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Ab wann ist die Demo ein Spaziergang?

Wann hört die Demonstration auf, wann fängt der Spaziergang an? Bei unter 50 Teilnehmern, das zumindest meint die Polizei. Zwei Strafbefehle sorgen derzeit für reichlich Unruhe bei den Montagsdemonstranten, die seit drei Jahren die Hartz-IV-Gesetze bekämpfen.

Der Anmelder Rolf Koch soll 1350 Euro Strafe zahlen, weil die Montagsdemonstranten nicht den Bürgersteig, sondern nach wie vor die Straße für ihren Protest benutzen. Angefangen hat alles bereits im November 2006, als die Polizei erstmals versucht hatte, die Montagsdemonstranten gewissermaßen zu ganz normalen Fußgängern zu machen.

Gegen vier Beteiligte seien in der Folge einer spontanen Gegendemo Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Zwei Widersprüche habe man akzeptiert, ein Verfahren sei trotz Nichtzahlung fallen gelassen, ein weiteres Anfang Juli eingestellt worden.

Koch meldet jeweils für mehrere Wochen die Demonstrationen an. Das Problem sei nur, "dass wir die jeweiligen Aktenzeichen seit Anfang Juli erst jeweils am Samstag oder sogar am Tag der Demonstration erhalten", so Koch.

Das sei zu spät, um vor dem Verwaltungsgericht mit Hilfe eines Eilantrages gegen die Auflagen der Polizei vorzugehen. "Dafür müsste das Aktenzeichen spätestens am Donnerstag vorliegen. Für mich ist das reine Schikane", meint Koch.

Die beiden Strafbefehle gegen ihn - einmal 600 Euro, einmal 750 Euro - fußen auf den Demos am 9. und am 16. Juli. Wieder hatten die Montagsdemonstranten die Auflage der Polizei, bei unter 50 Personen den Bürgersteig zu benutzen, missachtet.

"Einstimmiger Beschluss"

"Es war an beiden Tagen der gemeinsame, einstimmige Beschluss, sich mit dem Verweis auf das im Grundgesetz verbriefte Demonstrationsrecht nicht an diese Auflage zu halten", hieß es gestern. Die Hartz-IV-Gegner gehen in dem Zusammenhang "von einer massiven Einschränkung der demokratischen Rechte durch die Dortmunder Polizei" aus.

"Wir haben Widerspruch dagegen eingelegt", sagt Koch. Er möchte es drauf ankommen lassen, "denn irgendwann geht es vor Gericht."

Die Polizei möchte zu dem laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgeben.

Quelle: Ruhr Nachrichten vom 29.08.07

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