Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Soziale Lage / Sozialpolitik Erwerbslos / Hartz ... Einkünfte bis 165 Euro frei

Einkünfte bis 165 Euro frei

Wer Arbeitslosengeld bezieht, darf sowohl selbständige als auch unselbständige Beschäftigungen ausüben und dadurch Nebeneinkommen erzielen.

Darauf weist die Agentur für Arbeit Dortmund hin. Allerdings gilt " im Gegensatz zu den Regelungen des Arbeitslosengeldes II " für Bezieher des herkömmlichen Arbeitslosengeldes die 15-Stundenregelung pro Woche. Das bedeutet, dass Arbeitslose, die 15 Stunden und länger wöchentlich arbeiten, nicht mehr arbeitslos sind und folglich auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Nebenverdienst

Vom erzielten Nebenverdienst bleiben monatlich 165 Euro anrechnungsfrei. Für selbständige Tätigkeiten oder Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger gilt diese Regelung entsprechend mit der Maßgabe, dass pauschal 30 Prozent der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben angesetzt werden, es sei denn, der Arbeitslose weist höhere Betriebsausgaben nach.

Wichtig ist in jedem Fall, die Agentur für Arbeit rechtzeitig über die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung zu informieren. Wird die Nebentätigkeit nicht oder nicht rechtzeitig angezeigt, hat das negative Folgen. Überzahlte Leistungen müssen der Agentur einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden, und die Agentur prüft darüber hinaus, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Quelle: RN vom 13. Juni 2005

Artikelaktionen