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für Dortmund und Umgebung unter www.dortmund-initiativ.de

 

Presseinformation des Mietervereins Dortmund und Umgebung zu Wohnkosten bei Hartz IV

Keine Umzugsaufforderungen ohne Ratsbeschluss. - ARGE ermittelt zunächst die Fakten bei rund 1.000 Haushalten mit hohen Wohnkosten. - Überprüfung der Angemessenheitswerte dringend erforderlich

Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. hatte sich mit einem Schreiben vom 16. Februar 2006 an die ARGE der Bundesagentur für Arbeit, das Sozialamt und die Fraktionen des Stadtrates gewandt.  Zwischenzeitlich wurden zwei Gespräche mit dem Sozialamt, dem Wohnungsamt sowie zuletzt am 15.03.2006 mit den Ratsfraktionen der SPD und Bündnis 90/Grüne sowie der Verwaltung geführt.

Als Ergebnis des zuletzt am 15.03.2006 geführten Gesprächs ergibt sich derzeit:

  • Die ARGE im Jobcenter Dortmund hat Anfang letzter Woche rund 1.000 Haushalte zu Gesprächsterminen geladen. Ziel dieser Gespräche ist es, die bislang nicht bekannten Umstände von 1.000 Haushalten zu ermitteln, deren Unterkunftskosten 25 % und mehr über den Werten liegen, die bislang als angemessen gelten. Hierbei handelt es sich sowohl um Mieter, wie auch um Eigentümer. Bei diesen Gesprächen sollen auch bestehende Härtegründe abgefragt werden.

  • Die bislang vorliegenden sowie durch die jetzt stattfindende Befragung ermittelten Daten werden Ende Mai 2006 dem Sozialausschuss und dem AUSW vorgelegt. Über die weitere Vorgehensweise soll dann Anfang Juni 2006 der Rat der Stadt Dortmund entscheiden.

  • Vor Erstellung der Verwaltungsvorlage sollen der Mieterverein und andere Fachverbände Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten.

  • Aufforderungen an Haushalte mit erhöhten Unterkunftskosten, diese Kosten – ggf. durch Umzug – zu senken, werden erst nach einem Beschluss des Rates ergehen.

  • Welche Werte in Dortmund als angemessene Mietwerte gelten, ist derzeit noch offen, wird bis zur Entscheidung des Rates geklärt werden; hierzu wird es eine Verwaltungsvorlage geben.

Seitens des Mieterverein Dortmund und Umgebung wird dieses Vorgehensweise begrüßt. „Wichtig ist uns hierbei, dass kein Mieterhaushalt aufgefordert wird, seine bisherigen Unterkunftskosten durch Umzug zu senken, bevor dieses Thema im Rat der Stadt Dortmund verhandelt wurde!“, betont Helmut Lierhaus, Vorstandssprecher des Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V..

„Wir erwarten, dass die von uns vorgestellten Härtegründe nicht nur vom Rat befürwortet, sondern dann auch in der Verwaltungspraxis der ARGE umgesetzt werden.“, fordert Helmut Lierhaus.

Zu begrüßen ist auch, dass die Ermittlung der Wohnverhältnisse bei den ersten Tausend Haushalten anhand eines Stichwortkataloges erfolgt. Dieses war zunächst anders geplant gewesen. „Dieser Stichwortkatalog liegt uns seit vier Tagen vor, er berücksichtigt die meisten der von uns geforderten Härtegründe.“

Besonders sorgfältig geprüft werden müssen auch die bislang verwandten Werte der ARGE für die Angemessenheit der Miete. Erfreulicherweise zeichnet sich inzwischen ein Konsens ab, dass die bislang verwandten Werte angemessener Miete zumindest für Einpersonenhaushalte angehoben werden müssen.

„Dieses ist ebenfalls zu begrüßen“, betont Holger Gautzsch, Rechtsberater beim Mieterverein. Da es sich bei der betroffenen Personengruppe um erwerbsfähige Personen handelt, wird die Anzahl der Haushalte, welche unter Härtefallgrundsätze fallen, nicht allzu groß sein.

„Dieses kann für die Angemessenheitswerte aber nicht das letzte Wort sein, betont Holger Gautzsch. „Auch für Mehrpersonenhaushalte gibt es für eine Gruppe von letztendlich über 1.000 Haushalten bei Neuvermietungsmieten von 4,86 €/ pro m2 kein ausreichendes Wohnraumangebot“, so Holger Gautzsch. „Die Miethöhewerte gehören daher nicht nur für Einpersonenhaushalte auf den Prüfstand.“


Tipps für die ca. 1.000 Betroffenen der ersten Gesprächswelle

Betroffenen rät der Mieterverein, Gesprächstermine zu vereinbaren (es besteht eine Mitwirkungspflicht!, ansonsten drohen Nachteile!) und gegenüber der ARGE die konkreten Mietbedingungen und Wohnverhältnisse offen zu legen.

So besteht die Chance, zu kontrollieren, was in welcher Zusammensetzung (Kaltmiete/Nebenkosten) bei der ARGE erfasst wurde und ggf. bestehende Härtegründe von sich aus vorzubringen. Beim Mieterverein ist Informationsmaterial kostenlos erhältlich, z.B. auch eine Zusammenstellung der vom Mieterverein vorgeschlagenen Härtegründe.

Kostenlose Informationen für Mieter/innen - auch zum Thema Unterkunftskosten/Härtegründe - sind im Mieterverein Dortmund, Kampstr. 4, DO-Innenstadt erhältlich oder werden auf Wunsch zugeschickt:  557656-0,

ebenso unter www.mieterverein-dortmund.de.


Hintergrund:

Seit dem 01.01.2005 ist für Arbeitslose die bisherige Arbeitslosenhilfe (welche sich der Höhe nach am ehemaligen Arbeitseinkommen orientierte) entfallen. Stattdessen erhalten Arbeitslose Grundsicherung in Anlehnung an die ehemalige Sozialhilfe nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuch II (SGB II). Dieses gilt seitdem auch nach Auslaufen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld (welches seit Anfang 2006 auf 12 Monate begrenzt wurde).

Im Rahmen des SGB II wird als Arbeitslosengeld II ein Regelsatz (345,00 €) gezahlt, zuzüglich der tatsächlichen Mietkosten (§ 22 SGB II). Wenn dieses Mietkosten nicht angemessen sind, muss der Hilfeempfänger aufgefordert werden, diese Mietkosten auf das angemessene Maß zu senken, im Regelfall nach sechs Monaten werden ihm ansonsten nur noch die angemessenen Mietkosten erstattet.

Umstritten ist, wie die angemessenen Mietkosten zu bemessen sind. Das Sozialamt der Stadt Dortmund geht seit mindestens acht Jahren von folgenden Werten aus:


Personen

Fläche
(Qm)

Kaltmiete
in €

BK
in €

Summe
in €

1

45

218,70

58,05

276,75

2

60

291,60

77,40

369,00

3

75

364,50

96,75

461,25

4

90

437,40

116,10

553,50



Quelle: Richtlinien der ARGE Dortmund

4,86 € netto kalt + 1,29 € Betriebskosten ( = 6,15 € brutto kalt)

45 qm für die erste, + 15 qm für jede weitere Person Stand 11/2005

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