"Wir hacken Ihnen den Link von Ihrer Seite weg"
NRW-Landesministerium beanstandet Veröffentlichung von internen Dokumenten durch das Erwerbslosenforum
Im Nachhinein stuft der Wuppertaler Sozialberater Harald Thome die Äußerung doch eher als flapsige Bemerkung einer Referatsleiterin des Landeministeriums für Bauen und Verkehr von NRW und nicht als direkte Drohung ein. Doch der Gegenstand, der zu dem wohl nicht sehr harmonisch verlaufenen Telefonat geführt hat, bleibt weiterhin strittig.
Es geht um Dokumente der Wohnungsämter, die für die Gewährung oder Ablehnung von Wohngeld zuständig sind. Harald Thome beschreibt das Telefonat mit der Referatsleiterin so:
Also mich rief am Freitag eine Referentin des Bauministeriums NRW an und versuchte mir ihren Wunsch nahe zu legen, dass Sie die Veröffentlichung dieser "Internas" die ja wohl aus dem Intranet kämen nicht wünsche und das ich diese aus dem "Netz zu nähmen hätte". Das begründete sie mit Internas, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sein, mit Urheberecht, das nicht ersichtlich sei wer der Autor sei. Ich erklärte der Dame, dass mir ihre Argumente nicht so wirklich einsichtig seien und grade hinsichtlich der Urheberschaft ich auf ihren Wunsch hin, diese gerne durch Zusatz im Dokument ersichtlich machen könnte.
Schließlich drohte sie mit juristischen Schritten, wozu ich dann nur meinte, dass sie das dann doch bitte schriftlich machen sollte. Nachdem sie bei mir keine Bereitschaft mitbekommen hat, die Dokumente aus dem Netz zu nehmen, kam dann der Spruch "oder wir hacken Ihnen den Link von Ihrer Seite weg". Danach wurde das Telefonat ihrerseits beendet.
Keine Vertuschungsabsichten
Die stellvertretende Pressesprecherin des NRW-Bauministeriums Heike Dongowski bestätigte gegenüber Telepolis, dass es das Gespräch zwischen einer Ministeriumsmitarbeiterin und Herrn Thome gegeben hat. Die Drohung mit dem Hacken der Seite sei allerdings nicht wörtlich zu nehmen. Das Ministerium sei aber keineswegs damit einverstanden, dass interne Daten aus dem Intranet ohne Konsultierung öffentlich gemacht wurden und prüfe rechtliche Schritte.
Es gehe dabei aber keineswegs darum, den Wohngeldempfängern Daten zu verheimlichen, betonte Dongowski mit dem Verweis auf eine spezielle Seite auf der Homepages ihres Ministeriums. Dort können sich Interessierte ihr Wohngeld selber errechnen.
Daten bleiben im Netz
Thome betonte im Gespräch mit Telepolis, dass auch ein weiterer Betreiber einer Webseite mit Tipps für Wohngeldempfänger von der Ministeriumsmitarbeiterin zur Löschung der Daten aufgefordert wurde. Er sehe aber keinen Grund, die Daten wieder aus dem Netz zu nehmen. Das sei auch gar nicht mehr möglich, weil sie mittlerweile im Internet zirkulieren. Sie würden nur für nichtkommerzielle Zwecke verwendet, betonte Thome. Sie können Wohngeldempfängern durchaus nützliche Informationen bringen. Zudem müssten die jetzt ins Netz gestellten Daten nach dem Informationsfreiheitsgesetz öffentlich gemacht werden.
Thome hatte schon erfolgreich gegen die Bundesagentur für Arbeit geklagt und erreicht, dass die internen Dienstanweisungen für Jobcentermitarbeiter der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Quelle: telepolis vom 11.03.09
Um diese Dokumente ging es:
- "Bearbeitungshinweise zum Wohngeldrecht" 91 Seiten des „Arbeitskreis Mitarbeiter Wohngeld vom Ministerium für Bauen und Verkehr NRW und den Wohngeldstellen der Kommunen NRW“
http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitsmaterialien/Bearbeitungshinweise.pdf
- „Einkommenskatalog Wohngeld“
http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitsmaterialien/Einkommenskatalog.pdf