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Wellen schlagen vor dem Nazi-Aufmarsch hoch

Wer darf am 4. September wo demonstrieren? Sind Sitzblockaden erlaubt oder nicht? Warum sind zwei Demos der Linken verboten worden? Vor dem Nazi-Aufmarsch am 4. September schlagen die Wellen hoch.

Die Wellen schlagen hoch vor dem Naziaufmarsch am 4. September. Rechtliches Gerangel um Sitzblockaden und durch die Polizei verbotene Demonstrationen, die sich gegen den rechtsextremen Aufmarsch richten, sorgen für Unmut. Derweilen setzen die Autonomen Nationalisten ihre Taktik fort, Antifaschisten zu bedrohen und einzuschüchtern – auch ganz offen.

So sind Vertreter der Partei „Die Linke“ empört darüber, dass gleich zwei von ihnen angemeldete Demonstrationen nicht genehmigt wurden: Eine im Bereich Westerbleichstraße/Ecke Leibnizstraße, eine andere, von der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke angemeldete Demonstration an der Gneisenaustraße.

Auslandsgesellschaft sagt Tag der offenen Tür ab

Empörung auch beim Bündnis Dortmund gegen Rechts und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten, dass anscheinend die Polizei den Rechten die nördliche Seite des Hauptbahnhofs für ihre Demonstration zur Verfügung gestellt hat. Denn aus diesem Grund hatte die Auslandsgesellschaft ihren Tag der offenen Tür abgesagt. „Damit ist auch der Zugang zur Steinwache, zur Mahn- und Gedenkstätte, durch Polizei und Nazis gesperrt“, prangert Ulrich Sander, Sprecher der VVN die Taktik der Polizei an.

Zu einer Blockade der Neonazis am 4. September ruft das Bündnis „Dortmund – Wir stellen uns quer“ auf. Am Samstag (21. August) ab 12 Uhr sollen auf dem Wilhelmplatz in Dorstfeld die Bürger informieren werden.

Umdenken bei der Polizei

Nachdem man den Anmeldern zunächst mitgeteilt hatte, einzugreifen, wenn sie zur Blockade aufrufen, hat bei der Polizei ein Umdenken eingesetzt. „Die Polizei wird nach der derzeitigen Lagebeurteilung am 21. August nicht eingreifen, wenn bei der morgigen Versammlung heraus aufgefordert wird, den Neonazi-Aufzug mit allen Mitteln zu verhindern“, erklärte Polizeisprecher Manfred Radecke und fügt an: „Sollten sich Anhaltspunkte ergeben, die strafrechtlich relevant sein könnten, wie z. B. der Aufruf zu Straftaten, wird die Polizei dies dokumentieren und Beweise sichern sowie ggf. Strafanzeigen fertigen.“ Die weiteren Fragen, ob ein Aufruf zu einer Sitzblockade strafbar sei und mit welchen Strafen die Sitzblockierer rechnen müssten, „bewertet im ersten Fall die Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls dann das Gericht“, so Radecke.

Quelle: Der Westen vom 20.08.10


Nazi-Demo: Sitzblockade grundsätzlich zulässig

Den Nazi-Aufmarsch am 4. September mit einer Sitzblockade stören – ist das erlaubt? Grundsätzlich ja, sagt Jurist Johannes Hentschel. Vorbild wäre eine Aktion, an der auch Bundestagspräsident Wolfgang Thierse teilnahm.

Das Bündnis „Dortmund – wir stellen uns quer“ ruft zu einer Blockade der Nazi-Demo am 4. September auf. Vorbild war eine Sitzblockade-Aktion in Dresden, an der u.a. auch Wolfgang Thierse teilgenommen hat. Andreas Winkelsträter sprach mit dem Experten für Versammlungsrecht, Johannes Hentschel, Göttingen, über das Thema Sitzblockade.

In Dresden wurde eine Neonazi-Demonstration blockiert, u.a. durch Wolfgang Thierse. Wie ist diese Aktion rechtlich zu bewerten?

Johannes Hentschel: Aus rechtlicher Sicht hat Herr Thierse mit seiner Teilnahme an der Sitzblockade sein Recht auf Versammlungsfreiheit in zulässiger Weise ausgeübt.

Gibt es überhaupt ein Recht auf Sitzblockade?

