ALG II: Rat sucht Kriterien gegen Wohnungswechsel
Im Juni wird der Rat soziale Kriterien für die Kosten der Unterkunft von ALG II-Empfängern festlegen. Die ARGE prüft zurzeit in 1000 Fällen diese Unterkunftskosten mit Hilfe eines Fragebogens. Folge könnten Umzugsaufforderungen sein.
Die Fraktionen von Grünen und SPD haben sich in einem Gespräch mit der Stadtverwaltung, mit "Mieterverein" sowie "Mieter und Pächter" auf einen konkreten Ablauf beim weiteren Verfahren verständigt. Rot-Grün fordert alle Betroffenen ausdrücklich auf, mit der ARGE zusammenzuarbeiten und die Gespräche zu führen.
Birgit Unger, sozialpolitische Sprecherin der Grünen: "Wir sind mit dem Ergebnis des Gesprächs zufrieden. Denn es ist noch einmal festgehalten worden: Erst werden wir politisch festlegen, welche Kriterien in den Fällen von zu hohen Unterkunftskosten trotzdem für einen Verbleib in der bisherigen Wohnung sprechen können. Erst anschließend wird es dann allerdings für einige Bedarfsgemeinschaften auch Umzugsaufforderungen geben müssen." Doch die wolle man auf ein "notwendiges Minimum" begrenzen.
Die Verwaltung lädt zurzeit diejenigen Bedarfsgemeinschaften ein, deren Mietkosten 50 bis 100 Prozent über den Angemessenheitskriterien liegen. Mit dem Fragebogen sollen mögliche Gründe für die hohen Mietkosten festgestellt werden.
"Die Gründe werden wir uns gemeinsam mit der Verwaltung und den Interessensvertretungen der Mieter und Mieterinnen genau ansehen und anschließend politisch festlegen, welche Kriterien trotz der erhöhten Kosten eventuell doch gegen einen Wohnungswechsel sprechen", so Reinhold Giese, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion
Positiv wurde von Genossen und Grünen die bisherige zurückhaltende und verantwortungsvolle Linie der Verwaltung beim Umgang mit den Kosten der Unterkunft bewertet.
Quelle: RN vom 17. März 2006