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Klage: Wenig Freizeit für viele Überstunden

48-Stunden-Woche auch für Berufsfeuerwehrleute - Die Fronten, was den Ausgleich an Überstunden angeht, scheinen ziemlich verhärtet zwischen der Stadt Dortmund und ihren Beamten bei der Berufsfeuerwehr.

Überstunden, die entstanden waren, weil trotz der durch die Europäische Union 1997 eingeführten 48-Stunden-Woche die Einsatzpläne der Berufsfeuerwehr bis 2007 eine 54-Stunden-Woche vorgaben. 2005 stellte der Europäische Gerichtshof klar, dass diese 48-Stunden-Woche auch für die Berufsfeuerwehren gelte und dass unter die 48-Stunden auch die Bereitschaftsdienste fallen.

Fast zwei Jahre brauchte das Land dann noch, bis es seine Arbeitszeitverordnung entsprechend änderte. Sehr zum Verdruss der Beamten bei den Berufsfeuerwehren. Vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen liegen derzeit fast zwei Dutzend Klagen betroffener Wehrbeamter, die einen rückwirkenden Ausgleich dieser Zuvielarbeit fordern.

Zwei Dortmunder fanden sich jetzt vor der 12. Kammer unter Vorsitz von Richter Dr. Andrick in Gelsenkirchen wieder. Schiedlich friedlich vergleichen wollte die Stadt Dortmund sich nicht, da sie die Folgen dieses Freizeitaus-gleichs nicht würde stemmen können. Die Rede war von bis zu 7000 Überstunden. Die Kammer hatte angeregt, einen Ausgleich für ein Jahr mit einer pauschalierten, zuviel geleisteten Arbeitszeit von 80,5 Stunden zu gewähren, was einem Sonderurlaub von knapp zwei Wochen entsprechen würde. Dem ersten klagenden Feuerwehrbeamten war dieser Vergleich zu dünn, er forderte weitaus mehr Ausgleich, schließlich gelte die 48-Stunden-Woche bereits seit 1997. Das Gericht hielt dagegen und forderte von den Beamten aktives, eigenes Handeln ein. Sie hätten entschieden, sich gegen die 54-Stunden-Regelung zu wehren, nötigenfalls sogar gegen die Mehrarbeit zu klagen.

Dies sei bis auf einen Fall nicht geschehen. Lediglich ein Beamter hatte schon 2004 einen Antrag an die Stadt gestellt, mit dem er sich gegen diese 54-Stunden-Woche wehrte. Ihm sprach die Kammer im Urteil deshalb einen Ausgleich von 220 Arbeitsstunden zu. Im Fall des "untätigen" anderen Beamten wurden 80.5 Arbeitsstunden als Ausgleich ausgeurteilt.

Quelle: WR vom 16.10.08

 

Urteil kostet die Stadt etwa 100 000 Euro

Ihre jüngste Niederlage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen zwei Feuerwehrleute kostet die Stadt eine überplanmäßige Mehrausgabe von etwa 100 000 Euro - aber das mühsam erarbeitete Modell zur Rettung der 24-Stunden-Schichten steht laut Feuerwehr grundsätzlich nicht in Frage.

Schon 1997 hatte die EU auch Polizisten, Krankenschwestern und eben Feuerwehrleuten eine 48-Stunden-Woche zugesprochen. Damals (wie heute) leisten die etwa 600 Beamten im Dortmunder Brandschutz eine 54-Stunden-Woche; nur so ist der Schichtwechsel alle 24 Stunden zu halten.

Jener Beamte, der jetzt im Rechtsstreit mit seiner Arbeitgeberin, der Stadt, obsiegte, hatte sich schon im Jahre 2004 gegen die von ihm geforderte 54-Stunden-Woche gewehrt und ein Jahr später Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof erhalten. Ihm sprach das Verwaltungsgericht in dieser Woche einen Anspruch auf Ausgleich von 220 "Überstunden" zu - vorzugsweise in Freizeit, wenn nicht möglich auch ganz oder teilweise in Geld. Weitere 60 Beamte hatten zwar auf die 48-Stunden-Woche gepocht, aber nicht so entschieden wie ihr Kollege. Einem von ihnen sprach die Kammer etwa 80 Stunden nachträglich auszu-gleichender Mehrarbeit zu.

Nach Auskunft der Feuerwehr werde man auf jeden einzelnen dieser Beamten zugehen und fragen, ob sie ihren Anspruch in Freizeit oder doch lieber in Geld vergütet haben wollen. Den Betroffenen die Wahl zu lassen, daran tun die Personaler der Verwaltung auch gut. Denn genau in dieser Frage zeichnet sich schon die nächste Niederlage der Stadt beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen ab.

In dem Fall klagt eine Führungskraft aus dem gehobenen Dienst die Stadt dafür an, dass sie ihm geleistete Überstunden einfach in Geld vergütet hatte - ohne zuvor mit ihm zu sprechen und ihm die Wahl zu lassen, lieber Freizeit in Anspruch zu nehmen.

Die zuständige Kammer, so heißt es, sei geneigt, der Argumentation des Klägers zu folgen. Der trug bei Gericht glaubhaft vor, er habe an mehr Geld keinerlei Interesse: die Hälfte seiner Überstundenvergütung streiche vorm Zug Vater Staat ein, und die andere werde ihm beim Unterhalt angerechnet. Der Mann ist bereit, der Stadt das gegen seinen Willen kassierte Geld zurückzuzahlen.

Quelle: WAZ vom 17.10.08

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