Hentschel: Ein uneingeschränktes „Recht auf Sitzblockade“ als solches gibt es zwar nicht. Jedoch umfasst das Recht auf Versammlungsfreiheit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vielfältige Ausdrucksformen. Hierzu gehört auch die Sitzblockade. Voraussetzung ist allerdings, dass die Blockade auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet ist. Sitzblockaden sind daher grundsätzlich zulässig, wenn sie nicht Selbstzweck sind, sondern ein Mittel zur symbolischen Unterstützung des Protestes.

Hat die Polizei einen Ermessensspielraum, oder ist sie verpflichtet einzugreifen, muss sie die Straße räumen?

Hentschel: Sowohl Versammlungsbehörde als auch Polizei sind grundgesetzlich verpflichtet, sowohl die Nazidemonstration als auch die dagegen gerichteten Gegendemonstrationen zu ermöglichen. Das schließt auch Sitzblockaden als Ausdruck der Versammlungsfreiheit ein. Im Wege „praktischer Konkordanz“ muss ein Ausgleich der verschiedenen Grundrechte geschaffen werden, wozu auch der Schutz vor körperlichen Angriffen gehört. Es käme beispielsweise eine Umleitung der Demo an der Blockade vorbei oder die Hinnahme der Blockade für einen gewissen Zeitraum in Betracht. Entgegen einem - leider auch bei der Polizei - weit verbreiteten Irrtum besteht kein Vorrang der zuerst angemeldeten Versammlung gegenüber der Gegendemo. Ebenso wenig ist die Polizei verpflichtet, jede Sitzblockade zu räumen.

In Dortmund ruft das Bündnis „Dortmund - Wir stellen uns quer“ zu einer Blockade auf. Ist das schon strafbar?

Hentschel: Da ich in Göttingen ansässig bin, kenne ich die Aufrufe nicht im einzelnen. Rechtlich entscheidend ist, ob sie eine reine Verhinderung im physischen Sinne bezwecken oder auch andere Interpretationen zulassen, beispielsweise eine politische Verhinderung. Ein weiteres Kriterium ist, ob es bei den Protesten um die Verwirklichung eines Gesamtkonzeptes geht, bei der die symbolische Blockade nur einen Teil ausmacht.

Mit welchen Strafen müssen die Teilnehmer rechnen, wenn sie eine Sitzblockade durchführen?

Hentschel: Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Teilnahme an Sitzblockaden in der Regel nicht als Nötigung strafbar ist, scheinen die Strafverfolgungsbehörden zunehmend Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 21 des Versammlungsgesetzes (Grobe Störung von Versammlungen) einzuleiten. Der vorgesehene Strafrahmen ist vergleichsweise gering. Zu Verurteilungen kommt es selten. In diesem Punkt bleibt die Entwicklung abzuwarten.

Quelle: Der Westen vom 20.08.10

 

Mangelndes Fingerspitzengefühl

Die Entscheidung der Dortmunder Polizeiführung den Neonazis eine Demonstration in unmittelbarer Nähe zur Gedenkstätte Steinwache zu genehmigen, stößt bei den Ratslinken auf Unverständnis. „Wenn dann sogar die Auslandsgesellschaft Sprachkursangebote für Migranten vertagen muss, dann ist dies der Gipfel der Unverschämtheit“, meint Utz Kowalewski, stellv. Fraktionssprecher von DIE LINKE.

Die Steinwache war von 1933 bis 1945 Sitz der Dortmunder Geheimpolizei Gestapo. Hier wurden rund 65000 Menschen von den Nazis inhaftiert. Heute dürfen Nazis unter Polizeischutz unter Bezug auf den Antikriegstag in unmittelbarer Nähe zu diesem symbolträchtigen Ort ihre volksverhetzenden Parolen gröhlen, mit denen sie den Überfall der Nazis auf Polen und damit den Beginn des zweiten Weltkrieges feiern wollen.

„Wir fordern die Polizei eindringlich auf, ihre Planungen zu überdenken. Gerade Dortmunds Ordnungsbehörden haben auch ihr eigenes Image in der Bevölkerung und bei den Antifaschisten mit zu bedenken. Gerade nachdem ein ehemaliger Feuerwehrchef sich als Nazi geoutet hat, kann es nicht sein, dass ein Polizeichef nun Nazidemos vor bekannten Gedenkstätten genehmigt“, so Kowalewski.

