Ein-Euro-Jobs im Phönix-Gelände
Die Dortmunder Medien berichteten, dass im Phönix-West-Gelände ca. 90 "Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung" bei drei Trägerinnen eingerichtet worden sind. Dazu stellte das Linke Bündnisses einige Fragen an den OB der Stadt Dortmund.
1. Welche Träger und ggf. welche von ihnen zur Durchführung beauftragten Dienstleister sind dies, welche Aufträge haben sie jeweils und wie viele Beschäftigte setzen sie jeweils neben den Ein-Euro-Jobbern ein?
Die ARGE Dortmund hat im Rahmen des Arbeitsmarktinstrumentes der
Arbeitsgelegenheiten nach § 16 (3) SGB II im Jahr 2005 insgesamt 90
Teilnehmerplätze für das Phönix Gelände bewilligt. Die
Arbeitsgelegenheiten sind ausschließlich in Form der Variante -
Mehraufwandsentschädigung - bewilligt. Folglich werden die Teilnehmer
für höchstens 30 Stunden pro Woche beschäftigt und erhalten pro
geleisteter Beschäftigungsstunde eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe
von 1,50 €. Als Träger der Maßnahmen sind die GrünBau GmbH, die
Dortmunder Dienste GmbH und das Berufsförderungswerk Deutsches
Baugewerke e.V. zu benennen. Allen Trägern wurden jeweils 30 AGH -
Plätze bewilligt.
2. In welchen Branchen - mit welchen Tarifvertragsparteien - werden die Arbeiten durchgeführt?
Die zu verrichtenden Arbeiten liegen im handwerklichen Bereich bzw. im
Garten- und Landschaftsbau. Da die Arbeitsgelegenheiten ausschließlich
als Mehraufwandsvariante eingerichtet wurden, existieren keine
eigentlichen Arbeitsverhältnisse. Folglich finden bestehende
Tarifverträge für diese Maßnahmen keine Anwendung. Die Maßnahmen wurden
jedoch vor der Bewilligung vom Ausschuss für Arbeitsgelegenheiten
geprüft. Sowohl ein Vertreter der Arbeitnehmer- als auch der
Arbeitgeberseite sind an diesem Verfahren beteiligt. Weiterhin wurden
die bestehenden Kontingente, die zu Jahresbeginn nach Berufsbranchen
seitens des Beirates der ARGE festgelegt wurden, entsprechend
berücksichtigt und eingehalten. Somit ist ein Verdrängungseffekt von
Wirtschaftsbetrieben nicht gegeben.
3. Welche Arbeitsaufgaben haben die Ein-Euro-Jobber/innen im einzelnen?
Als Arbeitsaufgaben sind unter anderem zu benennen;
- kleinere Wegebauarbeiten
- Vegetationsmaßnahmen im Bereich von Biotopflächen
- Baufeldfreimachung (Flächen säubern, Freischnittarbeiten etc.)
- Flächenrecycling
- Bauwerkserhaltung und Sanierung v. denkmalgeschützten Gebäuden
4. Worin liegt das erforderliche "öffentliche Interesse" bei diesen Arbeitsaufgaben?
Insbesondere die Verbesserung der touristischen Infrastrukturen sowie
die städtebauliche Verbesserung im Stadtteil Dortmund - Hörde sind von
öffentlichem Interesse. Weiterhin ist am Standort Phoenix – West die
Rückgewinnung und Reaktivierung von Gewerbeflächen zur Ansiedlung von
Zukunftsbranchen von öffentlichem Interesse.
5. Worin liegt die erforderliche "Zusätzlichkeit" bei diesen Arbeitsaufgaben?
Die Abwicklung und Umsetzung des Städtebauprojektes könnte ohne die
Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten nicht in diesem Umfang
durchgeführt werden.
6.
Welche Ziele und Inhalte hat die erforderliche "Qualifizierung für eine
Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt" bei diesen
Arbeitsgelegenheiten?
