Zwangsumzüge wegen Hartz IV ?
und Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplans 2006. Die folgenden Informationen ergeben sich aus schriftlichen Antworten der Dortmunder Stadtverwaltung auf nunmehr fünf Anfragen der Linkspartei.PDS - aus Bezirksvertretungen und der Ratsgruppe im Dortmunder Stadtrat seit Oktober 2005 - und ausführlichen mündlichen Ergänzungen des Sozialamtsleiters Peter Bartow, Ende Februar 2006.
Diese Darstellung beschränkt sich weitest möglich auf die reine Wiedergabe, enthält sich mithin eigener politischer Wertungen und übernimmt keinerlei Gewähr für den Wahrheitsgehalt der Angaben.
Statistisches
Von den 43.000 Hartz-IV-"Bedarfsgemeinschaften" in Dortmund (Stand Ende 2005 - im Februar 2006 schon an die 45.000) liegen ca. 70% mit ihren tatsächlichen Wohnkosten innerhalb der amtlich festgelegten Grenzen für "angemessene", das meint erstattungsfähige Wohnkosten. Etwa 7.000 Bedarfsgemeinschaften liegen bis zu 10% darüber, 3.000 überschreiten das Limit um mehr als 25%.
Die Verwaltung hat bisher weder Daten über deren räumliche Verteilung im Stadtgebiet noch über deren persönliche, familiäre und soziale Verhältnisse. Die Urdaten hierzu liegen zwar bei der ARGE in Form der ALG-II-Anträge genauestens vor, wurden aber nicht entsprechend aufbereitet.
Was das Sozialamt für angemessen hält
Der Leiter des Dortmunder Sozialamts hält die aus der alten Sozialhilfepraxis übernommene, seit zehn Jahren unverändert fortgeltende Netto-Kaltmiete von 4,86 Euro/qm in Dortmund insgesamt für einen angemessenen Grenzwert der Erstattungsfähigkeit. Allerdings sieht er Kleinwohungen - die Hälfte aller Bedarfsgemeinschaften von Langzeitarbeitslosen besteht aus Ein- bis Zwei-Personen-Haushalten - realistisch um etwa 30 Cent/qm teurer als den Durchschnitt. Dem Einwand, daß es sich bei diesen nach dem Mietspiegel bestimmten Durchschnittswerten generell um Bestandsmieten handelt, wohingegen Neuvermietungen sich regelmäßig an den Obergrenzen der Mietspiegelkategorien ausrichten, hält Bartow entgegen, daß in relevanten Marktsegmenten die Bestandsmieten noch weit unter 4,86 Euro/qm liegen, wie z.B. im Sozialen Wohnungsbau.
Probleme sieht er jedoch in der Einbeziehung der Nebenkosten in die Angemessenheitsbewertung, da diese "zweite Miete" trotz extremer Unterschiede kaum vom Mieter beeinflussbar und folglich von diesem nicht unter eine "angemessene" Grenze zu senken ist. Deshalb plädiert die Dortmunder Sozialverwaltung dafür, die Nebenkosten aus der Pauschalierung der Angemessenheit herauszunehmen und in voller tatsächlicher Höhe zu erstatten.
Zwang zum Wohnungswechsel oder nicht?
Vor einer rechtsverbindlichen Aufforderung der Sozialverwaltung an ALG-II-Beziehende zur Senkung ihrer Wohnkosten muß in jedem Einzelfall geprüft werden, ob und wie das möglich ist. Dabei kann es eine Reihe Gründe geben, die einen Wohnungswechsel unzumutbar machen. Außer den bisher in Medienberichten genannten (Behinderung, Nähe zum Arbeitsmarkt) kommt insbesondere die Nähe zum Rentenalter (und die zu erwartende Rentenhöhe) in Betracht. Andererseits hält Bartow die von Mietervereinen und Sozialverbänden aufgestellten Kataloge von Umzugshemmnissen für "weit übers Ziel hinaus schießend". Um erste Erfahrungen zu sammeln, welche Hinderungsgründe konkret wie häufig geltend gemacht werden, will die Verwaltung in den nächsten Wochen etwa 900 bis 1.000 Fälle mit den höchsten Wohnkosten zur Einzelfallprüfung vorladen. Auf Grundlage dieser Erfahrungen soll von einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe festgelegt werden, welche Gründe anzuerkennen sind und welche nicht.
Und der Wohnungsmarkt?
