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Prozess um Mai-Krawalle 2009

Rund ein Jahr nach den Neonazi-Krawallen während der Mai-Demonstration des DGB steht die Taktik der Polizei noch einmal auf dem Prüfstand. Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Seit Dienstag geht es um die Frage, ob die spontan organisierte Gegendemonstration linker Gruppierungen wirklich nur vor der Freitreppe am Hauptbahnhof stattfinden durfte. Die Gegendemonstranten hatten ursprünglich durch die Fußgängerzone und über die Rheinische Straße bis nach Dorstfeld ziehen wollen. Das war von der Polizei jedoch verboten worden. Begründung: Nach den gewaltsamen Ausschreitungen der Neonazis sei die Lage am Abend des 1. Mai 2009 noch zu unsicher gewesen.

Helmut Manz (OB-Kandidat der Linken) hat gegen diese Beschränkung geklagt. Ihm geht es um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das nicht dadurch beschränkt werden dürfe, dass sich in der Stadt noch Neonazis befinden.

Anwalt Wilhelm Achelpöhler sprach von einem „rein nebulösen Gefahren-Verdacht“. Die Polizei habe wahrscheinlich rein zweckmäßig entschieden. Das Urteil steht noch aus.

Quelle: RN vom 19.05.10

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