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Dortmunder Verdi Erwerbslosenausschuss für Ausbau des Sozialticket

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Der ver.di- Erwerbslosenausschuss hat die Einführung eines Sozialtickets zum Februar dieses Jahres sehr begrüßt, auch wenn die Leistungen hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben waren (z.B. VRR-weite Gültigkeit). Aber die Preisgestaltung fand unsere Zustimmung, haben Sie sich doch an der Höhe des Teilbedarfs für Verkehrsleistungen im Hartz IV- Regelsatz orientiert.

Nur wenige Monate nach Einführung dieses Tickets wollen Sie nun die Preise erhöhen und dieses soziale Errungenschaft zu Grabe tragen. Schätzungen und Vermutungen über die Kosten werden zu diesem Zweck angeführt. Solange keine genauen Erkenntnisse über Kosten eines Sozialtickets vorliegen, lehnen wir eine Preiserhöhung ab und bitten Sie, ebenfalls dagegen zu stimmen.

Sollte zu einem späteren Zeitpunkt der Nachweis einwandfrei geführt werden können, dass zu dem jetzigen Preis von 15,- Euro keine öffentliche Personenbeförderung möglich ist, wäre damit ebenfalls der Nachweis gelungen, dass dieser Teilbedarf als Regelleistung im SGB II zu niedrig angesetzt ist. In diesem Fall würde der ver.di-Erwerbslosenausschuss davon ausgehen, dass sich der Rat der Stadt Dortmund gegenüber dem Bund für eine Erhöhung der Hartz IV - Leistungen einsetzt.

Übergangsweise fordern wir keine Erhöhung der Ticketpreise, aber eine Ausweitung der Gültigkeit des Sozialtickets auf das gesamte VRR-Gebiet. Wir möchten hier auf das Semesterticket für Student/Innen hinweisen. Seit Jahrzehnten ist es möglich, für den aktuellen Preis des Sozialtickets (bzw. der im Semesterbeitrag enthaltene Betrag liegt sogar noch unter dem Preis des Sozialtickets) den Studenten einen Fahrausweis anzubieten, der einem Ticket2000 der höchsten Preisstufe und den damit verbundenen Leistungen (z.B. Personen- und Fahrradmitnahme) entspricht.

Wenn für diese Personengruppe, die ökonomisch mit Hartz IV-Beziehern vergleichbar ist, so ein Angebot möglich ist, fordern wir sie ebenfalls für die Bezieher von geringen Einkommen und staatlichen Transferleistungen wie Hartz IV. Dies gebietet der Gleichheitsgrundsatz: Es ist nicht einzusehen, dass die Bezieher von Hartz IV für denselben Ticketpreis eine deutlich geringere Leistung erhalten sollen, als Student/Innen mit ihrem Semesterticket.

Wenn sich nun die Frage der Finanzierung eines Sozialtickets für Dortmund stellt - unabhängig davon, wie die Bilanz letztlich ausfallen wird - möchten wir darauf hinweisen, dass die DSW21 bereits in großem Umfang die Klientel der Geschäftsreisenden und Urlauber allein in 2007 bei über zwei Millionen Flugbewegungen mit fast 20 Millionen Euro gesponsert hat. So hoch ist der Fehlbetrag des Dortmund Airport gewesen. Wir finden, dass eine Anhebung der Flugticketpreise um zehn Euro eine Kleinigkeit für die Nutzer gewesen wäre und damit diesen Fehlbetrag ausgeglichen hätte.

Mobilität ist die Grundvoraussetzung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, seien es Familienbesuche oder eine Partnerschaft über Stadtgrenzen hinweg, der Besuch einer Beratungsstelle, die freie Wahl eines Arztes seines Vertrauens, die Beteiligung in Parteien oder Verbänden oder eines Sportvereins - keines dieser Bedürfnisse ist ohne Nahverkehr möglich oder macht an den Stadtgrenzen halt, zumal in den Randbezirken dieser (Flächen-) Stadt.

Deshalb bitten wir die Mitglieder des Rates gegen eine Preiserhöhung beim Sozialticket zu stimmen und sich für eine Ausweitung des Geltungsbereiches dieses Tickets auf den gesamten VRR-Verbund einzusetzen.

Quelle: Brief des ver.di-Erwerbslosenausschuss an die Mitglieder und Fraktionen des Rates der Stadt Dortmund, September 2008

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