DEW soll Billigkeit belegen
Mitglieder der Linke bezeichnen sich als Teil der Dortmunder "Gaspreisrebellen". Denen habe die DEW eine Frist bis zum 15. August zur Begleichung ihrer Gasrechnung gesetzt. Andernfalls würde Klage erhoben.
Die Gaspreisrebellen berufen sich auf § 315 Abs. 3 BGB und fordern eine Offenlegung der Preiskalkulationen der DEW, "denn Preiserhöhungen muss der Kunde nur dann bezahlen, wenn diese auch gerechtfertigt sind", so Utz Kowalewski, Energie- und Umweltpolitiker der Partei Die Linke. Die Beweispflicht liege aber nicht beim Kunden, sondern beim Anbieter. "Bisher ist die DEW den Aufforderungen zum Nachweis der Billigkeit nicht angemessen nachgekommen und dementsprechend haben die Gaspreisrebellen die Zahlungen der Preiserhöhungen ausgesetzt."
Die DEW habe im Jahre 2006 rund 40 Mio. Euro Gewinn an die Dortmunder Stadtwerke abgeführt und ein ähnlicher Betrag fließe in die Taschen der RWE, da diese mit 47% an der DEW beteiligt ist. "Wenn die RWE-Beteiligung und die damit verbundene Gewinnabführung an die RWE dafür sorgt, dass die DEW die Billigkeit ihrer Preiskalkulationen nicht mehr nachweisen kann, dann ist es an der Zeit, die Anteile der DEW wieder in die kommunale Hand zu überführen. Dortmund ist schließlich nicht die Melkkuh eines internationalen Großkonzerns", so Kowalewski.
Quelle: Ruhr Nachrichten vom 24. Juli 2007