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Verlierer, aber auch Gewinner beim Arbeitslosengeld II

Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit einem Simulationsmodell zeigen, dass etwa 17 Prozent der früheren Arbeitslosenhilfeempfänger keinen Anspruch mehr auf das neue Arbeitslosengeld II haben. Für 53 Prozent der Anspruchsberechtigten, die aus der Arbeitslosenhilfe kamen, hat sich die Einkommenssituation verschlechtert, für 47 Prozent verbessert. Für Personen, die zuvor Sozialhilfeempfänger waren, sind die finanziellen Wirkungen der Reform relativ gering.

Bei der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II hat sich vor allem die Einkommenssituation von ehemaligen Arbeitslosenhilfe-Beziehern verändert. Familieneinkommen werden stärker angerechnet als bisher, die Leistungen orientieren sich am gesetzlich definierten Bedarf und nicht mehr am früher erzielten Erwerbseinkommen.

Deshalb sind seit Januar 2005 nur noch 83 Prozent der Arbeitslosenhilfe-Bezieher bedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuchs II und erhalten weiterhin Transferleistungen – die einen mehr, die anderen weniger als vorher. Zu den Verlierern zählen beispielsweise Paarhaushalte bei Erwerbstätigkeit des Partners oder Ältere, die relativ hohe Arbeitslosenhilfe-Ansprüche hatten.

Gewinner der Reform sind vor allem jene Leistungsempfänger, deren Arbeitslosenhilfe unter dem Sozialhilfeniveau lag. Prinzipiell hätten sie bereits in der Vergangenheit Ansprüche auf Wohngeld oder aufstockende Sozialhilfe gehabt. Anscheinend haben sie diese aber häufig nicht in Anspruch genommen.

Anrechenbare Vermögen spielen bei der Bedürftigkeitsprüfung eine eher geringe Rolle. Arbeitslosenhilfe-Haushalte haben sie meist schon unter den zuletzt verschärften Bedingungen des Arbeitslosenhilfe-Bezugs aufgebraucht. Mehr Einfluss auf die Bedürftigkeit haben die laufenden Einkommen der Haushalte. Dabei kommt dem Erwerbseinkommen der Haushaltsmitglieder die größte Bedeutung zu – meist dem Einkommen des Partners. Von den bisherigen Arbeitslosenhilfe-Beziehern haben nur 63 Prozent der Paare ohne Kinder nach der Reform Anspruch auf das Arbeitslosengeld II, bei den Alleinstehenden sind es dagegen 93 Prozent.

Die etwas niedrigere Bedürftigkeit ostdeutscher Haushalte (82,3 Prozent gegenüber 83,4 Prozent im Westen) geht hauptsächlich auf die geringeren Bedürftigkeitsquoten der ostdeutschen Paarhaushalte zurück. Hier wirken sich die Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung der Frauen in West und Ost aus. Wegen der höheren Erwerbsbeteiligung im Osten gibt es dort häufiger Partner mit Erwerbseinkommen. Durch die verschärften Vorschriften zur Anrechnung von Haushaltseinkommen entfällt daher in ostdeutschen Paarhaushalten häufiger die Bedürftigkeit.

Weibliche Arbeitslosenhilfebezieher haben wegen des Partnereinkommens seltener einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II als männliche. Dies liegt daran, dass in einem Paarhaushalt häufiger die Frau Arbeitslosenhilfe und der Mann ein Erwerbseinkommen bezogen hat als umgekehrt.

Die IAB-Simulationsrechnungen basieren auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des ersten Halbjahres 2003. Dies ist die derzeit beste Datengrundlage, um die Änderungen bei der Anspruchsberechtigung zu analysieren.

Die IAB-Studie kann unter http://doku.iab.de/kurzber/2005/kb1705.pdf abgerufen werden.

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