DEW-Kunden erhalten Geld zurück
Gute Nachricht für alle Gaskunden von DEW: Es gibt Geld zurück, per Verrechnung mit der nächsten und übernächsten Jahresrechnung. Ein typischer Vier-Familien-Haushalt mit einem Verbrauch von 20 000 Kilowattstunden darf damit rechnen, dass seine beiden nächsten Endabrechnungen um 67,80 Euro sinken. Insgesamt gibt DEW rund 24 Mio. Euro zurück.
Im Hintergrund der frohen Botschaft steht der Streit um jene automatischen „Preisanpassungsklauseln“, die von Gaskunden und Mietervereinen bekämpft worden waren und die auch bei anderen Versorgern für Ärger sorgen. In Dortmund gab es damals eine Handvoll Einsprüche, zu einer Klärung vor Gericht ist es allerdings nie gekommen. Gleichwohl hatten die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) allgemein festgestellt, die Gleitklauseln seien „nichtig.“
Wird es wohl auch nicht mehr: Sie haben sich jetzt außergerichtlich geeinigt, DEW, die Mietervereine und die Eigentümerlobby „Haus & Grund“. „Wir wollen unseren Kunden entgegenkommen“, sagt DEW-Boss Frank Brinkmann. „Wir fühlen uns gegenüber unseren Kunden verpflichtet und wollen nicht, dass sie vor Gericht ziehen müssen.“ Die freiwillige Vereinbarung, die man erzielt habe, sei „bundesweit einmalig“. Und er, Brinkmann, sei gespannt, wie das bundesweit aufgenommen werde. Vor allem aber: Die Erstattung wird nicht allein jenen 125 000 betroffenen Kunden zugute kommen, die sich für die Tarife „Erdgas.spezial“ und „Unser Erdgas.online“ entschieden hatten.
„Ein guter Tag“
DEW will auch an weitere 25 000 Gaskunden zahlen, die die Tarife „Unser Erdgas. pur“, „Unser Erdgas.aktiv“ und „Unser Erdgas.maxi“ gewählt haben. Sie sind eigentlich nicht betroffen vom Streit um die Gleitklausel, sollen aber ebenfalls in den Genuss der Erstattung (per Verrechnung) kommen. Vorausgesetzt allerdings, dass sie ein Angebot annehmen und sich zwei Jahre an DEW binden - zu einer Festpreisgarantie auf ihrem jetzigen Niveau. Die unmittelbar betroffenen 125 000 Kunden erhalten das Angebot ebenfalls - sie allerdings bekommen die Erstattung unabhängig davon, ob sie unterschreiben.
„Ein guter Tag für den Verbraucherschutz“, kommentiert Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins. Machte aber kein Hehl daraus, dass man gern noch mehr herausgeholt hätte in den Verhandlungen. „Ich würde es einen außergerichtlichen Vergleich nennen, der bei 50 Prozent liegt.“ Die so heftig bekämpfte Gleitklausel sei „nichtig gewesen und ohne Rechtsgrundlage.“ Das Ergebnis sei „ein starkes Signal, das von Dortmund ausgeht“, urteilt Robert Punge, Vorsitzender des Mieterschutzvereins „Mieter und Pächter“. Zu einer klaren Empfehlung, die Kunden mögen das Festpreisangebot annehmen, mögen sich weder Punge noch Stücker durchringen. Das, so die Ansage, müssten die Mieter selbst entscheiden. „Und im Zweifel vergleichen.“
Michael Mönig, Chef der Eigentümerlobby „Haus & Grund“, sieht die Zahlungsbereitschaft nüchtern als Beleg, „dass DEW im real existierenden Wettbewerb angekommen ist“. Der Kunde profitiere vom Wettbewerb, und es sei gut, dass DEW keinen „Durchmarsch“ mache.
Ab Montag will DEW die Info-Schreiben an ihre Kunden rausschicken.
Der Westen vom 09.07.10
Gute Nachricht: Gaskunden erhalten Geld zurück
Kunden, die ihr Gas bei DEW21 beziehen, dürfen sich freuen: Sie erhalten Geld zurück. Für den typischen Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) macht das 135,60 Euro. DEW21 kostet dieser "Treuebonus" 24 Millionen Euro.
Möglich macht den Geldsegen eine außergerichtliche Einigung der Mieterverbände und Haus & Grund mit dem kommunalen Energieversorger. Das Kleingedruckte bescherte DEW21 den Ärger mit den Verbraucherorganisationen.
