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Zu früh gefahren – Haftstrafe

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Düsseldorf. Auf den ersten Blick ein schier unglaubliches Urteil. Weil der Mann 50 Minuten zu früh in den Bus der Linie 836 gestiegen ist, soll er für zwei Monate hinter Gitter. Gegen dieses Urteil legte der 45-Jährige jetzt Berufung ein.

Im März 2010 ist der Ein-Euro-Jobber um 8.10 Uhr in den Bus gestiegen und gleich in eine Kontrolle getappt. Er zeigte sein Ticket 1000. Doch gilt dieses erst ab 9 Uhr in der Früh. Das nötige Zusatzticket (drei Euro) konnte er nicht vorweisen. An sich ein Delikt, bei dem Kontrolleure auch mal ein Auge zudrücken. Doch bei dem 45-Jährigen war dieses nicht mehr möglich. Erst einen Monat zuvor wurde er beim zu frühen Fahren erwischt.

Der Mann hat insgesamt 22 Vorstrafen, neun davon wegen Schwarzfahrens. Immer wurde er zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Doch das Kontingent war ausgereizt, das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer zweimonatigen Haftstrafe.

Für den Mann ein Schock: „Ich hatte es einfach vergessen“, sagt er. Doch so recht glauben will ihm das niemand. „Ich mache das nicht mehr. Ich fahre jetzt Roller.“

Für die Staatsanwaltschaft stand das Urteil fest. „Es muss mal Schluss sein.“ Die Anwältin des Angeklagten wies auf die für ihren Mandanten zum ersten Mal in seinem Leben günstige Arbeitslage hin.

„Er hat Aussicht auf einen festen Job als Hausmeister bei der Stadt.“ Die Chance dürfe man dem Hartz IV-Empfänger nicht verbauen. Die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit ist jedoch mit fünf Jahren ungewöhnlich lang. Zusätzlich muss er monatlich zehn Euro in die Staatskasse einzahlen.

Quelle: www.wz-newsline.de vom 07.06.11

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