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Sparen statt fördern

Interview mit Claudia Daseking und Solveig Koitz über die rechtswidrige Hartz IV-Sanktionspraxis. Teil 3

"Rechtsanspruch auf verständliche Bescheide wird ständig mit Füßen getreten"

Sie schreiben, dass es einem Hartz-IV-Bezieher fast unmöglich ist, mit seinem Sachbearbeiter nach Verhängung einer Sanktion telefonisch oder kurzfristig direkt Kontakt aufzunehmen. Dabei wäre es  doch sinnvoll, wenn hier Kommunikation hergestellt würde ...

Claudia Daseking: Das wäre es in der Tat. Aber die Abschottung ist gewollt, zum Beispiel um mit geringer Personaldecke frei von "Störungen" die Aktenberge abarbeiten zu können. Insgesamt gleichen JobCenter heutzutage eher einer Festung. Zum Beispiel sind überall Security-Leute sehr präsent, also privater Wachschutz. Die Abschottung ist aber nicht in allen JobCentern gleich rigide. Die ganze Kommunikation der JobCenter mit ihren "Kunden" zeigt jedoch generell, dass nichts übrig ist von einem Verhältnis Bürger zu seiner Behörde, sondern dass hier obrigkeitsstaatlich verfahren wird: Wenn die Behörde einen vorlädt, kriegt man eine Rechtsfolgenbelehrung mit den Sanktionsandrohungen an die "Einladung" geheftet. Hat man als Hartz-IV-Bezieherin den Wunsch nach dringender Klärung, muss man betteln und gegebenenfalls eine lange Wartezeit auf sich nehmen, um überhaupt vorgelassen zu werden.

Solveig Koitz: Das stellt keinesfalls in Abrede, dass es auch freundliche Mitarbeiter gibt, wenngleich das Machtgefälle oft deutlich zu spüren ist. Es geht hier um den Kommunikationsstil der Behörde. Dazu gehört auch, wie Textbausteine verwendet werden, zum Beispiel immer wieder solche mit unterstellendem oder anmaßenden Ton.

Typisch ist auch, dass der Rechtsanspruch auf verständliche Bescheide ständig mit Füßen getreten wird. In einigen Berliner JobCentern sollen jetzt "Bescheiderklärer" eingesetzt werden, immerhin. Angebracht wäre es aber, die Bescheide so zu verfassen - und die genutzte Software entsprechend zu ändern - dass für die meisten Leistungsbeziehenden eine extra Erklärstelle nicht nötig ist.

Ausnahmeregelungen den JobCenter-Mitarbeitern meist unbekannt

Es ist immer wieder zu hören, dass die JobCenter nicht ausreichend besetzt sind und dass die Mitarbeiter unter hohem Druck stehen. Können Sie dazu etwas sagen?

Solveig Koitz: Die Personalsituation in den JobCentern ist in mehrerlei Hinsicht eine Katastrophe. Zum einen ist es so, dass die Personaldecke keinesfalls ausreicht, die hohen Fallzahlen zu bewältigen. In den Berliner JobCentern zum Beispiel sind die Mitarbeiter im Durchschnitt für 400 bis über 500 Erwerbslose zuständig, wobei einmal angestrebt wurde, dass ein Bearbeiter maximal 150 und bei den unter 25jährigen maximal 75 Kunden zu betreuen hat. Da fehlt allein schon die Zeit, um gründlich und gesetzeskonform zu arbeiten.

Claudia Daseking: Wenn die Zumutbarkeitsregelungen anzuwenden sind, wird dann zum Beispiel nur dem Grundsatz gefolgt, alles sei zumutbar. Das ist, was sich auch bei vielen JobCenter-Mitarbeitern verkürzt festgesetzt hat. Die zahlreichen Ausnahmeregelungen, die im Gesetz nur allgemein beschrieben sind und die erst durch die Rechtsprechung ausgeformt werden, bleiben außen vor. So kommt dann eine Eingliederungsvereinbarung zustande, in der eine Erwerbslose gegen ihren Willen zur Fortsetzung der Prostitution verpflichtet wurde. Oder ein Epileptiker soll auf einem Baugerüst arbeiten, oder die Einschränkungen eines schwer Herzkranken werden nicht beachtet. Dies alles sind Beispiele aus unserer Befragung.

"Die Weiterbildung ist katastrophal"

Da ist die Frage naheliegend: Wie steht es denn um die Qualifkation der JobCenter-Mitarbeiter?

