Eigenanteil: Stadt entscheidet
Sozialhilfe-Empfänger brauchen weiterhin nichts für die Schulbücher ihrer Kinder zu bezahlen. Für ALG II-Bezieher dagegen läuft die Übergangsregelung der alten rot-grünen Landesregierung, die sie vom Eigenanteil befreite, zum Schuljahresende aus. Im Sommer greift dann das neue Schulgesetz, das es der Stadt als Schulträger überlässt, ALG II-Empfänger vom Eigenanteil zu befreien. Oder auch nicht.
Der Wunsch der neuen Landesregierung an einer einheitlichen Regelung für Sozialhilfe- und ALG II-Bezieher sei in den Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden gescheitert, teilt CDU-Pressesprecher Uwe Waßmann mit. So haben der Landkreistag NRW sowie der Städte- und Gemeindebund eine Gleichbehandlung von Sozialhilfe- und ALG II-Empfängern abgelehnt.
Begründung: Bei einem Eigenanteil, der sich je nach Schulform auf 1,25 Euro bis 5 Euro monatlich belaufe, erscheine es durchaus zumutbar, dass ALG II-Empfänger diesen Anteil tragen, zumal sie deutlich bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten hätten als Sozialhilfeempfänger. Lediglich der NRW-Städtetag will eine volle Kompensation aller Kosten und somit eine Besserstellung gegenüber dem bisherigen Zustand.