S4-Bündnis sagt Demonstration am 4.9. ab!
Die Klage des S4-Bündnis gegen das Verbot, in der Innenstadt zu demonstrieren, wurde auch vom Oberverwaltungsgericht (OVG) abgelehnt. Laut der nun gültigen beschränkenden Verfügung der Dortmunder Polizei müsste die Demonstration am Samstag auf dem Gerichtsplatz stattfinden.
Dort hatte unser Bündnis schon im letzten Jahr seine Auftaktkundgebung. Bereits im lezten Jahr wurde erfolglos versucht gegen diesen Startpunkt vorzugehen. Das Verhalten der Polizei hat im letzten Jahr dazu geführt, dass die Demonstration vorzeitig unter Protest aufgelöst wurde.
Sonja Brünzel, Pressesprecherin des Bündnis: “Für uns ist es wichtig, am 4.9. unsere Demonstration an den für uns symbolische bedeutsamen Orten wie der Kampstraße oder dem Platz der alten Synagoge stattfindet. Wir wollen nicht an einem Platz weitab der Innenstadt zusammengepfercht werden, um anschließend in einem Wanderkessel zu laufen. Daher sagen wir aus politischem Protest und als Reaktion auf das für uns negative Urteil des OVG unsere Demonstration am Samstag ab.”
“Wenn zeitgleich über Tausend Neonazis durch Dortmund laufen und am Vorabend ein RechtsRock-Konzert mitten in der Innenstadt abhalten können, Antifaschisten jedoch zugleich öffentlichkeitswirksamer Protest innerhalb des Stadtkerns untersagt wird, dann sehen wir in einer Demonstration keine adäquate Ausdrucksform politischer Willensbildung und erst recht keine weiterhin nutzbare Plattform, um effektiv gegen den Neonaziaufmarsch vorzugehen,” so Brünzel weiter. Nichtsdestotrotz werden am Samstag zahlreiche Antifaschist_innen von den über 100 unterstützenden Gruppen und darüber hinaus nach Dortmund kommen und sich ihren Weg zum protestieren suchen. Das S4-Bündnis ruft dazu auf, an den angemeldeten Veranstaltungen teilzunehmen.
Quelle: Pressemitteilung vom 03.09.2010, S4-Bündnis