So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall die so genannten Preisanpassungsklauseln für nichtig erklärt. Nach zahlreichen gerichtlichen Verfahren gibt es mittlerweile auch verschiedene Urteile des Bundesgerichtshofs zu dieser Thematik. Viele Detailfragen in dieser sehr komplexen Diskussion sind nach wie vor umstritten.
Mieterverein Dortmund, Mieter und Pächter e.V. wie auch der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund waren jedenfalls der Meinung, dass die Preiserhöhungen im Jahr 2008 in den Wahltarifen Unser Erdgas.spezial und Unser.Erdgas.online der rechtlichen Grundlage im Kleingedruckten entbehrten. Der Mieterverein hatte im Vorfeld 150 Euro pro Durchschnittshaushalt an Rückerstattung gefordert.
"Bundesweit Geschichte schreiben"
"Wir haben uns weit bewegt, auch im Vergleich zu Branchenkollegen", bewerte DEW21-Chef Dr. Frank Brinkmann das Ergebnis. Der Kompromiss dürfte "bundesweit Geschichte schreiben". Wenn man mit den Kunden vor Gericht ziehe, würde in der Regel keiner gewinnen. Die Rückerstattung, die Brinkmann als "Treuebonus" bezeichnet, sei auch eine "Würdigung unserer Kunden."
Einigung nach mehrmonatigen Gesprächen
Die jetzige Einigung ist nach mehrmonatigen Gesprächen zustande gekommen. Am runden Tisch wurde ein Vergleich geschlossen, den alle Seiten als verbraucherfreundlich erachten: DEW21 bietet den 125.000 betroffenen Kunden (Unser Erdgas.spezial und Unser Erdgas.online) eine Rückerstattung in Form einer Gutschrift an.
Für 24 Monate erhalten sie eine Reduzierung des Gaspreises in Höhe von 0,339 Cent/kWh brutto auf ihren Jahresverbrauch. Die Jahresrechnung für einen typischen Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh sinkt so zweimal um 67,80 Euro.
Das Angebot gilt auch für ehemalige Kunden, die noch nach dem 1. April 2007 ihr Gas von der DEW21 erhalten haben. Die aktuell 25.000 Kunden der Tarife Unser Erdgas.pur, Unser Erdgas.aktiv und Unser Erdgas maxi, erhalten den Treuebonus, wenn sie einem Vertragswechsel für 24 Monate zustimmen.
Damit wäre verbunden, dass sie in ihrem jeweiligen Tarif eine Preisgarantie für die nächsten zwei Jahre hätten. Die anderen Kunden können selbstverständlich auch die Preisgarantie in Anspruch nehmen, die jedoch von der Rückerstattung völlig entkoppelt ist.
Kompromiss praxisbezogen und verbrauchernah
Die Verbraucherschutzverbände sind durch die Reihe mit dem gefundenen Kompromiss zufrieden. Mieter und Pächter e.V. erklärt durch den 1. Vorsitzenden, Robert Punge: „Wir halten den gefundenen Kompromiss für praxisbezogen, und verbrauchernah, erspart er doch den Kunden und DEW 21 langwierige gerichtliche Verfahren. Seine Entscheidung über das Angebot muss der einzelne Kunden natürlich trotzdem selbst treffen.“
Verzicht soll bundesweit Schule machen
„Das ist für DEW21-Kunden eine unterm Strich wirtschaftlich vernünftige Lösung im Streit um die Gaspreise für die Vergangenheit, ganz im Zeichen des Wettbewerbs“, bewertet Haus & Grund-Hauptgeschäftsführer Michael Mönig das Verhandlungsergebnis. Darüber hinaus sei der Verzicht auf jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen ein neuer pragmatischer Ansatz, der in der Energieversorgung bundesweit Schule machen sollte.
Für den Mieterverein Dortmund u. Umgebung e.V. stellt der Geschäftsführer Rainer Stücker fest: „Die erzielte außergerichtliche Einigung ist der Höhe nach ein akzeptabler Kompromiss, verpflichtet die DEW21 vor allem zur Erstattung an alle Betroffenen, egal ob Widerspruch gegen Abrechnungen eingelegt wurde oder nicht. Deshalb empfehlen wir die Annahme; Musterprozesse sind nicht mehr erforderlich.“
DEW21 schreibt alle Kunden an
In den nächsten Tagen wird DEW21 alle Kunden anschreiben und über die Details informieren. Für Rückfragen steht den Kunden die telefonische Anlaufstelle DEWdirekt unter 01801/440044 (dt. Festnetz: 3,9 Ct/Min.; Mobilfunk: max 42 ct/Min.) montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr zur Verfügung. Das DEW21-Kundenzentrum am Ostwall 51 ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Quelle: RN vom 09.07.10