Dortmund: Keine Weihnachtsbeihilfe für ALG-2 Empfänger
Wolfgang Richter vom Linken Bündnis beantragte, die Stadt möge die durch Hartz IV weggefallenen Weihnachtsbeihilfen für ALG-II- und Sozialgeldbezieher sowie Heimbewohner übernehmen. Wie sollte es anders sein: Der Rat lehnte ab.
Der Antrag:
Dringlichkeitsantrag an den Rat am 15.12.2005
Ergänzung der Tagesordnung um den
folgenden Punkt:
Weihnachtshilfe für Empfänger
von ALG II und Empfänger von Sozialgeld sowie für
Heimbesucher
Beschlussvorlage:
Der Rat der Stadt Dortmund
beschließt die folgende Weihnachtsbeihilfe
- für Bezieher von ALG II
- für Empfänger von
Sozialgeld
- für Heimbewohner, die
Taschengeld nach dem SGB beziehen, aber keine Weihnachtsbeihilfe
erhalten
Die Weihnachtshilfe ist zweckgebunden und bis zum 24.12.2005 auszuzahlen.
Sie beträgt
- für den Haushaltsvorstand 80
Euro
- für Haushaltszugehörige 60
Euro
- für Heimbewohner 55 Euro
Begründung:
Die Bestimmungen der Verordnung der Regelsatzverordnung sehen vor, dass die im BSHG gewährten einmaligen Leistungen wie die Weihnachtsbeihilfe nicht mehr gezahlt werden. In den Regelsätzen ist allerdings das Ansparen von Summen zur Gestaltung des Weihnachtsfestes und für Geschenke in der Familie bzw. in den Bedarfsgemeinschaften nicht enthalten.
Die Kommunen sind gehalten, ihre Fürsorgepflichten in diesem Punkt selbst zu beraten und zu entscheiden. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt zu finden.