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Schulbücher: ALG II-Empfänger müssen zahlen

Spätestens ab dem Schuljahr 2006/7 müssen ALG II-Empfänger für Schulbücher in die eigene Tasche greifen.

(psr) Gabriele Becker ist sauer. Als Sozialhilfeempfängerin konnte sich die Mutter von vier Kindern bis Ende letzten Jahres auf die Lernmittelfreiheit beim Kauf von Schulbüchern verlassen. Seitdem sie ALG II - Empfängerin ist, soll sie in die eigene Tasche greifen.

Im laufenden Schuljahr gibt es noch eine Übergangsregelung - spätestens mit dem Schuljahr 2006/2007 muss jeder ALG II-Empfänger für den Elternanteil, in Dortmund rund 33 Prozent der Buchkosten, selbst aufkommen. Da ihr jüngster Sohn Schulanfänger ist, bekam sie schon jetzt die Rechnung. 17,50 Euro soll sie zahlen. Weitere 17,50 Euro für ihre Tochter, die in die dritte Klasse kommt, womöglich noch einmal soviel für die ältere Tochter, die auf die Berufsschule will. Rund 50 Euro - viel Geld für die alleinerziehende Mutter.

Durch ALG II habe sie zwar theoretisch rund 500 Euro mehr pro Jahr, so Gabriele Becker. Rücklagen zu bilden, sei praktisch jedoch ein Ding der Unmöglichkeit. "Von dem Geld zahlen wir Nachzahlungen bei der Stromjahresabrechnung, Reparaturen, Haushaltsgeräte..." Da bleibt nicht mehr viel übrig. Außer sich zu ärgern. Das täten viele Eltern an der Grundschule ihres Sohnes. Man habe schon überlegt, ob man sich mit einer Unterschriftenliste Luft machen solle. Renate Tölle, Leiterin des Schulverwaltungsamtes versteht den Unmut. Dass ALG-II-Em-pfänger Rücklagen bilden könnten, um die Kosten für den Elternanteil an Schulbüchern selbst zu zahlen, daran glaubt auch sie nicht wirklich. Das Schulverwaltungsamt, bei dem sich Beschwerden von Eltern häufen werden, könne jedoch an den bestehenden politischen Vorgaben nichts ändern. Gabriele Becker hofft, dass vor der Bundestagswahl vielleicht noch mal über die Regelung nachgedacht wird. Denn die sei alles andere als familienfreundlich.

Quelle: WR vom 01.06.2005

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