Ziel ist es zum einen, den Teilnehmern eine fundierte berufspraktische
Qualifizierung zu ermöglichen. Insbesondere sollen einfache
Grundfertigkeiten, z.B. in den Bereichen Mauerwerks-, Putz- und
Betonsanierung oder Entkernung, Abbruch und Bausstoffrecycling
vermittelt werden. Zum anderen wird eine soziale Qualifizierung
aufgrund des Ausbaus von sozialen Kompetenzen, sowie der persönlichen
Kommunikationsfähigkeit (Arbeiten im Team) erreicht. Zusätzlich werden
ca. 1/3 der Teilnehmer im Rahmen des Projektes "Integrierte Projekte
Plus 2005" - Co-Finanzierung durch die EU, ein halbes Jahr individuell
aufbauend qualifiziert. Ein weiterer Bestandteil der AGH ist außerdem
ein individuelles Bewerbertraining. Zum Abschluss der AGH wird mit
jedem Teilnehmer ein individuelles Profiling erstellt. Mit den
Teilnehmern wird eine Neigungs- und Kompetenzfeststellung unter
Einbeziehung der im jeweiligen Berufsfeld gewonnenen Erfahrungen und
Erkenntnisse durchgeführt. Die Ergebnisse des Profilings werden der
ARGE Dortmund zur Verfügung gestellt und bei den weiteren
Vermittlungsaktivitäten berücksichtigt. Aufgrund der erworbenen
Kenntnisse erhöhen sich die Integrationschancen auf dem ersten
Arbeitsmarkt.
7. Ich bin unsicher, ob die in jedem einzelnen Fall erforderlichen "Eingliederungsvereinbarungen" abgeschlossen worden sind oder vor Aufnahme des Ein-Euro-Jobs abgeschlossen werden. Sind Sie sicher? Und was steht drin?
Vor Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit wird grundsätzlich mit jedem
Teilnehmer in einem persönlichen Gespräch eine
Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen. Die
Eingliederungsvereinbarung beinhaltet immer eine Aussage zur Dauer der
Arbeitsgelegenheit, zum Qualifizierungsanteil und zu den möglichen
Rechtsfolgen bei Nichtantritt bzw. Abbruch der AGH.
8. Ich gehe davon aus, dass der erste Arbeitsmarkt keine Arbeitsplätze für die so "geforderten und geförderten" Menschen einrichtet, wenn und so lange ihm Ein-Euro-Jobs in immer größerem Umfang öffentlich finanziert zur Verfügung gestellt werden, und dass insofern der gesetzliche Auftrag des ALG II in breitem Ausmaß weder angenommen noch erfüllt wird. Da Sie im Konzern Stadt Dortmund laufend "Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung" einrichten, teilen Sie offenbar meine Auffassung nicht – wie begründen Sie im vorliegenden Fall Ihre anderslautende Position und welche berufliche Perspektive räumen Sie den Betroffenen ein?
Die vorrangige Zielsetzung von öffentlich
geförderter Beschäftigung ist die Heranführung von Langzeitarbeitslosen
an den Arbeitsmarkt. Sie dient insbesondere dazu, einerseits die
"soziale" Integration zu fördern, als auch die Beschäftigungsfähigkeit
aufrecht zu erhalten bzw. wiederherzustellen und damit die Chance zur
Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen. Außerdem trägt
sie dazu bei, die Qualität im Bereich sozialer Dienstleistungen zu
steigern und bestehende gesellschaftliche Problemlagen zu mindern. Für
die Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit spielt die
Arbeitsmarktrelevanz eine Rolle. Nur wenn ein öffentliches Interesse
besteht und eine Zusätzlichkeit gegeben ist, werden
Arbeitsgelegenheiten durch den Ausschuss anerkannt .
Kommentar:
Auch
im Phönix-Gelände werden wieder Menschen dienstverpflichtet, ab zu
reißen, weg zu räumen, Boden zu bewegen, anzupflanzen, Gelände zu
gestalten – alles Aufgaben und Tätigkeiten, die in tarifvertraglich
geordneter Beschäftigung ausgeführt werden können und sollen! Die Stadt
Dortmund ist und bleibt Vorreiter im Dumping der Arbeitsverhältnisse
und in der Verelendung des "Wohlfahrtsstaates".