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Nach Mai-Krawallen: Drei Neonazis angeklagt

Teilweise griffen sie vermummt mit Holzstangen und Steinen am 1. Mai die Teilnehmer der DGB-Kundgebung an: Jetzt sind die ersten drei der 404 ermittelten Neonazis angeklagt.

Die Beschuldigten sollen in der Innenstadt Steine auf Polizisten und Autos geworfen haben. Prozessauftakt ist am 6. August in Kamen, dem Wohnort der unter 21-Jährigen.

Ausstehende und eingestellte Verfahren

Bleiben noch 401 Ermittlungsverfahren in Sachen Landfriedensbruch. "Wir gehen davon aus, in den kommenden Wochen weitere Anklagen zu erheben", so Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel. Allerdings sind einige Verfahren auch bereits eingestellt.

Am 1. Mai wurden bei dem Angriff von Neonazis mindestens ein DGB-Teilnehmer und fünf Polizisten verletzt sowie neun Einsatzfahrzeuge beschädigt.

Nur ein Grund, für Polizeipräsident Hans Schulze den geplanten Neonazi-Aufmarsch am 5. September zu verbieten. Dagegen haben Demo-Anmelder schon Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. "Das läuft im Schnellverfahren. Mit einer Entscheidung ist allerdings nicht frühestens vor eine Woche zu rechnen", erklärte Presserichterin Eva-Maria Dölp am Dienstag.

Quelle: RN vom 28.07.09

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