Solveig Koitz: Zum einen arbeiten im JobCenter viele Leute, die gar nicht die nötige Grundausbildung dafür haben. Mit Hartz IV kamen ja zu den Sozialamts- und Arbeitsamtsfachleuten etliche Fachfremde, zum Beispiel aus dem Überhang der Telekom und der Bahn oder von woanders her. Was die Ausbildung von diesen Quereinsteigern betrifft, ist es so, dass sie nach ein paar Tagen Schulung Erwerbslose betreuen sollen, und das bei dieser komplizierten sozialrechtlichen Materie!  Auch die Weiterbildungssituation ist katastrophal. Das wissen wir auch aus Gesprächen mit JobCenter-Mitarbeitern, mit denen wir uns seit einiger Zeit austauschen. Es gibt ja immer wieder Gesetzesänderungen, wobei die Regelungen umfangreich und komplex sind. Trotzdem bekommen die Mitarbeiter höchstens eine kurze Weiterbildung. Obendrein muss während der Weiterbildungen zum Teil parallel die laufende Arbeit erledigt werden. Das passiert dann in der Mittagspause oder die Leute werden zwischendurch aus der Schulung an ihren Schreibtisch gerufen - die Schulungen werden ja meist im JobCenter selbst durchgeführt.

Dies alles, so wurde uns von Mitarbeitern der JobCenter und von Personalräten berichtet, ist der Regelfall, nicht die Ausnahme. Unter diesen Umständen braucht man sich überhaupt nicht wundern, wenn etliche Mitarbeiter nicht einmal ein sozialrechtliches Grundwissen haben, geschweige denn die vielen Detailregelungen kennen. Die vielen Durchführungsanweisungen der BA sind den Mitarbeitern weitgehend unbekannt, weil sie keine Zeit haben, diese zu lesen.

Im Bereich Sanktionen ist das Ergebnis davon ein hoher Anteil an rechtswidrigen, zum Teil willkürlichen Sanktionsentscheidungen, bei denen die gesetzlichen Schutzvorschriften nicht beachtet werden, beispielsweise wenn die Anhörungen nicht durchgeführt werden, die zur Aufklärung von Sachverhalten vorgeschrieben sind.

Claudia Daseking: Zum Stichwort Willkür muss man sich auch vor Augen halten, dass Hartz-IV-Sanktionen nicht von ausgebildeten Richtern verhängt werden, wie es sonst bei Strafen üblich ist, sondern von Sachbearbeitern im JobCenter - von wohlmeinenden und autoritären, von Beschäftigten mit Aufstiegswünschen und befristet Beschäftigten mit Angst vor Jobverlust - viele, wie gesagt, nur mit einem Crashkurs im Sozialrecht ausgestattet.

Rigide Sparvorgaben

Sie schreiben ja in Ihrer Broschüre, es gäbe permanenten Druck auf die Beschäftigten im JobCenter, die mit ihrem Team, mit ihrem JobCenter im permanenten Statistikvergleich bestehen müssen ...

Claudia Daseking: Ja, genau. Wenn man die Situation der Jobcenter-Mitarbeiter betrachtet, fällt auf, dass es für sie einen grundsätzlichen Konflikt gibt: Einerseits sind sie dazu verpflichtet - und den meisten ist es ein Anliegen - die Kunden gut zu beraten, andererseits gibt es rigide Sparvorgaben, die von den Mitarbeitern umgesetzt werden müssen. Wenn sich Mitarbeiter an diese Vorgaben halten, können sie ihren Pflichten gegenüber den Kunden nicht nachkommen.  Was wir aus Gewerkschaftskreisen von den JobCentern wissen, ist, dass für jeden Mitarbeiter, jedes Team und jedes JobCenter ein umfangreiches Bewertungssystem existiert, mit dem Rangplätze ermittelt werden. Vor diesem Hintergrund müssen die einzelnen Teams nicht nur eine gewisse Falldichte abarbeiten, sondern auch das Erreichen der Sparvorgaben ist von Belang. Es gibt von Seiten der Bundesagentur für Arbeit Vereinbarungen mit jedem JobCenter, wie viel der sogenannten "passiven Leistungen", also die Mittel für den Lebensunterhalt, im jeweiligen Kalenderjahr einzusparen sind. Für das Abschwungjahr 2009 wurde das "ehrgeizige" Ziel gesetzt, die Existenz sichernden Leistungen um drei Prozent zu senken und die Vermittlungsquote in den erwartbar enger werdenden Arbeitsmarkt zu erhöhen. Bereits 2008 mussten die Leistungen um 6,5 Prozent gesenkt werden. 

Solveig Koitz: Zum "Wettbewerb" in den JobCenter-Teams wurde uns auch berichtet, dass Mitarbeiter, wenn sie zum Beispiel weniger sanktionieren als ihre Kollegen, dazu von ihren Vorgesetzen angesprochen werden und sich rechtfertigen müssen.

Nun gibt es in den JobCentern zahlreiche befristet Beschäftigte. Vermutlich stehen sie besonders unter Druck ...

