Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Soziale Lage / Sozialpolitik Dortmund speziell Soziale Entwicklung Schwarzfahrer muss ins Gefängnis

Schwarzfahrer muss ins Gefängnis

— abgelegt unter:

Seine junge Ehefrau brach in Tränen aus, der Angeklagte selbst konnte nicht glauben, was er da gerade hörte: Er muss ins Gefängnis - weil er wieder ohne Ticket in der U-Bahn erwischt wurde.

Wegen "Erschleichens von Leistungen", wie das Delikt Schwarzfahren korrekt heißt, verhängte Amtsrichter Georg Junglas eine Haftstrafe von drei Monaten. Das Problem: Der 41-jährige Angeklagte scheint unbelehrbar zu sein.

Es war gerade einmal eine Woche her, dass er nach der letzten Bewährungsstrafe wegen Schwarzfahrens schon wieder ohne Ticket in die U 47 stieg. Dieses Urteil hatte ebenfalls Richter Junglas verhängt, "und zwar mit eindringlichen Ermahnungen", wie er sich gestern erinnerte. Zuvor hatten Kollegen diverse Geldstrafen verhängt, immer und immer wieder auf die drohenden Konsequenzen hingewiesen. Die Haftstrafe, sie traf den drogenabhängigen Mann nicht unerwartet, so schmerzhaft sie auch sein mag.

Seine Ehefrau - das Paar ist seit Anfang Februar verheiratet - hatte zuvor an das Gericht appelliert, noch einmal Gnade vor Recht walten zu lassen: "Ehrlich, wir bemühen uns, so viele Strecken wie möglich zu Fuß zu gehen. Und wenn das nicht geht, dann fahren uns meine Großeltern. Die helfen uns, wo sie nur können."

Vor einem Jahr hatte der Angeklagte einen schweren Unfall, wurde damals als Fußgänger von einem betrunkenen Autofahrer regelrecht umgefahren. Danach hätte sein Mandant Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis gehabt - wenn er sich darum gekümmert hätte, erklärte Verteidiger Marco Ostmeyer. "Doch er ist ein bisschen antriebsschwach." Jetzt wolle sein Schützling seine Alkohol,- und Drogenprobleme ernsthaft bekämpfen. Bleibt zu hoffen, dass er diese Maßnahmen aus der Haft heraus einstielen kann.

Quelle: WR vom 2.3.09

 

Artikelaktionen