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Sanktionsverhalten der ARGE

Die Fraktion „Die Linken im Rat“ hat das Sanktionsverhalten der Dortmunder Arge auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates gebracht. Auf die Ergebnisse darf man gespannt sein. Im Folgenden Antrag und Fragen der Linksfraktion an den Rat.

Die Fraktion „Die Linken im Rat“ bittet darum den oben genannten Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates aufzunehmen und zu den folgenden Fragen, in Bezug auf die in §31 SGB II vorgesehenen Sanktionen gegenüber ALG-II-Bezieher/innen durch die ARGE Dortmund, Stellung zu nehmen. Insbesondere sollen dabei die folgenden Fragen beantwortet werden:

  • 1     Welche Leitlinien, Zielvorgaben und Dienstanweisungen gibt es zu diesem Sachverhalt in der ARGE Dortmund?
  • 2.1    Wie hat sich die Zahl der Sanktionen in den Jahren 2005, 2006 und 2007 bis jetzt entwickelt?
  • 2.2    In welchen Anteilen wurden die in §31 SGB II genannten Begründungen für die Sanktionierung in diesen Jahren jeweils angewandt?
  • 2.3    In welchen Anteilen waren die Personengruppen nach Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund etc. in diesen Jahren jeweils betroffen?
  • 2.4    Welches Volumen in Euro wurde mit den Sanktionen in diesen Jahren jeweils erzielt?
  • 3.1    Wie viele Widersprüche gegen Sanktionen wurden in diesen Jahren bei der ARGE eingereicht?
  • 3.2    Wie vielen Widersprüchen wurde in diesen Jahren durch die ARGE entsprochen und wie vielen nicht?
  • 3.3    In wie vielen Widerspruchsverfahren haben in diesen Jahren mit Sanktion Belegte vor dem Sozialgericht geklagt?
  • 3.4    In wie vielen Verfahren wurde in diesen Jahren gerichtlich entschieden, in wie vielen zugunsten der Antragsteller und in wie vielen zugunsten der ARGE?
  • 3.5    Wie hat die ARGE in diesen Jahren auf richterliche Entscheidungen reagiert: Wie zeitnah wurden gerichtliche Entscheidungen - Gewährung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen, Aufhebung der Sanktion usw. - von der ARGE umgesetzt?
  • 4.1    Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden, Einstweilige Anordnungen, Untätigkeitsklagen usw. gegen die ARGE bzw. gegen Sachbearbeiter/innen hat es in diesen Jahren gegeben?
  • 4.2    In wie vielen dieser Verfahren hatten die Beschwerdeführenden Erfolg und in wie vielen nicht?


Begründung

Immer häufiger gelangen ernst zu nehmende Hinweise, Berichte und Klagen über zunehmend unverhältnismäßiges Sanktionieren der im ALG II-Bezug stehenden "Kunden" in die Öffentlichkeit. Was bisher vor allem von Betroffenen dargestellt und unter ihnen ausgetauscht wurde und wird, mochte und mag vielen davon nicht betroffenen Bürger/innen als "dick aufgetragen" erscheinen. Wie wenig diese Meinung aufrecht erhalten bleiben kann, zeigt nicht zuletzt die notorisch gewordene Überlastung der Sozialgerichte, die in diesem Umstand ihre Ursache findet.

Zwei Aspekte müssen besonders beunruhigen:

1. Die Möglichkeit des Sanktionierens in einem Verhältnis mindestens relativer Rechtlosigkeit der "Kunden" erhöht die Gefahr, Sanktionen als reine Strafen zu verstehen, mit denen nichts gefördert und gefordert wird, sondern nur immer noch mehr Disziplinierung und Unterordnung hergestellt werden. Die Sanktionen stellen für die von ihnen Betroffenen materielle Bedrohungen dar, die ihre schon vorhandene Notlage weiter vertiefen und sie an die Existenzgrenze heranführen. Das Sanktionieren findet zudem in einer Situation statt, die gekennzeichnet ist von Überlastung, Stress und latenter Erfolglosigkeit bei gleichzeitiger Erfolgspflicht. In solcher Rahmensetzung mag es nahe liegen, Sanktionierung als Möglichkeit der unmittelbaren Entlastung am Arbeitsplatz in der ARGE zu sehen.

2. In betriebswirtschaftlicher Hinsicht wird die Möglichkeit zu Sanktionen als ein nicht zu vernachlässigendes Element der Bilanzierung gelten müssen und ganz allgemein gesprochen auch als Mittel dienen, "sparsam im Verbrauch öffentlicher Finanzen" zu sein. Das fallweise Einbehalten von einem Drittel, zwei Dritteln oder das völlige Streichen von Transferleistungen dürfte in allen Verwaltungsebenen einen Anreiz darstellen, die inner- und zwischenbetrieblichen Bilanzen zu bessern. Diese generelle Zielsetzung kann durchaus in einem System persönlichen oder Gruppen-Konkurrierens um bilanzielle Erfolge enden. Das betriebswirtschaftliche Denken in Bezug auf Sanktionen bricht sich jedoch mit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes. "Sanktionserträge" können nicht Teil der Haushaltspolitik sein.

Die Gemengelage allein aus diesen beiden Aspekten beinhaltet eine solche Fülle für die Betroffenen gefährlicher und die Rechtsstaatlichkeit gefährdender Momente für alle Beteiligten, dass fachliche Aufklärung, politische Kontrolle und ggf. auch Folgerungen zu ziehen notwendig ist.

Quelle: Franktion "Die Linken im Rat" der Stadt Dortmund

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