Auch über ein den Angemessenheitskriterien entsprechendes Wohnungsangebot am Dortmunder Wohnungsmarkt hat die Verwaltung bisher keinerlei Daten, außer denen des Wohnungsamtes zum Sozialen Wohnungsbau. Einen Überblick erhofft man sich von jetzt anlaufenden Gesprächen mit Akteuren der Wohnungswirtschaft. Insbesondere im Sozialen Wohnungsbau, aber auch in frei gewordenen Großsiedlungen vermutet man ein Angebotsvolumen von jährlich mehreren Hundert "angemessenen" Wohnungen für Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften, die ihre Wohnkosten senken müssen. Auch dies soll anhand der ersten 900 bis 1.000 Fälle verifiziert werden.
Rückwirkungen von Hartz IV auf den Wohnungsmarkt selbst, etwa eine allgemein steigernde Wirkung auf das Mietenniveau in Dortmund glaubt Bartow nicht zu erkennen. Hier setzt er auf die Kooperationsbereitschaft von Großvermietern.
Kein Thema für den Masterplan Wohnen in Dortmund
Die Dortmunder Verwaltungsspitze scheint sich der erheblichen politischen Brisanz der Wohnkostenproblematik nach Hartz IV bewußt zu sein. Entsprechend vorsichtig nähert sie sich in kleinen Schritten der Phase des harten Verwaltungszwangs, den man aber gleichwohl in einer unbekannten Zahl von "Einzelfällen" für unvermeidlich hält. So scheint man eine Taktik zu favorisieren, die die große Masse der Hartz-IV-Opfer über einen möglichst langen Zeitraum hinweg in möglichst kleine Portionen aufsplittet, um so den fatalen Eindruck einer "Zwangsumzugswelle" zu vermeiden.
Einen Toleranzbereich von 10 bis 15% Überschreitung der Angemessenheit hofft man - auch unter Gegenrechnung von Umzugskosten usw. - gegenüber den staatlichen Kontrollinstanzen durchsetzen zu können, so daß 7.000 Bedarfsgemeinschaften von jeglichen Nachstellungen wegen ihrer Wohnkosten verschont blieben.
Zudem scheint die Amtsspitze gewillt, den Ermessensspielraum der Fallmanager vor Ort - auch aufgrund schlechter Erfahrungen in der ARGE! - zunächst möglichst eng zu halten und möglichst viele Vorgaben auf der politischen Bühne absegnen zu lassen. Dies soll mit einem Erfahrungsbericht und einer Beschlußvorlage für die Mai-Sitzung des Stadtrats geschehen. Bis dahin hofft man die ersten 900 bis 1.000 Fälle abgearbeitet zu haben. Umzugsaufforderungen sollen bis dahin nur in solchen Fällen ausgesprochen werden, wo die Betroffenen selbst keine Hinderungsgründe geltend machen.
Das klingt zunächst nach gütlicher Einigung. Aber letztlich wird die Verwaltung der Logik von Hartz IV nicht entkommen können und wollen. Diese Logik besagt, daß "der Steuerzahler" entscheidet, wie die vom Arbeitsmarkt ausgestoßenen Hilfebedürftigen zu wohnen haben. Und sie überläßt es dem Markt, ob und wie er auf diese enorme künstlich administrativ erzeugte Nachfrage im unteren Mietsegment reagiert - ob mit neuer Wohnungsnot und einere allgemeinen Mietensteigerungswelle oder mit einer gezielten Sonderkonjunktur in diesem Bereich. Einen Antrag der Linkspartei.PDS auf kommunale Investitionshilfen zur Förderung von 500 Wohnungen für Hartz-IV-Opfer im Rahmen der Haushaltsplanung 2006 hat die Dortmunder Ratsmehrheit vorerst abgelehnt. Für den viel gelobten Masterplan Wohnen der Dortmunder Stadtverwaltung ist Hartz IV bislang kein Thema.
Aber vermutlich ist hierzu das letzte Wort noch nicht gesprochen...
Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplans 2006
Die Beratung endete wie üblich und erwartet. Mit einigen kosmetischen Korrekturen verabschiedete die Koalitionsmehrheit aus SPD und Grünen den Haushaltsplan der Verwaltung. Sämtliche anderen Parteien im Rat stimmten diesmal dagegen.
