1.-Mai-Randalierer kassiert Denkzettel
Die Randale um den vergangenen 1. Mai beschäftigte am Dienstag nochmal das Amtsgericht. Ein 37-Jähriger, wohl der Neonaziszene zuzurechnen, dürfte mit einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten (auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt) seinen letzten Denkzettel kassiert haben.
Der Vorwurf lautete auf Landfriedensbruch und Versuch einer gefährlichen Körperverletzung. Er hatte bei der Randale kurz vor 12 Uhr an der Kolpingstraße einen Stein in Richtung eines Kradpolizisten geworfen und war dabei sowohl gefilmt als auch fotografiert worden. Sein Verteidiger sagt daraufhin das, was Anwälte in solchen Situationen zu sagen pflegen. Eine plötzliche Eskalation sei das gewesen, und dass sein Mandant den Stein in die Hand gedrückt bekommen habe. Ja, und dass er den Polizisten auf Distanz halten wollte und, nein, es ging gar nicht darum, den Mann zu verletzen. Eine Familie habe er auch, zwei Kinder, ein Haus und einen Beruf als CNC-Fräser. Was halt Verteidiger so sagen, aber das ist ja auch ihr Job.
Höhepunkt der Strategie war allerdings die Vorlage eines Attestes. Der mehrfach vorbestrafte Mann leide nämlich unter einer „Angststörung”. „Wenn er sich bedrängt fühlt, kriegt er unkontrollierte Panikattacken, und der Adrenalinausstoß muss sich ausreagieren”, sagte der Anwalt.
Richter Ulrich Esken ist zu lange im Job, als dass er den Ausführungen zu großes Gewicht gab. Und so wandte er sich auch direkt an den Angeklagten. „Die Leute um Sie herum wollten nicht demonstrieren”, meinte er, „und die Gewalt war erkennbar. Sie sind wegen Körperverletzung vorbestraft, Sie hängen mit drin. Und Sie sind labil.”
»Sie sind nicht nur mitgelaufen«
Oberstaatsanwalt Christoph Göke war der gleichen Meinung. „Wir wollen hier keinen braunen Block haben, und Sie sind auch nicht nur mitgelaufen”, befand er, „Sie haben billigend in Kauf genommen, den Polizisten mit dem Stein zu treffen.”
Zugute hielt man dem Angeklagten, dass er den Steinwurf gestand, wenngleich der Mann nicht eindeutig im Film und auf dem Foto zu erkennen gewesen sei. Damit habe er langwierige Ermittlungen abgekürzt. Und auch, dass er derzeit die Angststörung psychotherapeutisch behandeln lässt. Er halte eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten für angemessen.
Darauf konnte sich Eskens ebenfalls einlassen. „Aber das Wichtigste ist, dass Sie den falschen Weg erkannt haben - Sie müssen sich künftig aus so etwas heraushalten.
Quelle: WR vom 20.04.10