Quelle: Pressemitteilung, Die Linke Dortmund vom 20.08.10

 

Recht auf Innenstadt

S4 klagt gegen Auflagenbescheid der Dortmunder Polizei

Wie schon in den vergangenen Infoupdates erwähnt, klagt das S4-Bündnis gegen die Auflage der Polizei, die uns eine Demonstration durch die Innenstadt verwehren will. Die Begründung der Polizei für die vollständige Änderung unserer Demonstrationsroute inklusive Startpunkt halten wir für fadenscheinig und rechtswidrig. Im Auflagenbescheid heißt es: "Erfahrungsgemäß wird die Innenstadt insbesondere am ersten Samstag des Monats zudem von Einkäufern verstärkt aufgesucht [...]."

Recht auf Einkaufen

Wir halten es für selbstverständlich, dort zu demonstrieren, wo sich viele Passant_innen aufhalten: Dementsprechend demonstrieren wir dort, wo wir die größtmögliche Öffentlichkeit erreichen - und das ist an einem Samstag nun einmal die Innenstadt. Eine Demonstration nutzt die Unterbrechung des alltäglichen Ablaufs im öffentlichen Leben, um Aufmerksamkeit zu schaffen. Die Polizei Dortmund versucht diesen essentiellen Aspekt des Demonstrierens zu beschneiden, indem sie uns durch ihre Auflagen in eine Region der Stadt abdrängen will, in der praktisch kein öffentliches Leben stattfindet.

Symbolische Orte

In der Innenstadt werden wir sichtbar und erreichen bedeutsame Orte mit Symbolwert, die auch in der Vergangenheit häufig Stationen von antifaschistischen Demonstrationen waren.
Wir möchten am 4. September unter anderem am U-Bahnhof Kampstraße, an dem Thomas Schulz 2005 von einem Nazi erstochen wurde, einen Halt einlegen. Den Friedensplatz wollen wir ansteuern, um darauf hinzuweisen, dass die Nazis den Antikriegstag, der in Gedenken an den Überfall der deutschen Wehrmacht auf Polen im Jahr 1939 ins Leben gerufen wurde, grotesk umzudeuten versuchen und zu einem Akt der Selbstverteidigung verklären. Schließlich sollte unsere Route am Opernhaus vorbeiführen. Hier liegt der Platz der alten Synagoge, an der das 1938 von den Nationalsozialisten zerstörte Zentrum der jüdischen Gemeinde Dortmunds stand. In Anbetracht der Tatsache, dass die Neonazis regelmäßig die Shoah leugnen und Antisemitismus verbreiten, finden wir es wichtig, gerade am Tag eines Naziaufmarsches hieran zu erinnern. Mit ihrer Auflage zur Route unserer Demonstration versucht die Dortmunder Polizei zu unterbinden, dass diese symbolischen Orte aufgesucht und diese Ereignisse öffentlichkeitswirksam thematisiert werden.

Kommerzialisierung des öffentlichen Raums

Die Begründung der Polizei fügt sich in die Entwicklung in der Dortmunder Stadtpolitik ein: Seit mehreren Jahren betreibt die Stadt Dortmund eine Aufwertung der Innenstadt, die mit einer Vertreibung "unliebsamer" Personen aus dem Bezirk einhergeht. Auf der Brückstraße sowie im Stadtgarten werden beispielsweise Platzverweise gegen Personen durchgesetzt, die sich gerade nicht zum Shoppen dort aufhalten. Störungen des Bildes einer florierenden, kundenfreundlichen Einkaufsidylle werden rigoros unterbunden. In einer Stadt, die nur als Ort zum Konsumieren gesehen wird, ist auch eine Demonstration offenbar nicht mehr als ein Störfaktor, der die Menschen vom Geldausgeben abhält. Wir betrachten es jedoch als unerlässlich, den Dortmunder_innen mit unserer Demonstration hör- und sichtbar klarzumachen, dass wir nicht hinnehmen wollen, dass Nazis durch die Stadt marschieren.

Warum klagen wir?

Wir klagen gegen den Auflagenbescheid der Polizei Dortmund, weil hier versucht wird, politische Linien zu verschieben. Gerade in Dortmund hat die Polizei in den letzten Jahren immer wieder versucht, antifaschistischen Demonstrationen Steine in den Weg zu legen. Die Abänderung unserer Route in diesem und auch schon im letzten Jahr sind ein Auswuchs dessen. Wir wollen mit unserer Klage gerichtlich klären, dass solche Auflagen nicht haltbar sind und gleichzeitig dazu beitragen, dass antifaschistische Demonstrationen auch zukünftig an für uns zentralen Orten in der Innenstadt durchgeführt werden können.