Die Linskpartei.PDS hatte drei Anträge eingebracht (siehe unten). Die ersten beiden wurden ohne Kommentar von den vier Fraktionen abgelehnt. Zum dritten Antrag, der sich nicht direkt auf den diesjährigen Haushalt bezog, sondern mehr Bürgerbeteiligung bei künftigen Haushaltsplänen fordert, schlugen uns die Grünen in einem Vorgespräch vor, ihn nur einzubringen, aber nicht zur Abstimmung zu stellen, sonst müßten sie gegen ihn stimmen, was sie aber nicht wollten. Wir gingen darauf ein. So ist der Antrag 3 also für künftige Verwendung eingebracht, aber noch nicht vom Rat behandelt. Wir werden auf ihn zurück kommen.
Antrag 1
Der Rat der Stadt Dortmund warnt die Landesregierung NRW eindringlich, im Zuge einer pauschalen Haushaltskürzung um 20 % auch die kommunalen Finanzen weiter zu belasten. Der Rat protestiert gegen die Absicht der Landesregierung, Steuermehreinnahmen der Kommunen zum Anlass für Kürzungen bei Schlüsselzuweisungen und Investitionszuschüssen zu nehmen. Der Rat fordert die Vertreter-innen der Stadt Dortmund in den kommunalen Spitzenverbänden auf, dort Initiativen zum gemeinsamen öffentlichen Widerstand der Kommunen und ihrer Bürger-innen gegen diese Pläne der Landesregierung zu ergreifen, z.B. mit einer Sternfahrt nach Düsseldorf, und auf der Forderung nach einer durchgreifenden und nachhaltigen Gemeindefinanzreform zu bestehen.
Antrag 2
Der Rat gibt der Verwaltung auf, den Haushaltsplanentwurf dahingehend zu ändern, daß aus den planmäßigen Steuermehreinnahmen von 31 Millionen Euro ein kommunales Konjunkturprogramm für Dortmund aufgelegt wird. Es soll umfassen:
- Förderung des Baus von 500 "angemessenen" Mietwohnungen für Hartz-IV-Opfer, vorrangig durch Kapitalaufstockung der DOGEWO = 5 Mio Euro, zusätzlich: Kapitalaufstockung der DOGEWO zwecks Übernahme von Bestandswohnungen der LEG, falls die Landesregierung ihren Plan umsetzt, die LEG zu privatisieren = 2,5 – 7,5 Mio Euro
- Kommunales Beschäftigungsprogramm für 50- bis 65-jährige ALG-II-Beziehende = 5 – 10 Mio Euro
- Mehraufwendungen für Personal +5 % = 13,5 Mio Euro
Begründung:
Die Stadt hat ein vitales Interesse an der Belebung der Binnenkonjunktur. Wie auch bundesweit, hängen in Dortmund zwei Drittel der Bruttowertschöpfung, der Beschäftigung und somit der städtischen Einnahmen an der Binnennachfrage.
Die städtischen Bauinvestitionen sind seit dem Jahr 2000 von 152 Mio Euro auf nunmehr geplante 109 Mio Euro geschrumpft. Parallel dazu sank die Beschäftigtenzahl der Dortmunder Bauwirtschaft von 15.500 auf 11.500. Ein direkter ursächlicher Zusammenhang liegt auf der Hand: Die Stadt als größter Einzelauftraggeber der Bauwirtschaft steuert rund 10 % zu deren Umsätzen bei. Die Aufstockung städtischer Bauinvestitionen ist also direkt am Ort beschäftigungswirksam, und zwar in dem seit zwölf Jahren am meisten gebeutelten Dortmunder Wirtschaftszweig.
Der Mietwohnungsbau ist seit zehn Jahren rückläufig. Mit der Periode eines "entspannten Wohnungsmarktes" macht aber zumindest im unteren Mietpreissegment die Hartz-IV-Gesetzgebung ein Ende. Allein im 1. Halbjahr 2006 werden bis zu 3.000 ALG-II-Bedarfsgemeinschaften gezwungen sein, "angemessene" Mietwohnungen zu suchen. Die Stadt als ausführendes Organ der Hartz-IV-Wohnkostenregelung würde eine Prozesslawine lostreten, wenn sie tausenden Bedarfsgemeinschaften die Wohnkostenzuschüsse kürzt, ohne zugleich für ein ausreichendes Angebot an "angemessenem" Wohnraum zu sorgen.