Claudia Daseking: Natürlich, denn nur wenn sie in dem fragwürdigen Bewertungssystem "gute" Leistungen nachweisen, können sie auf eine Vertragsverlängerung oder einen unbefristeten Vertrag hoffen. Während alte und erfahrene Mitarbeiter, die kurz vor der Rente stehen, sich schon einmal weigern, zu sanktionieren, existiert für die befristeten Mitarbeiter immer die Gefahr, bei Nichteinhaltung der Vorgaben auf der anderen Seite des Hartz-IV-Tresens zu landen.

"Hinauszögern, Verweigern, Sanktionieren"

Kommen wir noch mal auf die Sparvorgaben zurück. Wie werden diese denn umgesetzt?

Claudia Daseking: Man kann die Leistungen für den Lebensunterhalt senken, indem Leute aus dem Alg-II-Bezug kommen, also wieder ausreichend bezahlte Arbeit finden, was aber - vor allem in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise - eher einen seltenen Ausnahmefall darstellt. Wie man sich vor allem für dieses Jahr vorstellen kann, ist der Arbeitsmarkt nicht besonders aufnahmefähig. Wenn also dieser Weg, Gelder zu sparen, entfällt, gibt es nicht viele Möglichkeiten. Wie ein JobCenter-Personalrat bei einer Veranstaltung in aller Klarheit sagte, bleiben dann nur noch die Optionen "Hinauszögern, Verweigern, Sanktionieren". Hinauszögern bedeutet, einen Antrag möglichst lange nicht zu bearbeiten. Verweigern bedeutet, Gründe zu (er)finden, dass die Voraussetzungen für eine Leistungserteilung nicht bestehen. Und was Sanktionieren bedeutet, darüber reden wir ja die ganze Zeit. Hier kollidiert ganz eindeutig die gesetzliche Pflicht zur Beratung und Leistungsgewährung mit der Auflage, Geld zu sparen.

Wie wir bereits erfahren haben, ist eine Vielzahl von Sanktionen von den Job-Centern widerrechtlich verhängt worden. Werden diese Job-Center nun ihrerseits sanktioniert?

Solveig Koitz: Die Job-Center werden von niemandem belangt. Dieses Ausmaß von rechtswidrigen Entscheidungen könnte sich wahrscheinlich keine andere Behörde in Deutschland leisten. Die verlorenen Prozesse haben für die JobCenter nur die Pflicht zur Nachzahlung der vorenthaltenen Gelder zur Folge, nicht einmal Gerichtskosten müssen sie tragen. Außerdem landet nur ein Bruchteil der Entscheidungen der JobCenter überhaupt vor Gericht. Uns ist auch nicht daran gelegen, dass "die andere Seite" nun ihrerseits bestraft wird. Wir wollen aber, dass dieser ganze Sanktionswahnsinn in den JobCentern aufhört, und dass die Ursachen dafür angegangen werden.

Wie sieht denn die Personalplanung bei den JobCentern für die Zukunft aus? Ist da Besserung in Sicht?

Solveig Koitz: Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Aufstockung des Personals in den JobCentern geplant, die vorgesehene Stellenanzahl reicht aber nicht annähernd aus. Außerdem bleibt das Problem der oft unzureichenden Aus- und Weiterbildung. Mit Blick auf die Berliner JobCenter wurde das Qualifizierungsproblem vom Geschäftsführer Grundsicherung der Regionaldirektion der BA, Dr. Regg, bei einer Stellungnahme im Berliner Abgeordnetenhaus derart heruntergespielt, dass von dieser Seite eine ernsthafte Lösung des Problems nicht zu erwarten ist.

"Abschaffungsforderungen verlangen immer auch Alternativen"

Warum fordern Sie nur ein Moratorium, ein Aussetzen der Sanktionen, und nicht gleich konsequent die Abschaffung des Sanktionsparagrafen im Sozialgesetzbuch II?

Solveig Koitz: Weil uns sehr daran liegt, dass sich tatsächlich etwas ändert, und zwar bald! Wenn es überhaupt die Chance geben sollte, die Sanktionspraxis zu stoppen, dann auf der Basis eines breiten Bündnisses über unterschiedliche Weltanschauungen und Parteigrenzen hinweg. Eines Bündnisses, das auch den vielen Menschen Raum gibt, die Sanktionen bei bestimmten Verstößen und in gewissem Maße für gerechtfertigt und notwendig halten - mit denen wir und andere Sanktionsgegner uns aber darin einig sind, dass angesichts der gegenwärtigen Zustände in den JobCentern der Vollzug von Sanktionen sofort gestoppt werden muss. 

