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Langer Kampf um Nürnberger Daten

Bundesagentur macht Weisungen zugänglich: Seit vergangenen Mittwoch sind interne Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) für Internet-Nutzer zugänglich. Der Verein Tacheles spricht indes von einer Mogelpackung.

Auf der Internet-Seite der BA – www.arbeitsagentur.de – findet sich unter »Service von A-Z« nach mehreren Mauseklicks das Stichwort »Bundesagentur für Arbeit intern – Interne Weisungen«. Hier ist unter anderem eine Wissensdatenbank SGB II bereitgestellt, die Fragen zum Bezug von Arbeitslosengeld II beantworten soll. Wer soweit gekommen ist, braucht dann noch ein Programm zum Öffnen von Pdf-Dateien, um die Informationen lesen zu können.

Diese können aber auch mit weniger Aufwand eingesehen werden. Denn Tacheles e. V. stellte die Weisungen schon vorher benutzerfreundlich ins Netz. Vor allem aber sind die hier aufgeführten Informationen viel umfassender als das Angebot der Nürnberger Behörde.

Der Verein Tacheles, der Erwerbslose berät, verlangt seit längerem die Veröffentlichung von BA-Interna. Dabei stützt er sich auf das seit Anfang 2006 gültige Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Danach muss jede Bundesbehörde auf Antrag von Betroffenen interne Informationen innerhalb eines Monats veröffentlichen, wenn keine »schutzwürdigen behördlichen oder privaten Interessen« berührt sind.

Schon kurz nach Inkrafttreten des IFG hatte Tacheles bei der Bundesagentur einen Antrag auf Veröffentlichung aller internen Dienstanweisungen der zum zweiten und dritten Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) sowie der wöchentlichen Handlungsanweisungen gestellt. Nach Angaben des Vereins zeigte sich die BA aber zunächst gar nicht kooperativ. »Immer wieder wurden technische Probleme vorgeschoben, um die Verzögerung zu rechtfertigen«, so Harald Thomé von Tacheles.

Ein Gerichtsstreit endete schließlich im Juni mit einem vergleich. Die BA verpflichtete sich, die angeforderten Informationen im Internet zu veröffentlichen. Da es sich um über tausend Dokumente handelt, wurden Fristen ausgehandelt. So sollten bis zum 15. Juli alle Durchführungsanweisungen zum SGB II und SGB III aus dem Jahr 2006 im Internet veröffentlicht sein.

»Diese Verpflichtungen hat die BA nicht erfüllt«, erklärt Harald Thomé. Er spricht von einer Mogelpackung. Man werde weiter den Rechtsweg bestreiten, um »die vollständige Umsetzung der Vereinbarung zu erreichen«. Tacheles sieht im IFG dennoch eine Chance für Betroffene: »Sie haben die Möglichkeit nachzuprüfen, ob das Recht richtig und einheitlich angewandt wurde. In Zeiten zunehmender Entrechtung ist dies ein entscheidender Erfolg.« - Von Peter Nowak

Quelle: Neues Deutschland vom 21.08.06
 

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