Wir klagen für ein recht auf Innenstadt!

http://s4.blogsport.de/

 

Quelle: indymedia vom 20.08.10

 

Der Polizeipräsident soll die Seite wechseln

10 Jahre nach den ersten Großdemonstrationen von Rechtsextremisten und antifaschistischen Organisationen in Dortmund zieht die politische Linke altbekannte Vorwürfe aus dem Archiv: Der Polizeipräsident soll die Seite wechseln. Von den Nazis zur Antifa.

Das forderte Ulrich Sander von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) am Samstag (21.8.) auf einer Mini-Demonstration in Dorstfeld, wo mehrere Mitglieder der Dortmunder Neonaziszene wohnen.

Der VVN, das "Bündnis Dortmund stellt sich quer" und "Die Linke"-Landtagsfraktion warfen Polizeipräsident Hans Schulze wiederholt vor, neofaschistischen Organisationen den Weg zu ebnen und die Antifa zu blockieren.

"Die Polizei muss die Seite wechseln. Weg vom Nationalsozialismus, hin zur Antifa", so Ulrich Sander vom VVN-Kreisverband Dortmund. Schulzes Position soll nun der neue Innenminister Ralf Jäger prüfen - der VVN hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.

Nazi-Demonstration vor früherem Gestapo-Gefängnis

Hintergrund ist u. a. die Absage des Tags der offenen Tür der Auslandsgesellschaft an der Steinstraße am 4. September. Wie an mehreren anderen Orten in der Nordstadt findet dort, direkt neben dem früheren Gestapo-Gefängnis (Steinwache), eine Nazi-Demonstration statt.

Die frühere Steinwache, in der die Gestapo die Gegner des Nazi-Regimes im Dritten Reich gefoltert hat, sei eine symbolhafte Stätte im Kampf gegen Krieg und Faschismus und für Toleranz und Völkerverständigung. Der Vorplatz dürfe Nazis nicht überlassen werden.

Markus Bernhardt vom "Bündnis Dortmund stellt sich quer" kritisierte ein vom Polizeipräsidenten verhängtes Verbot, das der Antifa einen Aufzug in der Nähe der Demonstrationsroute der Neonazis untersage.

Polizei-Verbote beeindrucken Antifa nicht

Bei aller Kritik gegen die Polizeiführung: Verbote dieser Art beeindrucken die Antifa-Szene kaum. Bernhardt forderte der restriktiven Haltung der Polizei zum Trotz zu einer "Massenblockade" der Nazi-Demo am 4. September in der Nordstadt auf.

Vorbilder dafür sind laut dem Quersteller-Bündnis die Antifa-Aktionen in Dresden, Jena, Leipzig und Köln, wo eine Blockade-Taktik der Gegendemonstranten die Nazi-Aufmärsche verhindert hatte. Das zu verhindern ist Aufgabe der Polizei, die das Demonstrationsrecht durchsetzen muss.

Die Gegner auf der Straße sind für die Antifa in solchen Fällen dann nicht mehr die Neonazis. Die Gegner tragen dann keine Springerstiefel oder Bomberjacken, sondern Einsatzanzüge mit Schild und Helm. Die Gegner sind bei der Polizei.

Polizei: Blockaden sind eine Straftat

Ein Polizeisprecher stellte mit Blick auf drohende Auseinandersetzungen am 4. September klar, dass Demonstrationsblockaden eine Straftat darstellen können.

Die Antifa hofft auf prominente Teilnehmer bei solch einer Blockade. Wolfgang Richter forderte Oberbürgermeister Ullrich Sierau auf, sich wie dessen Parteifreund Wolfgang Thierse in seiner Rolle als Bundestagsvizepräsident in Berlin bei einer Dortmunder Blockade auf den Hosenboden zu setzen, um die Nazis zu stoppen.

40 Veranstaltungen

Am 4. September sind in Dortmund mehrere tausend Polizisten im Einsatz. Von Demonstrationen mit 1000 Teilnehmern bis zu einer antifaschistischen Fahrradtour haben die Einsatzplaner rund 40 Veranstaltungen auf der Karte.

