Klage gegen Hartz IV
Die Anzahl der Gerichtsverfahren gegen Entscheidungen der ARGEn nimmt stetig zu. Auch Elisabeth Rosing will sich auf diesem Weg wehren. In einem Brief an ihren Anwalt, beschreibt sie ihre Beweggründe.
Elisabeth Rosing (xxxxx) Weinstadt, der 22.02.2008
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xxxxxx Weinstadt
RA xxxxxxxx
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xxxxx Weinstadt
Thema: Ihr Schreiben vom 18.02.2008 mit der schon nicht mehr erwarteten „frohen Botschaft“
eines Anhörungstermins bei der 4. Kammer des Sozialgerichts Stuttgart am 11.03.2008
um 12:20 Uhr.
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
ein wahrer Muntermacher bezüglich Ihres Kommentars, daß die Klage KEINE realen Erfolgsaussichten besitzt, sind sie in der Tat nicht!
Obwohl ich in meiner Mail vom 13.11.2007 geschrieben habe, daß mir nichts daran liegt eine Kostenerstattung zu erhalten, lautet meine Antwort ganz klar NEIN bei Ihrer Frage, ob ich die Klage zurück nehmen will. DIESER TERMIN WIRD UNTER ALLEN UMSTÄNDEN WAHRGENOMMEN!!
Da ich nicht Ihr einziger Klient bin muß ich Ihnen ein explizites „UPGRADE“ bezüglich meiner Person „updaten“, damit Sie meine Beweggründe im Zusammenhang sehen:
Wie Sie sehr wohl selbst am Besten wissen, war und ist meine finanzielle Situation u.a. auch durch Ihre Beihilfe sehr angespannt. Das liegt NICHT allein nur an den Scheidungskosten, wovon Sie selbst ein großer Unkostenfaktor waren. Es ist auch mein Stolz der mich dazu bewog, eine Aufstockung-Unterhaltsklage durch zu führen, die dem deutschen Staat monatlich 218,00 Euro einspart, was zum einen die ARGE in blitzschnelle Reaktion verfallen läßt, indem sie diese Summe auch monatlich eifrig von der Summe der staatlichen Sozialleistungen abzieht, die mir laut Grundgesetz zustehen und für die ich JAHRELANGE Beiträge bezahlt habe.. Sie selbst UND das Familiengericht haben sich diesen Stolz auch fürstlich bezahlen lassen. Eine Kostenbeteiligung von Seiten des deutschen Staates fand aber NIE statt obwohl er der Hauptnutzer dieser Aktion ist, da er monatlich 218,00 Euro weniger bezahlen muß.
Meine Klageabsicht richtet sich in erster Linie gezielt gegen die UNMENSCHLICHEN Hartz IV Gesetze samt ALLEN unangenehmen Begleiterscheinungen.
Damit wäre ich bei der EINGLIEDERUNGS-VEREINBARUNG angekommen, die mich dazu bewegt hat eine Klage vor dem Sozialgericht einzureichen.
Am 03.07.2007 wurde ich zur Unterzeichnung dieser EINGLIEDERUNGS-VEREINBARUNG erpresst, da ich sonst unweigerlich eine Leistungskürzung oder gar eine Leistungseinstellung riskiert hätte.
Dieser Abschluß richtete sich gezielt gegen den im Grundgesetz garantierten „freien Willen“ bei geschäftlichen Abschlüssen.
Meine Bemühungen „mindestens eine Bewerbung pro Monat“ durch zu führen habe ich bei weitem erfüllt. Ein voller Aktenordner belegt das.
Wo aber sind bitteschön die schriftlich garantierten Bemühungen seitens der ARGE Waiblingen geblieben?
Wie viele Arbeitsplatz-Angebote hat mir die ARGE WAIBLINGEN bis heute zukommen lassen?
Die Antwort werde ich Ihnen geben: KEIN EINZIGES ANGEBOT habe ich erhalten!!!
WARUM? WEIL SICH DIE ARGE WAIBLINGEN DADURCH AUFS HÖCHSTE BLAMIEREN WÜRDE!!
Die ARGE Waiblingen selbst hat eine amtsärztliche Untersuchung bei mir angesetzt, welche zu dem Ergebnis kam, daß ich zur Zeit arbeitsuntauglich bin und der mit der Untersuchung beauftragte Orthopäde hat mich damals SOFORT auf die O.P. Warteliste gesetzt!
DAS GESCHAH IM JAHR 2006!
Trotzdem hat die ARGE Waiblingen von mir eine EINGLIEDERUNGS-VEREINBARUNG erpresst, die sie von ihrer Seite aus in KEINSTER Weise erfüllt hat!
DIESE Eingliederungs-Vereinbarung hat mich beinahe an den Rand der Zahlungsunfähigkeit gebracht, da ich in dem Bemühen wenigstens von zu Hause aus arbeiten zu können sofort einen neuen PC samt Zubehör auf Raten kaufte als mein Laptop kaputt ging.
Es waren insgesamt 7 Monate in denen ich nur 25,00 Euro zum LEBEN hatte!
Die Folgen sind gravierend:
Notwendige ärztliche Behandlungen und Medikamente konnten und können nicht durchgeführt und bezahlt werden.
Durch die fehlenden Medikamente hat sich mein Gesundheitszustand weiter verschlechtert. Trotz der großzügig bemessenen Mehrleistung von 25,56 Euro pro Monat, die mir eine ärztlich verordnete Schon-Kost beschert muß ich auf Nahrungsmittel zurück greifen, die meiner Gesundheit höchst abträglich sind da ich mir die „Reformhaus-Preise“ nicht leisten kann. Das zieht eine permanente Diarrhoe nach sich mit hochgradigem Flüssigkeitsverlust welche zu unsäglichen Muskelkrämpfen führt.
Mittlerweile ist mein linker Arm dadurch völlig taub und gefühllos geworden.
Die ARGE Waiblingen berücksichtigt KEINESWEGS die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen sondern pauschalisiert frei nach Gusto und Gießkannen-System.
Solch eine Vorgehensweise nenne ich BEWUSSTEN STAATLICH SANKTIONIERTEN MORD AUF RATEN!
HIERMIT klage ich die ARGE Waiblingen im Einzelnen und den DEUTSCHEN STAAT im Besonderen an, durch unüberlegte und vorschnelle GESETZ-ERLASSE und deren DURCHFÜHRUNG sozial bedürftige Menschen VORSÄTZLICH in den RUIN und SELBSTMORD zu treiben wie die Zeitungsberichte auch eindeutig belegen!
Folglich bleibt mein Klagewunsch bestehen und ich werde diesen Termin unter ALLEN Umständen wahrnehmen!
NEHMEN SIE BITTE ZUR KENNTNIS, DASS DIESER BRIEF OHNE NAMENTLICHE NENNUNG IHRERSEITS IM INTERNET VERÖFFENTLICHT WIRD!
Gez.
Elisabeth Rosing