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Bürgerarbeit: Verwirrung um Bruttogehalt

1320 Euro brutto: Das sei das Bruttogehalt eines Bürgerarbeiters – so verkündeten es Anfang des Monats OB Ullrich Sierau, Stadträtin Birgit Zoerner und Udo Mager, Chef der Wirtschaftsförderung. Die ersten Bürgerarbeiter haben nun Verträge auf dem Tisch, da gibt es bereits Verwirrung: Nicht 1320 Euro werden als Bruttogehalt dort angegeben, sondern 1114,45 Euro.

Mehrere Leser, die einen der neuen geförderten Arbeitsplätze angeboten bekommen hatten, wendeten sich enttäuscht an unserer Zeitung.

„Ein Kommunikationsproblem“, meint Oliver Wozny, Bereichsleiter im Sozialamt, zuständig für Beschäftigungsmaßnahmen. Tatsächlich sind beide Zahlen richtig. Die Stadt hatte bei der Vorstellung des kommunalen Arbeitsmarktinstrumentes vor allem die eigene Sicht im Blick. Die 1320 Euro sind die Kosten, die von Seiten der Stadt pro Arbeitsplatz im Monat anfallen: das so genannte Arbeitgeberbrutto. Der Bürger hat aber auf seinem Lohnzettel das Arbeitnehmerbrutto-Gehalt aufgeführt. „Der Unterschied sind die Sozialversicherungsanteile, die man nicht auf dem Gehaltszettel sieht“, erklärt Wozny. Das sind Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung.

Vollzeit und Teilzeit

„Es gibt genau zwei Sorten von Bürgerarbeit“, stellt Jörg Süshardt, stellvertretender Sozialamtsleiter, klar. Die Vollzeitvariante umfasse 30 Stunden, Arbeitnehmerbrutto: 1114,35. Das Nettogehalt liege zwischen 865 und 900 Euro. Kosten für die Stadt 1320 Euro, davon 1080 Euro Zuschuss vom Bund. Die Teilzeitvariante: 20 Stunden. Brutto auf dem Gehaltszettel: 742,97 Euro. Voraussichtliches Netto: 595 Euro. Damit liegt der Bürgerarbeiter unter dem Hartz-IV-Satz – der Rest werde aber aufgestockt, versichert Süshardt. „Der Bürgerarbeiter bekommt mindestens so viel wie er mit Hartz-IV bekommen würde“, versichert Süshardt.

Insgesamt 365 der angestrebten 400 Stellen hat die Stadt vom Bundesverwaltungsamt genehmigt bekommen, so viel wie keine andere Stadt in NRW. Die Stadt muss einen Teil der Kosten selbst tragen. Einsparungen gebe es durch die Bürgerarbeit aber bei den Sozialleistungen.

Nächste Woche offizieller Start

Arbeitgeber ist zum größten Teil die Stadt. Aber auch für Freie Träger sind Bürgerarbeitsplätze beantragt worden. Los geht es offiziell nächste Woche mit den ersten 25 Arbeitsplätzen für „Servicedienstleistungen in Kindertagesstätten“. Sie sollen auf 32 aufgestockt werden. Die Stadt bietet zudem 200 Stellen als „Schulkümmerer“. Diese unterstützen die Hausmeister. 34 Quartierskümmerer lösen die früheren Quartiershausmeister ab. Sechs Fahrer transportieren auf dem Hauptfriedhof Besucher.

Die Gesellschaft zur Förderung der Arbeitsaufnahme ist Arbeitgeber für 100 Stellen im Bereich Service- und Präsenzdienste. Geplant sind zudem 19 Stellen in Kindertagesstätten freier Träger.

Quelle: Der Westen vom 25.03.11

Bürgerarbeit in Dortmund: Mehr Geld als bei Ein-Euro-Job

Die Bürgerarbeit steht in den Startlöchern – und wirft weiter Fragen auf. Nach der ersten Verwirrung um die Höhe des Bruttogehaltes zweifeln Online-Leser daran, dass ein Bürgerarbeiter mehr Geld bekommt als ein Ein-Euro-Jobber. „Ein Bürgerarbeiter ist keinesfalls schlechter gestellt“, widerspricht aber Jörg Süshardt, stellvertretender Leiter des Sozialamtes.

„Er bekommt alles, was das Gesetz hergibt.“ Dazu gehörten auch alle Vergünstigungen wie das Sozialticket oder die Befreiung von den GEZ-Gebühren. Auch die zusätzlichen Leistungen, wie die Erstattung von Renovierungskosten und andere, können weiterhin beantragt werden.
Ein Beispiel

Die Rechnung, die Süshardt exemplarisch aufstellt, orientiert sich an einem alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger: Der Regelbedarf liegt bei 364 Euro. Kosten für die Unterbringung werden erstattet. Der Bürgerarbeiter bekommt diese ausgezahlt. Um vergleichen zu können, wird dieser Bedarf mit 350 Euro angerechnet. Zusammen 714 Euro. Mit dem Hinzuverdienst aus der Ein-Euro-Tätigkeit (bei 120 Stunden im Monat, ein Euro pro Stunde) ergibt das 834 Euro.

Auch der Lohn des Bürgerarbeiters basiert auf dem Regelsatz. Brutto: 1114,45 Euro. Ein Alleinstehender bekäme, laut Süshardt, 866 Euro ausgezahlt, die Sozialversicherungsbeiträge seien schon abgezogen. Als Vollzeitarbeitnehmer stocke der Bürgerarbeiter aber auf, wie auch andere Geringverdienende. In diesem Fall: 119,26 Euro.

Quelle: Der Westen vom 30.03.2011

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