Wir sehen, dass es derzeit für viele unserer jetzigen und potentiellen Verbündeten eine große Hürde ist, sich eine sanktionsfreie Arbeits- und Sozialpolitik als funktionierend vorzustellen. Wir nehmen deren Bedenken ernst und freuen uns darüber, dass sie mit uns ein Wegstück gemeinsam gehen. Wenn ein Sanktionsmoratorium gelingt, wäre das ein großer Erfolg, und zwar unabhängig davon, ob der Weg in Richtung Abschaffung von Sanktionen danach weitergegangen werden kann oder nicht. Während eines Sanktionsmoratoriums könnte man auch herausfinden, was in einer Zeit ohne unmittelbare Sanktionsdrohungen tatsächlich geschieht.

"Was haben wir von einer starken Minderheit?"

Claudia Daseking: Eine Abschaffungsforderung verlangt immer auch Alternativen für das Abgeschaffte. Eine Minderheit - sozialpolitisch Engagierte, sozial besonders Interessierte und Berufspolitiker - hat ganz klare Vorstellungen über eine Sozialpolitik nach Hartz IV. Viele Menschen, vielleicht die Mehrheit in der Bevölkerung, haben ein gewisses Unbehagen gegenüber Hartz IV, wissen aber nicht, welche Alternativen praktikabel und mehrheitsfähig wären, wenn sie denn gefragt würden. Wir stellen fest, Hartz IV und speziell das Thema Sanktionen ist eine Black Box: Was in den ARGEN und JobCentern passiert, wird im ganzen Ausmaß in der Bevölkerung nicht wahrgenommen. Erst, wenn das mehr bekannt ist, können wir darüber reden, ob das die einzig mögliche Antwort auf die Globalisierung ist: Billigjobs, Arbeitszwang und Schikanen gegen Erwerbslose.

Ein Moratorium würde allen Zeit geben, zu diskutieren und breit zu überlegen. Genau das Gegenteil der überstürzten Einführung von Hartz IV, ersonnen von einer kleinen Elitetruppe, der Hartzkommission. Ein Bündnis, in dem sich die gesamte gesellschaftliche Linke wiederfindet, bildet potentiell die Mehrheit in Deutschland ab. In allen großen Parteien - in der Partei der "Nichtwähler", bei DIE LINKE, bei den Bündnisgrünen, in der SPD, und auch bei sozial eingestellten Christdemokraten und Liberalen (bei letzteren allerdings noch sehr spärlich) - überall finden wir Menschen, mit denen es diesen Minimalkonsens des Moratoriums gibt, der da lautet: Wir wollen, dass keinen Tag länger so mit Erwerbslosen umgegangen wird. Und wir wollen uns über unterschiedliche Ideologien und Menschenbilder hinweg austauschen, was sich unsere Gesellschaft gegenwärtig für eine Sozialpolitik wünscht und zutraut.

Denn was haben wir von einer starken Minderheit, die sagt, Sanktionen müssen gänzlich weg, und zwar sofort? Leute, die das fordern und es damit gut sein lassen, ohne Kommunikation mit Vertreterinnen weniger radikaler Positionen zu suchen, sind mit sich im Reinen, weil sie ihre Forderung nicht verwässert haben. Aber hilft das irgendwie im Alltag der Hartz-IV-Bezieher? Nimmt das irgendwo den Druck, gibt es dadurch auch nur einen einzigen Sanktionierten weniger? Sind wir damit der Realisierung unserer Vorstellungen einen einzigen Schritt näher gekommen?

Haben Sie abschließend noch einen wichtigen Tipp für Sanktionierte?

Solveig Koitz: Wer keine finanziellen Reserven hat und dringend auf die Auszahlung des Geldes vom Jobcenter angewiesen ist, muss mit dem Gang zum Sozialgericht nicht warten, bis das JobCenter den Widerspruch beantwortet hat. Man kann beim Sozialgericht sofort einen Antrag auf Eilrechtsschutz stellen und sollte diese Möglichkeit nutzen. 

Viele wissen nicht, wie das geht, das ist aber auch ohne Anwalt zu schaffen. Man geht beim Sozialgericht in die Rechtsantragstelle und nimmt dorthin seinen Personalausweis, einen aktuellen Kontoauszug, den Sanktionsbescheid und den aktuellen Bewilligungsbescheid mit. Am sichersten ist es, man hat seine gesamte Korrespondenz mit dem JobCenter - möglichst in geordneter Form - dabei. Die Mitarbeiter der Rechtsantragstelle formulieren dann die Klage und den Antrag auf Eilrechtsschutz.  Leider muss man nicht nur die Fahrtkosten zum Sozialgericht aufbringen, auch die beim Gericht einzureichenden Kopien sind selbst zu bezahlen. Wer eine günstigere Kopiermöglichkeit hat als den Münzkopierer im Sozialgericht, sollte diese nutzen. Noch ein Tipp zuallerletzt: Man hat das Recht, einen Beistand mit ins JobCenter zu nehmen. Das kann jede Person sein, die sich vernünftig benimmt.

Quelle: Telepolis vom 24.09.2009
Telepolis Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31164/1.html



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