Am 4. September: Neonazi-Aufmarsch - Auflagen statt Verbot
Der Dortmunder Polizeipräsident Hans Schulze hat seine Taktik im Kampf gegen Neonazi-Aufmärsche in der Stadt geändert. Im Gegensatz zu 2009 hat er eine für den 4. September angemeldete Kundgebung rechter Gruppen nicht verboten.
Vertreter des rechten Spektrums haben wieder einen Aufmarsch zum „Antikriegstag“ in der als Nazi-Hochburg geltenden Stadt angekündigt.
Kooperationsgespräch
Nach einem sogenannten Kooperationsgespräch mit dem Veranstalter im Juli hat die Polizei den Aufmarsch inzwischen schriftlich bestätigt und einen Auflagenbescheid erlassen, teilte Polizeisprecher Wolfgang Wieland am Montag mit. Dessen Details könne man noch nicht bekanntgeben.
Laut Homepage des Veranstalters verbieten die Auflagen bestimmte Symbole und Kleidung und betreffen zudem die Demonstrationsroute. Der Veranstalter hat angekündigt, dass er eine Klage gegen den Bescheid prüfe.
„Da ein Verbot aussichtslos ist, halte ich die Strategie des Polizeipräsidenten für den klügeren Weg“, sagt Stefan Mühlhofer, Leiter der vom Oberbürgermeister eingerichteten Dortmunder Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie.
Bundesverfassungsgericht
Im Jahr 2009 war ein Verbot nur einen Tag vor einem Neonazi-Aufmarsch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Den Angriff von Neonazis auf eine friedliche Demonstration des DGB am 1. Mai in Dortmund hätten die Richter nicht für einen hinreichenden Verbotsgrund gehalten, sagt Mühlhofer. Das Recht auf Versammlungsfreiheit sei ihnen wichtiger gewesen.
Möglichen Kritikern der aktuellen Vorgehensweise entgegnete Polizeisprecher Wieland am Montag: „Sie können das vielleicht als Resignation auslegen, aber die Entscheidung beruht auf der Kenntnis verwaltungsrechtlicher Vorgänge.“
Quelle: RN vom 09.08.10