Quelle: RN vom 21.08.10


„Das Viertel gehört nicht den Nazis“

„Lasst uns den Naziaufmarsch am 4. September verhindern. Die Zeit der Symbolik ist vorbei.“ Klare Worte fand Bärbel Beuermann, Vorsitzende der Fraktion „Die Linke“ im Landtag von NRW, am Samstag auf dem Wilhelmplatz in Dorstfeld. Dort hatten Politiker der Linkspartei und Aktivisten verschiedener Bündnisse vor den Wohnungen von Neonazis deutlich gemacht: „Den Nazis gehört weder dieser Stadtteil, noch diese Stadt.“

Ein Großaufgebot der Polizei stand bereit, doch ließen sich die Neonazis, die einen ihrer Schwerpunkte in Dorstfeld haben, nicht sehen. Nur ein, zwei Rechte filmten aus ihren Wohnungen die Aktion.

„Es ist nicht mehr auszuhalten, wie sich die Rechten hier breit gemacht haben“, ist ein Anwohner empört und hilflos zugleich. Er wollte aus Angst seinen Namen nicht nennen. Denn er kenne die subtile Gewalt, mit denen die Autonomen Nationalisten das Viertel terrorisieren. Sie gehen in den Geschäfte ein und aus, sitzen in der Dönerbude um die Ecke. „Und es ist längst nicht mehr nur subtile Gewalt, sondern auch bewusst ausgeübte Gewalt“, sagte Beuermann.

Markus Bernhard (für den Veranstalter der Aktion, das Bündnis „Dortmund stellt sich quer“) erneuerte noch einmal die Kritik an Stadt und Polizei. Auch OB Ullrich Sierau ließe nur Sonntagsreden los. Er rief ihn auf, an der Blockade gegen die Neonazis teilzunehmen, so wie es seine Kollegen in Köln oder Dresden getan hätten.

Dortmund habe den schlechtesten Ruf, den man haben könne, da sich Nazis hier festgesetzt haben, so Wolfgang Richter vom Bündnis Dortmund gegen Rechts. Dabei habe man in der Vergangenheit dafür gekämpft, dass sich Nazis in der Stadt nicht breit machen. Doch diese Tradition sei durch das Wegschauen Vieler ersetzt worden.

Ulrich Sander, Bundessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten, erklärte, dass er Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dortmunds Polizeipräsidenten beim Innenministerium eingelegt habe, da er das Gelände vor der Steinwache „nazistischen Kräften für eine Kundgebung zur Verfügung gestellt hat“. Sander kündigte an, eine Mahnwache vom 3. auf den 4. September vor der Steinwache durch Hinterbliebene der von den Nazis ermordeten Dortmundern zu beantragen.

Kraft sinnvoller nutzen

Kommentar der WR

Ins Visier vieler Friedensaktivisten und Antifaschisten gerät immer wieder Polizeipräsident Hans Schulze, wenn es um die Aufmärsche der Rechten geht. Da werden regelmäßig Rufe nach seinem Rücktritt laut. Da werden viele nicht müde - und das seit zehn Jahren - zu behaupten, der Polizeipräsident sei auf dem rechten Auge blind, da er die Naziaufmärsche nicht verbiete.

Doch machen „Pro Forma“-Verbote, nur um dadurch ein letztlich fragwürdiges Signal nach draußen zu senden, überhaupt keinen Sinn. Noch im vergangenen Jahr hatte der Behördenleiter ein solches Verbot verhängt. Alle Hoffnungen, das könne nach den Überfällen auf die Mai-Kundgebung des DGB durch Autonome Nationalisten Bestand haben, machte das Bundesverfassungsgericht einen Tag vor dem rechten Aufzug zunichte.

Vielleicht sollten die, die in schöner Regelmäßigkeit ein solches Verbot fordern, ihre Kraft zweckdienlicher einsetzen. Denn dadurch, dass man Dinge gebetsmühlenartig wiederholt, werden sie nicht sinnvoller.

Quelle: Der Westen vom 22.08.10

 

4. September: Bereich vor Steinwache nicht für die Nazis

„Der Bereich der alten Steinwache, dessen historische Bedeutung auch der Polizei bewusst ist, wird durch die Versammlung des rechten Spektrums nicht berührt“, betonte Polizeisprecher Wolfgang Wieland.

