Stimmungsmache gegen Arbeitslose geht weiter
Hartz-IV: Sind über 10 Prozent Betrüger?
Die Zahl wird immer konkreter: Nicht nur Noch-Wirtschaftsminister
Clement, auch die Bundesagentur für Arbeit geht von zahlreichen
Betrugsfällen beim Arbeitslosengeld II aus. Der stellvertretende
Verwaltungsratsvorsitzende der Behörde, Peter Clever, rechnet mit einer
Missbrauchsquote "von sicherlich über zehn Prozent".
"Der untere Rand seriöser Schätzung":
Er
halte eine Missbrauchsquote von zehn Prozent für den "unteren Rand
seriöser Schätzung", sagte Clever der "Passauer Neuen Presse". Der
Vertreter der Arbeitgeber im Verwaltungsrat der Bundesagentur bezog
sich auf das "niederschmetternde Ergebnis" einer Telefonaktion bei
390.000 Arbeitslosengeld-II-Empfängern. Demnach waren 170.000 trotz
mehrmaliger Anrufe "kein einziges Mal erreichbar". 43.000 Empfänger
hätten die freiwillige Befragung abgelehnt.
In betrügerischer Absicht:
Bei
sieben Prozent der Verbliebenen "stellte sich heraus, dass sie gar
nicht arbeitslos sind." Zum Teil seien sie in "betrügerischer Absicht"
gemeldet gewesen, zum Teil hätten sie vergessen, eine Änderung wie etwa
den Erhalt einer Lehrstelle zu melden. Bei circa 32.000 Menschen
"spricht man von einer Grauzone", erklärte Clever. Hier müsse "noch
weiter geforscht werden - erst recht bei den 170.000, die gar nicht
erreicht wurden".
Den ausführlichen Report gibt es unter
http://onwirtschaft.t-online.de/c/58/12/19/5812196.html
Zitat:
"..Der
Vertreter der Arbeitgeber im Verwaltungsrat der Bundesagentur bezog
sich auf das "niederschmetternde Ergebnis" einer Telefonaktion bei
390.000 Arbeitslosengeld-II-Empfängern. Demnach waren 170.000 trotz
mehrmaliger Anrufe "kein einziges Mal erreichbar". 43.000 Empfänger
hätten die freiwillige Befragung abgelehnt..."
Und deshalb
soll es ein Mißbrauch von 10 % geben? Herr Clever sollte erst einmal
die eigene Erreichbarkeitsanordnung lesen, bevor er so einen
Schwachsinn schreibt. Es gibt im SGB II und SGB III keine
Verpflichtung, telefonisch erreichbar zu sein und daher kann auch nicht
die Hilfebedürftigkeit in Frage gestellt werden, wenn ein Arbeitsloser
nicht telefonisch erreicht werden kann! Auch ist Ablehnung der
telefonischen und freiwilligen (!) Befragung kein Grund, die
Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen!
Zitat aus dem Bericht:
"...Eine
freiheitliche Gesellschaft, in der die Ehrlichen sich als Dumme fühlen,
kann nicht überleben. Deshalb gehören Schwarzarbeit, Subventionsbetrug,
Steuerhinterziehung und Korruption geahndet und geächtet, genauso wie
die hier beschriebenen Fälle von Sozialleistungsmissbrauch..."
Und wie passt das mit einem Steueramnestiegesetz zusammen, das Steuerhinterzieher bevorteilt?
Heute
fehlen immer noch 5 Mrd. Euro/a an Steuern, da es keine Besteuerung
nach der Staatsangehörigkeit gibt und findige Reiche geschätzte 550
Mrd. Euro in ausländischen Konten "parken", auf denen deutsche Fahnder
keinen Zugriff haben!
Warum gibt es dann bis dato keine Besteuerung nach der Staatsangehörigkeit, damit Fahnder auch im Ausland ermitteln können?
"Die ARGEn legen deshalb immer präzisere Stellenbeschreibungen für den Einsatz von Zusatzjobbern fest."
Oh, das ist ja was ganz Neues!
Die verschiedenen Beschlüsse zum Bestimmheitsgebot gibt es also nicht?
"Seit
Juli 2005 überarbeiten die Arbeitsgemeinschaften systematisch die
beruflichen und persönlichen Daten von Arbeitslosengeld II - Beziehern.
Die Daten werden in der Regel in einem Telefongespräch gemeinsam mit
dem Arbeitsuchenden anhand eines standardisierten Gesprächsleitfadens
überprüft. Ergeben sich Anhaltspunkte für Missbrauch, wird der
Betroffene in die zuständige Arbeitsgemeinschaft bestellt."
Warum sollte eine freiwillige Befragung nicht abgelehnt werden
können und warum klären das die Fallmanager nicht in persönlichen
Gesprächen, da sich die Arbeitslosen eh spätestens alle 3 Monate melden
müssen?
Der Stern weiß auch noch was: fast noch schlimmer als die Bild:
www.stern.de
Hier wird die Schätzung eines Arbeitgebervertreters in der BA in der Überschrift als Tatsache verkauft.
Quelle: www.tacheles-sozialhilfe