Zu den sozialpolitischen Pflichtaufgaben des Staates gehört es, privatmonopolistische Strukturen auf dem Wohnungsmarkt zu verhindern. Die Gefahr des Entstehens marktbeherrschender privater Wohnungsunternehmen ergibt sich vor allem und akut aus der Privatisierung öffentlichen Wohnungseigentums. Nach überwiegender Expertenmeinung muß mindestens ein Fünftel bis ein Viertel des Mietwohnungsbestandes in öffentlichem Eigentum sein, will die Wohnungspolitik das Marktgeschehen direkt und nicht nur über Gesetze, Verordnungen und Subventionen steuern. Die neue Landesregierung NRW will auf diese Marktmacht offenbar zugunsten privater Großvermieter verzichten. Die geplante Privatisierung der LEG-Wohnungsbestände wäre sozialpolitisch nicht zu verantworten und hätte unabsehbare negative Folgen für den ganzen Wohnungsmarkt in Dortmund. Danach fiele der Marktanteil der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen auf etwa 10 % zurück. Hier muß die Stadt gegensteuern.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben konzentriert sich die Arbeitsförderung der BA und mithin der ARGE im Jobcenter Dortmund auf die Unter-25-Jährigen. Das ist auch richtig so. Aber die Über-50-Jährigen stellen die Stadt vor noch größere sozialpolitische Herausforderungen. Wer heute mit 50 Jahren den Job verliert, hat kaum noch Chancen, je wieder einen zu finden. Da ihm/ihr dann obendrein die besten Beitragsjahre zur Rentenversicherung fehlen und vor dem ALG-II-Bezug Rücklagen weitgehend aufgezehrt werden müssen, geht hier Langzeitarbeitslosigkeit geradlinig in Altersarmut über. Für diese Menschen muß ein ehrlicher 2. Arbeitsmarkt geschaffen werden.
In Dortmund sehen sich heute weit über 10.000 Menschen dieser Perspektive gegenüber. Die Kommunalpolitik darf diese Bürger-innen nicht ihrem Schicksal überlassen. Im Gegenteil kann sie die hohe Qualifikation und Motivation dieser Altersgruppe zum Wohle der ganzen Stadt nutzen. Ergänzend zur Arbeitsmarktpolitik des Bundes schlagen wir deshalb ein spezielles kommunales Beschäftigungsprogramm für diese Altersgruppe vor, etwa in der Energiesanierung städtischer Gebäude, der Sanierung von Schulen und der städtischen Kanalisation sowie in der Kinderbetreuung, etwa analog zum Modell des Werkhofs Hagen.
Nach zehn Jahren mit rückläufigen Reallöhnen schrumpften 2005 in der Bundesrepublik erstmals seit dem 2. Weltkrieg sogar die Bruttolöhne um -0,5 %. Die nominale Zunahme der verfügbaren Privateinkommen (+1,5 %) ging ausschließlich auf das Konto weiterhin wachsender Unternehmens- und Vermögensgewinne (+ 6,1 %) und blieb real hinter den Preissteigerungen zurück (+1,9 % - alle Zahlen Statistisches Bundesamt, Januar 2006). Es gibt aber auf der ganzen Welt keine Volkswirtschaft, die ein beschäftigungswirksames Wachstum bei sinkenden Realeinkommen schafft. Die öffentliche Hand muß, im ureigensten fiskalischen Interesse, mit gutem Beispiel vorangehen und die Binnennachfrage stärken.
Die Unterstellung eines konstanten Personalaufwandes bei gleichbleibendem Personalschlüssel im Dortmunder Haushaltsplanentwurf 2006 liefe auf eine pauschale Kürzung der Realeinkommen für tausende Dortmunder Familien hinaus - und ist überdies wenig realistisch. Zudem drängt die Tarifgemeinschaft der Länder in der laufenden Tarifrunde auf Verlängerung der Wochenarbeitszeit um 1,5 Stunden, was ohne Lohnausgleich ebenfalls einem Einkommensverlust von knapp 4 % gleich käme. Die Rückwirkung dieses Tarifabschlusses auf die kommunalen Beschäftigten ist bereits mit entsprechenden Öffnungsklauseln im Tarifvertrag der Kommunen vereinbart worden.
Foglich sind mindestens 5 % Personalkostensteigerungen im Haushaltsplan einzustellen, will die Stadt nicht weiterhin zu Lasten der Binnenkonjunktur und der Beschäftigung sparen.
Antrag 3
Der Rat gibt der Verwaltung auf, vor der Aufstellung des nächsten Haushaltsplanentwurfs ein Konzept für eine breite Bürgerbeteiligung an der Haushaltsplanung vorzulegen.
