Antifaschisten verurteilt
Am Ende des 2.Verhandlungstages hat das Amtsgericht Dortmund heute 2 Antifaschisten aus Dortmund wegen gefährlicher Körperverletzung zu 8 Monaten Haft verurteilt, welche auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. M. & C. wurden Ende Juli in der Dortmunder Nordstadt festgenommen, unter dem Vorwurf kurz zuvor an einem Angriff auf 3 Nazis teilgenommen zu haben.
Am 1. Verhandlungstag vor 13 Tagen sagten die beiden aus nur durch Zufall in die Angelegenheit geraten zu sein, und sich lediglich mit "Nazis raus" Rufen beteiligt zu haben. Demgegenüber standen die Aussagen der Geschädigten Nazis Michael B. und Danny W, welche beide aussagten sich zusammen mit dem ebenfalls betroffenen Robert P. lediglich auf der Suche nach etwas zu essen in die Nordstadt begeben zu haben, und dort von etwa "15-20" größtenteils vermummten Personen angegriffen worden zu sein. Die dabei einzig Festgenommenen M. & C wären definitv von Anfang beteiligt gewesen, zudem hätte C. den Angriff durch Rufe koordiniert und M. eine Flasche geworfen. Eindeutig wiedererkannt hätten sie C. anhand seiner hellen Jacke und M. anhand eines oliven Halstuchs und einer Gürteltasche mit rotem Stern.
Der 2. Verhandlungstag begann mit der Aussage des 3. Geschädigten Robert P., Mitglied der Dortmunder Fangruppierung Desperados, welcher in etwa die Aussagen von B. und W. wiedergab. Auch er gab an dass C., den er an seiner hellen Jacke erkannte, eindeutig eine Art "Rädelsführer" gewesen sei. Als einzige Verletzung des Angriffs trug er einen schmerzenden Daumen davon.
Als nächstes wurden nacheinander zwei an der Verhaftung von M. & C. beteiligte Polizisten befragt. Der erste gab an zusammen mit seinem Kollegen und einem Praktikanten zu einer "Schlägerei von etwa 20 Personen" auf der Münsterstraße gerufen worden zu sein. Dort angekommen hätte man die Verfolgung von schwarz gekleideten und vermummten Personen aufgenommen, welche Richtung Norden flüchteten. Nach kurzer Verfolgung über einen Netto Parkplatz und zu Fuß durch einen Fußgängerdurchgang, hätte man dann die Angeklagten zu fassen bekommen und festgenommen. Dabei hätten sie sich unkooperativ verhalten, und wurden von den Geschädigten bereits zu diesem Zeitpunkt beschuldigt am Angriff teilgenommen zu haben. Darauf folgte die Aussage einer Polizistin, welche sich im Grunde nicht mehr wirklich an irgendwas erinnern konnte und auf Vorlesen ihres eigenen Berichts unsicher mit "dann wird das wohl so gewesen sein" antwortete.
Als nächstes führte der Anwalt der Kläger, Pro-NRW Aktivist und Szeneanwalt André Picker, ein ärztliches Attest von Michael B. vor, in dem von einer "posttraumatischen Schwellung" und Verletzungen durch Pfefferspray die Rede sind. Darauf folgte eine Begutachtung des bei der ED Behandlung in derselben Nacht entstandenen Fotos von M., auf dem zu erkennen ist dass er kein olives, sondern ein schwarzes Halstuch trägt. Auf dem schwarz-weißen Foto wollte der Richter allerdings gar kein Halstuch erkennen, und wies den teilweise entlastenden Beweis ab.
Nach abgeschlossener Beweisaufnahme folgten die Plädoyers. Der Staatsanwalt forderte die Angeklagten zu 10 Monaten Haft zu verurteilen, die aufgrund der vorherigen Straffreiheit der Angeklagten zur Bewährung auszusetzen sein. Picker forderte zudem 750€ Schmerzensgeld für die Angeklagten, hob die "Feigheit" der Tat und das fehlende Geständnis der Angeklagten hervor, und betonte zudem dass der politische Konflikt zwischen den Angeklagten und seinen Mandanten, welche definitiv weder Nazis noch Faschisten wären, doch lieber mit Worten zu lösen sei. In den Plädoyers der verteidigenden Anwältinnen forderten diese den Freispruch von M. & C.
Nach einer Unterbrechung von 10 Minuten folgte die Urteilsverkündung. M. & C. wurden zu 8 Monaten Haft veurteilt, ausgesetzt zur Bewährung auf 3 Jahre, zudem zu einer Zahlung von je 500€ an Michael B. und Danny W. Erschwerend hätten dabei die "Feigheit der Tat" und das fehlende Geständnis gewirkt, womit der Richter sich sinngemäß dem Plädoyer von Picker anschloss.
Quelle: indymedia vom 16.12.10