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Dortmunds Polizei will Protest gegen Nazikonzert unterbinden

Das antifaschistische S4-Bündnis will am Freitag, dem 03.09. demonstrieren: zunächst in dem Bereich der Nordstadt, durch den tags darauf die Neonazis marschieren wollen. Von dort soll es in die Innenstadt zur alternativen Kneipe "Hirsch-Q" gehen, um an den Naziangriff vom vergangenen Mittwoch zu erinnern. Im Anschluss an die Demonstration möchten wir an den bereits geplanten Protesten an den Katharinentreppen teilnehmen. Dort wollen Dortmunder Neonazis ein RechtsRock-Konzert veranstalten, um "jugendliche Neuinteressenten [zu ermöglichen] eine Veranstaltung mit Rechtsrockmusik zu besuchen." (Zitat Naziwebseite).

Dortmund - in Sachen Nazis Stadt der Superlative?

Als hätte Dortmund nicht schon genug Probleme mit Neonazis, soll nun auch deren "Jugendarbeit" unter dem Schutz der Polizei möglichst widerspruchsfrei ermöglicht werden. Nazikonzert am Freitag abend im Zentrum von Dortmund: kein Problem!

Die Dortmunder Polizei hat dem S4-Bündnis in einem Kooperationsgespräch am Freitag verboten in der Innenstadt zu demonstrieren und zeigte kein Interesse an Kompromissen: alle von uns vorgeschlagene Ausweichpunkte in der Innenstadt wurden abgelehnt. Auch auf eine vom S4-Bündnis vorgeschlagenene Alternative, dass die Demonstration in größerem Abstand zu dem Nazikonzert an der Reinoldikirche enden solle, ließ sich die Polizei nicht ein. Diese will die Demonstranten_innen unbedingt in der Nordstadt halten, um einen öffentlichen Protest zu unterbinden.

Ähnliches gilt auch für den Samstag: der Protest des S4-Bündnisses soll auf den Gerichtsplatz verbannt werden. Auch am Samstag will die Versammlungsbehörde uns den Zugang zu Orten von öffentlicher Bedeutung verwehren. Im Eilverfahren wurde vom VG Gelsenkirchen unsere Beschwerde in erster Instanz komplett abgeschmettert.

Die Presseprecherin des S4-Bündnisses, Sonja Brünzel, sagt dazu: “Die Polizei verweigert Antifaschisten den Protest an Gedenkorten rechter Gewalt, während sie zeitgleich Neonazikonzerte in der Dortmunder Innenstadt ermöglichen will. Für uns stellt sich die Frage, ob unter solchen Bedingungen Demonstrationen überhaupt die geeignete Protestform darstellen.“

Die Polizei bestimmt in Dortmund – nicht die Politik

Was in anderen Städten normal ist, wie der Samstag am 28.08. in Witten gezeigt hat, nämlich den Protest in Sicht- und Hörweite von Neonazis stattfinden zu lassen, ist für die Polizeiführung in Dortmund scheinbar undenkbar.

Wenn sich die Polizei am Freitag mit der Verbannung von Protest durchsetzt, wird einmal mehr versucht das Dortmunder Naziproblem durch Polizeitaktiken zu verwalten. In der Stadt regiert die polizeiliche Sicht auf die Dinge: Protest gegen Neonazis wird im Vorhinein als Gefahr heraufbeschworen, während diese störungsfrei agieren können. Die Polizei teilt die Stadt mit Hilfe von Landmarken, wie den Bahnlinien, in Gebiete in denen Protest erlaubt ist und solche, die den Nazis für ihre möglichst erfolgreiche Selbstinszenierung zur Verfügung gestellt werden.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass Friedrich Stiller (VKK) und Jutta Reiter (DGB) vom Arbeitskreis Rechtsextremismus auf den Angriff auf die „Hirsch-Q“ reagiert und Stellung bezogen haben. Auch über die klaren Worte von Daniela Schneckenburger, Landtagsabgeordnete der Grünen, zu diesem Thema freuen wir uns. Ob dies einen Effekt auf die Linie der Polizeiführung hat, bleibt zweifelhaft.

Am Montag findet ein letztes Kooperationsgespräch des S4-Bündnisses mit der Polizei statt. Brünzels: "Für uns stellt sich an diesem Punkt auch die Frage: Wie viel Klaus Schäfer steckt eigentlich in Polizeipräsident Hans Schulze und der Dortmunder Polizei?"

Quelle: Pressemitteilung S4-Bündnis vom 29.08.2010


S4-Bündnis zieht vors OVG

Am vergangenen Freitag, dem 27.8., hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen unseren Widerspruch gegen den Auflagenbescheid zur der Demonstration des S4-Bündisses am 4.9. abgelehnt. In der Begründung übernimmt das Gericht die Stellungnahme der Dortmunder Polizei, ohne auch nur im Geringsten auf unsere Argumentation einzugehen. Gegen diese Ablehnung werden wir erneut Widerspruch einlegen und vor das Oberverwaltungsgericht in Münster ziehen.

Mit ihrem Auflagenbescheid vom 13.7. ist sich die Dortmunder Polizei ihrer Linie treu geblieben. Jeglicher antifaschistischer Protest wird bereits im Vorfeld kriminalisiert und behindert. Gegen diesen Bescheid hatte das S4-Bündnis Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingelegt. Dieser wurde nun im Eilverfahren abgelehnt.

"Protest an symbolischen Orten ist wichtig"

Die Begründung des Gerichts ist in sich widersprüchlich. So werden einleitend Maßgaben des Bundesvervassungsgerichts zum Umgang mit Eilverfahren zitiert. Dabei sollen die Argumente aller Seiten angemessen gewürdigt werden. "Allerdings geht das VG Gelsenkirchen in seiner Begründung nur auf den Auflagenbescheid der Dormunder Polizei ein, ganze Abschnitte finden sich wortwörtlich wieder" erklärt Luther Blisset, Pressesprecher des antifaschistischen S4-Bündnisses. "Auf unsere Argumente wird mit keinem Wort eingegangen.", so Blisset weiter.

Dem S4-Bündnis ist es aber wichtig, den Protest gegen den Naziaufmarsch am kommenden Samstag auch an die symbolische Orte in der Dortmunder Innenstadt zu bringen. Dazu gehören sowohl der U-Bahnhof Kampstraße, also der Ort, an dem vor fünf Jahren Thomas Schulz von einem Nazi ermordet wurde, wie auch der Platz der alten Synagoge und der Friedensplatz.

"Grundrecht auf Protest"

Zum weiteren Vorgehen des S4-Bündnisses sagt Luther Blisset: "Wir werden vor die nächst höhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht ziehen, um unserem Anliegen Gehör zu verschaffen. Wir sehen es nicht ein, die Zumutungen der Polizei hinzunehmen und uns aus der Innenstadt verdrängen zu lassen. Wir beharren weiterhin auf unser Grundrecht in der Innenstadt zu protestieren."

Quelle: Pressemitteilung S4-Bündnis vom 30.08.2010

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