Langer Kampf um Nürnberger Daten
Bundesagentur macht Weisungen zugänglich: Seit vergangenen Mittwoch sind interne Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) für Internet-Nutzer zugänglich. Der Verein Tacheles spricht indes von einer Mogelpackung.
Auf der Internet-Seite der BA – www.arbeitsagentur.de – findet sich
unter »Service von A-Z« nach mehreren Mauseklicks das Stichwort
»Bundesagentur für Arbeit intern – Interne Weisungen«. Hier ist unter
anderem eine Wissensdatenbank SGB II bereitgestellt, die Fragen zum
Bezug von Arbeitslosengeld II beantworten soll. Wer soweit gekommen
ist, braucht dann noch ein Programm zum Öffnen von Pdf-Dateien, um die
Informationen lesen zu können.
Diese
können aber auch mit weniger Aufwand eingesehen werden. Denn Tacheles
e. V. stellte die Weisungen schon vorher benutzerfreundlich ins Netz.
Vor allem aber sind die hier aufgeführten Informationen viel
umfassender als das Angebot der Nürnberger Behörde.
Der Verein
Tacheles, der Erwerbslose berät, verlangt seit längerem die
Veröffentlichung von BA-Interna. Dabei stützt er sich auf das seit
Anfang 2006 gültige Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Danach muss jede
Bundesbehörde auf Antrag von Betroffenen interne Informationen
innerhalb eines Monats veröffentlichen, wenn keine »schutzwürdigen
behördlichen oder privaten Interessen« berührt sind.
Schon kurz nach
Inkrafttreten des IFG hatte Tacheles bei der Bundesagentur einen Antrag
auf Veröffentlichung aller internen Dienstanweisungen der zum zweiten
und dritten Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) sowie der
wöchentlichen Handlungsanweisungen gestellt. Nach Angaben des Vereins
zeigte sich die BA aber zunächst gar nicht kooperativ. »Immer wieder
wurden technische Probleme vorgeschoben, um die Verzögerung zu
rechtfertigen«, so Harald Thomé von Tacheles.
Ein Gerichtsstreit endete
schließlich im Juni mit einem vergleich. Die BA verpflichtete sich, die
angeforderten Informationen im Internet zu veröffentlichen. Da es sich
um über tausend Dokumente handelt, wurden Fristen ausgehandelt. So
sollten bis zum 15. Juli alle Durchführungsanweisungen zum SGB II und
SGB III aus dem Jahr 2006 im Internet veröffentlicht sein.
»Diese Verpflichtungen hat die BA nicht erfüllt«, erklärt Harald Thomé. Er spricht von einer Mogelpackung. Man werde weiter den Rechtsweg bestreiten, um »die vollständige Umsetzung der Vereinbarung zu erreichen«. Tacheles sieht im IFG dennoch eine Chance für Betroffene: »Sie haben die Möglichkeit nachzuprüfen, ob das Recht richtig und einheitlich angewandt wurde. In Zeiten zunehmender Entrechtung ist dies ein entscheidender Erfolg.« - Von Peter Nowak
Quelle: Neues Deutschland vom 21.08.06