Entlassener darf wieder an den Grill
Gökem Yücel darf sich ab Montag wieder die Burger King-Uniform überziehen und in der Kleyer Filiale Fritten und Bouletten verkaufen. Nach der Betriebsratswahl im Mai durfte er - wie andere Betriebsratsmitglieder auch - wegen angeblicher Wahlmanipulation nicht mehr für den Burger-Bräter arbeiten.
Das Landgericht Hamm entschied zwar am 17. November, dass der stellv. Betriebsratsvorsitzende zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Rotationskraft bis zum Abschluss eines Kündigungsschutzverfahrens, das noch nicht letztlich abgeschlossen ist, weiterzubeschäftigen ist. Doch Burger King interessierte das wenig. Da die Hamburger-Kette dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkam, erwirkte die Gewerkschaft NGG vor dem Arbeitsgericht Dortmund die Vollstreckung. Und das unter Androhung von bis zu 25 000 Euro Zwangsgeld oder der Zwangshaft.
"Offensichtlich unter diesem Druck", so NGG-Sekretär Manfred Sträter, habe Burger King schließlich klein beigegeben. Gleichwohl sei damit die "monatelange Auseinandersetzung" nicht beendet. So sei Yücel nicht wie alle Kollegen für die Weihnachtsfeier freigestellt, sondern zum Dienst eingeteilt worden.
Eine Vertreterin der Presseagentur Ketchum, die für Burger King Deutschland arbeitet, wollte sich zu der Angelegenheit nicht äußern. - ar
Quelle: Ruhr Nachrichten vom 15. Dezember 2006