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Zumutbarkeitskriterien in der Praxis wirkungslos

sagen Arbeitsmarktforscher zu Hartz IV

Hamburg (ots) - Die neuen Zumutbarkeitskriterien für Langzeitarbeitslose, die mit der Hartz-IV-Reform eingeführt werden, dürften sich in der Praxis als weit gehend wirkungslos erweisen. "Das Schreckgespenst ist nur ein Papiertiger", schreibt der Nürnberger Arbeitsmarktexperte Hermann Scherl in der ZEIT. Arbeitslose hätten auch in Zukunft die Möglichkeit unattraktive Stellenangebote abzulehnen. Dafür reichen schon "subtile Signale" an den Arbeitgeber, wie die Erwähnung gesundheitlicher Probleme, etwa Migräne. Es "gibt etliche Möglichkeiten, die faktisch kaum als schuldhafte Vereitelung der Beschäftigungsofferte geahndet werden können." Leistungskürzungen müssten die Arbeitslosen deshalb kaum befürchten, so der Professor für Sozialpolitik.

Umgekehrt hätten auch die Vermittler der Arbeitsagentur kein Interesse, unattraktive Jobangebote zu machen, so Scherl: "Denn bei unwilligen Bewerbern ist zu befürchten, dass darüber verärgerte Stellenanbieter die Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur einschränken."

Um Langzeitarbeitslose auch zur Annahme niedrig bezahlter Jobs zu bewegen, sieht Scherl nur die Möglichkeit, großzügige Freibeträge für die Anrechnung von Zuverdiensten zu schaffen. "Die Freibetragsregelung ist bei Hartz IV allerdings dürftig", schreibt Scherl. Zusätzlich käme die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit in Betracht, Arbeitslose, die längere Zeit keine Arbeit finden können oder wollen, mit gemeinnützigen Arbeiten mit einer geringen Mehraufwandsentschädigung zu beschäftigen.

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