Begründung:
Die Stadt Dortmund stellt als erste Kommune in NRW 2006 ihren Haushalt vollständig auf das Neue Kommunale Finanzmanagement um. Das NKF bringt neue Risiken technokratischer Verselbständigung der Verwaltung gegenüber den politischen Kontrollorganen mit sich. Es vergrößert die Gefahr, daß die gesellschaftspolitische Verantwortung für eine gerechte, solidarische und fortschrittliche Daseinsvorsorge im Gemeinwesen in den Sog betriebswirtschaftlichen Aufwands- und Ertragsdenkens gerät. Gegen diese Gefahr hilft nur eine breit angelegte politische Kontrolle und Aufgabenkritik der Verwaltung durch die Bürgerschaft. Diese wird sich hierfür aber nur aktivieren lassen, wenn sie reale Mitbestimmungsrechte zugesprochen bekommt.
Andererseits bietet das NKF aber auch neue Chancen zur Einbeziehung der Bürgerschaft in die Produktplanung der Ämter. Diese Chancen gilt es zu nutzen.
Andernorts werden Modelle der Bürgerbeteiligung an der kommunalen Finanzverantwortung bereits seit längerem erprobt. Einige Kommunen des In- und Auslands haben reiche Erfahrungen mit "Bürgerhaushalten", "Beteiligungshaushalten" u.ä. gesammelt (z.B. Berlin, Lyon, Porto Alegre). Ihre Erfahrungen wollen wir uns zunutze machen.
Wenn unsere Stadt schon eine Vorreiterrolle im NKF übernommen hat, so steht es ihr noch besser zu Gesicht, auch bei der Stärkung der kommunalen Demokratie voran zu gehen. Damit kann zugleich der verbreiteten Politikabstinenz und –verdrossenheit, sinkenden Wahlbeteiligungen usw. entgegengewirkt werden.
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In der Aussprache zum Haushalt begründete Nursel Konak unsere Anträge ergänzend:
"... Proteste gegen Kürzungen zu Lasten der Kommunen machen wir seit Jahren. Solange wir nur im Rat protestieren, hören die Regierungen nicht auf uns. Anstatt im Rat zu sitzen und Forderungen auf Papier zu machen, ist es sinnvoller, wenn man sie auf die Straße trägt z.B. mit einer Sternfahrt mit den Bürger-innen nach Düsseldorf.
Zu unserem zweiten Antrag: Die Stadt hat ein vitales Interesse an der Belebung der Binnenkonjunktur. Es gibt auf der ganzen Welt keine Volkswirtschaft, die Arbeitsplätze bei sinkenden Einkommen schafft. Die Stadt muss also die Binnennachfrage stärken. Dazu gehören Einkommen im öffentlichen Dienst, die mindestens die Inflation und Arbeitszeitverlängerung ausgleichen. Wir, die Linke.PDS sind auch deswegen gegen Arbeitszeitverlängerung, weil damit noch mehr Arbeitsplätze vernichtet werden.
Meine Damen und Herren, ich warne Sie auch noch einmal nachdrücklich davor, wenn jetzt die Wohnkosten von Arbeitslosen überprüft werden und Sie nicht für genügend angemessene Wohnungen sorgen, dann bekommen die Sozialgerichte noch mehr zu tun.
Und ein drittes meine Damen und Herren. Wer heute mit 50 Jahren die Arbeit verliert, findet doch nie wieder eine. Weil dann auch noch die besten Jahre zur Rentenversicherung fehlen, ist das der gerade Weg in Altersarmut. Für diese Altersgruppe muss die Stadt unbedingt auch mit ihrem Haushalt sorgen.
Zum Thema Integration, meine Damen und Herren. Ich stimme Ihnen zu, Herr Hengstenberg, für eine richtige Integration spielt die Sprache eine sehr wichtige Rolle. Aber man lernt die Sprache nicht durch das Verbieten der Muttersprache auf den Schulhöfen, sondern durch das Angebot ausreichender Sprachkurse, Abschaffung der Ghettoisierung, durch Verbesserung des Arbeitsmarkts. Und eine richtige Integration ist durch Förderung des Miteinanderlebens von Deutschen und Ausländern möglich. Die Gesetze wie Einbürgerungstest, Heiratsalter ab 21Jahre usw. sind nur Hindernisse vor der richtigen Integration. Ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit."
Quelle: Infodienst 1/06 der Ratsgruppe Linkspartei.PDS