Freispruch für Neonazi-Band
Der Prozess gegen die Nazi-Band "Weiße Wölfe" vor dem Dortmunder Schöffengericht endete am Mittwoch mit einem Freispruch für die drei angeklagten Musiker.
Nach zwei Jahren und vier Anläufen gab es nun ein Urteil. "Es hat eine Fülle von Indzien gegeben, aber eben keine Beweise", so Richter Gerhard Weiß, die eine Verurteilung gerechtfertigt hätten. Angeklagt waren die Musiker aus Dortmund, Arnsberg und Lüdenscheid, einen Tonträger mit volksverhetzenden und gewaltverherrlichenden Liedern für den deutschen Markt produziert zu haben. Mindestens fünf Musiker hatte die Band, aber nur drei saßen auf der Anklagebank. Allerdings konnte die Staatsanwaltschaft keine Beweise dafür liefern, ob die drei Angeklagten an der Produktion beteiligt waren noch wann die CD entstanden sei. Außerdem könnten die Vorwürfe schon verjährt sein.
Ebenso habe die geplante Verbreitungsabsicht in Deutschland nicht nachgewiesen werden können. "Es gibt keine lückenlose Beweiskette", so Weiß. Er zog damit einen Schlussstrich unter ein zweijähriges Verfahren, das unter anderem wegen eines Aussageverbotes für den ermittelnden Staatsschutzbeamten durch das NRW-Innenministerium schon für einen Eklat gesorgt hatte. Staatsanwältin Tersteegen hatte zuvor sechsmonatige Bewährungs- bzw. Geldstrafen gefordert, weil die Band für den deutschen Markt produziert habe und von ihr eine Gefahr für den öffentlichen Frieden ausgehe. Sie bringe jungen Leuten rechtsextremes Gedankengut (siehe Infobox) nahe und trage zur Verfestigung bei. Volksverhetzende, rassistische, antisemitische und gewaltverherrlichende Darstellungen zögen sich durch die gesamte CD. Das Problem: Da sie im Ausland hergestellt wurde, sind die Äußerungen ebenso wie die Produktion und ihre Verbreitung straffrei. Strafbar wäre dies nur dann, wenn der Band hätte nachgewisen werden können, dass die CD für die Vebreitung in Deutschland bestimmt war. Dies konnte der Staatsschutz jedoch nicht schlüssig nachweisen. Der Inhalt der Texte selbst spielte so bei der Beweisführung eine eher untergeordnete Rolle (weil straffrei): Selbst Verteidiger Andre Picker räumte ein, dass "der Inhalt der CD zwanglos unter §130 (Volksverhetzung) fällt. Darüber müssen wir nicht streiten."
Kommentar: Staatsschutz hat's vergeigt
Der Prozeß war eine Farce. Da spielen Musiker übelste, menschenverachtende Lieder, die zur Gewalt gegen Polizisten, Ausländer und Juden aufrufen. Straffrei. Dann gibt es einen Ansatzpunkt -- und man vergeigt die Ermittlungen. Es ist schon peinlich, wenn sich der Staatsschutz von bekannten Neonazi-Verteidigern vorhalten lassen muss, seine Hausaufgaben nicht gemacht zu haben. Die Polizei konnte nicht beweisen, welche Musiker mitgewirkt haben. Beispielsweise wurde ein Stimmenvergleich von Hörproben nicht in Betracht gezogen. Auch Testkäufe blieben aus. Die Ermittlungen strotzten von Vermutungen, nicht verfolgten Spuren und halbherzigen Versuchen, Erkenntnisse im Internet zu sammeln. Ein Verteidiger brachte es auf den Punkt: Der Staatsschutz habe sich ein "Ermittlungsergebnis gegoogelt". Vielleicht ist das ja der Grund, warum der NRW-Innenminister dem Staatsschutzmann zunächst keine Aussagegenehmigung erteilen wollte. Die Begründung: Man wolle Schaden vom Land abwenden. Bei der schlampigen Arbeit, die beim Prozess offenbar wurde, kann man das verstehen. Von Alexander Völkel
Qelle: Westfälische Rundschau vom 8.11.07
Leserbrief zu dem Artikel
Ihre Beiträge auf der Dortmunder Seite vom 8. November "DVU hat als neue Ratsfraktion Anspruch auf Geld aus Steuerzahlers Tasche - Rechte reiben sich die Hände" und "Richter sprechen Neonazi-Rocker frei - Nicht genügend Beweise gegen die 'Weißen Wölfe'" sowie "Staatsschutz hat's vergeigt" haben eine Gemeinsamkeit, sie weisen auf die extrem rechte Politik der FDP und ihrer Minister im Lande Nordrhein-Westfalen hin. Jahrzehnte blieb er verborgen: Der Drang der FDP von NRW schon seit 60 Jahren nach ganz rechts. Den darf die FDP nun ausleben: Mit Schnüffelgesetzen a la Verfassungsschutzgesetz mit eingebautem Freibrief, unsere Computer zu durchsuchen, mit Festhalten an einem V-Leute-System, das die NPD schützt, dann mit dem Abbau der Mitbestimmung der Arbeitnehmer und der demokratischen Rechte der Gemeinden - und nun mit freier Hand für die widerlichste Nazipropaganda der "Weißen Wölfe" und Naziaufmärsche unter dem Schutz von Polizei und Innenministerium. Dem Prozess gegen die "Weißen Wölfe/Oidoxie" lag eine Anzeige der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/BdA zugrunde. Sie wurde im Prozess nicht gefragt. Dass die Volksverhetzungs-CDs in Deutschland verbreitet wurden und für Deutschland gemacht sind, liegt auf der Hand und wir haben es begründet. Nazipropaganda ist den Deutschen seit 1945 völkerrechtlich und seit 1949 mit Artikel 139 GG verboten, - was soll da der Unfug, zu behaupten, die Hetzband muss nur irgendwo in den finnischen Wäldern spielen, ihren Dreck im Internet verbreiten und das ist es ihr dann erlaubt?
Ulrich Sander, Landessprecher der VVN-BdA NRW, Dortmund