Kein Weihnachtsgeld für Alg-II-Bezieher
Weihnachten naht, deshalb informiert die JobCenterARGE Dortmund die Arbeitslosengeld-II-Empfänger frühzeitig über wichtige Regelungen.
So bekommen ALG II-Empfänger ab diesem Jahr keine Sonderbeihilfen für Weihnachten mehr ("Weihnachtsgeld"). Auch Abschlagszahlungen, begründet mit dem Weihnachtsfest, kann die ARGE nicht leisten, da sonst im Januar die Deckung des Existenzminimums von Kunden der ARGE gefährdet wäre.
"Selbstverständlich ist uns die schwierige Lage vieler Kunden gerade zur Weihnachtszeit bewusst, aber es handelt sich um zwingende gesetzliche Änderungen, die die ARGE so umsetzen muss", bittet Frank Neukirchen-Füsers, Geschäftsführer der JobCenterARGE Dortmund, um Verständnis.
Weiterhin bittet die ARGE alle Alg-II-Empfänger, deren Bewilligungsabschnitt zum 31. Dezember endet, spätestens bis zum 7. Dezember den mit der Post zugestellten Fortzahlungsantrag abzugeben. Das Enddatum ist im Bewilligungsbescheid angegeben. Wichtig ist das frühe Einreichen des Antrags, da wegen der Feiertage schon Mitte Dezember die Januar-Überweisungen gestartet werden. Zuvor muss der so genannte F-Antrag aber noch von der ARGE bewilligt werden. Generell sollten alle Zahlungen am 30. Dezember auf den Konten der ALG II-Empfänger gebucht werden.
Quelle: RN vom 23. November 2005