Der Platz vor dem Nordausgang des Hauptbahnhofs sei polizeilich u.a. als Aktionsraum für Polizei und Rettungsdienste sowie Besucherströme frei zu halten. „Der Sammlungsort und die Auftaktkundgebung des rechten Aufzugs am 4. September befinden sich nicht im näheren Bereich des Nordausgangs des Hauptbahnhofs.“

Die Polizei reagiert damit auf die Absage der Auslandsgesellschaft ihren Tag der offenen Tür betreffend und Beschwerden, die Polizei reserviere den Bereich vor der Steinwache für die Nazis. Natürlich wird die Polizei aufgrund zahlreicher Versammlungen im Stadtgebiet Absperrungen einrichten. Mit Behinderungen im gesamten Stadtgebiet muss gerechnet werden.

Zudem bezieht die Polizei Stellung zu beabsichtigten Blockaden des Neonaziaufmarsches: „Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Darunter fallen auch, so die Polizei, auch Blockaden, die einen nicht verbotenen Aufzug verhindern sollen. Die Polizei unterliegt dem Strafverfolgungszwang und ist von Gesetzes wegen zur Verfolgung von Straftaten verpflichtet.

Anhaltspunkte, die strafrechtlich relevant sein könnten, wird die Polizei dokumentieren, Beweise sichern und gegebenenfalls Strafanzeigen fertigen. Weitere Maßnahmen werden im Einzelfall unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entschieden, so die Polizei.

Quelle: Der Westen vom 23.08.10


Bündnis Dortmund gegen Rechts: „Die Gegenwehr muss deutlich stärker werden“

„Die Gegenwehr muss deutlich stärker werden, um die Nazis in Dortmund zu stoppen“, sagt Ula Richter, Sprecherin des Bündnisses „Dortmund gegen Rechts“. Mit einer „Kultour“ gegen Nazis möchte das Bündnis Farbe gegen Rechts bekennen. „Je mehr Raum Demokraten in unserer Stadt einnehmen, desto weniger Platz ist für die Nazis da.“

Andere Städte, etwa Karlsruhe, Berlin oder Dresden hätten gezeigt, dass man die Nazis stoppen könne. „Warum sollte das nicht auch in Dortmund gelingen?“, fragt Ula Richter. Ihre eigentlich durch die gesamte Nordstadt gehende „Kultour“ habe die Polizei nicht genehmigt, „So müssen wir uns auf die östliche Nordstadt beschränken.“ Es sei unerträglich, dass jetzt wohl die Neonazis durch die Nordstadt ziehen dürften, durch ein Viertel, in dem viele Migranten wohnen, in der eine hohe Arbeitslosigkeit herrsche. „Die Menschen, das haben wir in vielen Gesprächen am Wochenende gesehen, haben Angst vor dem unerträglichen Psychoterror der Nazis“, sagte Ula Richter.

Das Bündnis plant am 4. September eine Tour durch die Nordstadt mit kulturellem Programm. Daran beteiligt u.a. die Trommlergruppe „Barulheiros“, Kammerschauspieler Ines Burkhardt und Claus Dieter Clausnitzer sowie Kabarettist Ilhan Atasoy. Losziehen wird die Kulturkarawane um 11 Uhr an der Berufsschule Geschwister-Scholl-Straße. Angesteuert werden sollen u.a. die Gedenkstätte für Sinti und Roma an der Weißenburger Straße, der Borsigplatz, die Schlosserstraße und erneut der Borsigplatz. Dort soll um 14.30 Uhr die Abschlusskundgebung stattfinden.

Herbstputz

Bereits am Freitag, 27. August, lädt das Bündnis um 15 Uhr zum mittlerweile traditionellen „Antifaschistischen Herbstputz“ ein. Nicht in einer Nacht- und Nebelaktion, sondern öffentlich sollen rechte Flyer, Aufkleber und andere Nazipropaganda aus dem Stadtbild entfernt werden. Treff: U-Bahn-Station Heinrichstraße / Falkenstraße.

Am Antikriegstag, 1. September, wird man ebenfalls mit einer Kunstaktion in der Innenstadt präsent sein. „Am Europabrunnen werden wir ein 49 Quadratmeter großes Transparent mit dem Wort „Frieden“ in zehn Sprachen bemalen“, erklärte Ula Richter. Start der Kunstaktion ist um 17 Uhr.

Quelle: Der Westen vom 24.08.10

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