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Stadt gerät in Bedrängnis

Die Stadt Dortmund ist gestern in Sachen "Zweitwohnsteuer" völlig überraschend in Bedrängnis geraten. Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen stellte die seit Jahren gängige Praxis zumindest in Frage.

Auslöser war die Klage einer Studentin. Sie war 2004 zur Zahlung von rund 600 Euro aufgefordert worden. Die Klägerin hatte ihren Erstwohnsitz bei ihren Eltern in Lünen und ihren Zweitwohnsitz in Dortmund.

Formal fällt sie damit auf jeden Fall unter die Steuerpflicht. Die Richter eröffneten im Prozess eine ganz neue Diskussion. Mit der Zweitwohnsteuer, so erklärten sie, solle die höhere Konsumfähigkeit der betroffenen Personen abgeschöpft werden.

Entscheidung vertagt

Was ist jedoch, wenn tatsächlich gar keine höhere Konsumfähigkeit existiere? Wenn also der meist nicht leistungsfähige Student der Regelfall und nicht die Ausnahme sei? Dann nämlich sei die entsprechende Steuerpraxis wohl nicht gerechtfertigt.

Auf Seiten der Stadt zeigte man sich im Prozess mehr als erstaunt. Ein Rechtsvertreter kommentierte die Ausführungen des Gerichts so: "Das muss ich erst mal verdauen."

Dazu hat die Stadt nun auch ausreichend Zeit. Bevor in Gelsenkirchen eine Entscheidung ergeht, wollen die Richter mehr Informationen über den Dortmunder Zweitwohnsteuer-Alltag wissen. Das Problem dabei: Zum Teil fallen die Daten unter das Steuergeheimnis. - jh

Quelle: Ruhr Nachrichten vom 09. November 2006

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