ausgeben. Das war weniger als die kärglichen Beträge, die vorher zugestanden wurden.
Ernährungsanteil bei Schulkindern
Noch krasser war die Entwicklung bei den Kinderregelsätzen. Die Prozentsätze der Kinderregelsätze und die Einstufung in Altersklassen orientierten sich mit der Einführung von Warenkörben Anfang der 70er Jahre vor allem am Kalorienverbrauch. Sie betrugen z.B. wegen des steigenden Energieverbrauchs für 8-11 jährige 65% und für 12-15-jährige 75% des Eckregelsatzes, für 16-21 jährige 90%. (Regelsatzverordnung vom 10.07.1971 nach Käthe Petersen, Die Regelsätze nach dem BSHG, Frankfurt 1972, 52) Das galt bis 1990.
Ein 12-jähriges Schulkind hatte auf dieser Grundlage im Jahre 1987 noch 87 Euro mtl. oder 2,90 Euro täglich zur Verfügung, ein zehnjähriges Schulkind 75 Euro bzw. 2,51 Euro.
Ab Juli 2007 sind davon noch 2,28 Euro übrig geblieben.
Würden die damaligen Prozentsätze vom Eckregelsatzes heute noch bestehen und wäre die Steigerung der Lebensmittelpreise um 20% berücksichtigt worden,
müsste der Ernährungsanteil eines 12-jährigen Schulkindes heute nicht 2,28 Euro, sondern 3,48 Euro pro Tag betragen. Die zugestandenen Mittel für Essen und Trinken von Schulkindern aus Armutsfamilien sind also real um 1/3 gekürzt worden.
Den kompletten - und sehr ausführlichen - Artikel von Prof. Rainer Roth gibt es unter www.erwerbslosenforum.de