Sozialämter liegen im Clinch
Kaum sind die Kassen leer, wird der Ton schärfer. Jetzt überziehen sich sogar schon die Sozialämter gegenseitig mit Klagen.
Dortmund gegen Lünen: Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kam es gestern zu einer durchaus brisanten Paarung. Es ging um knapp 26 000 Euro, einen angeblich schwer vermittelbaren Mann und einen ziemlich teuren Aushilfs-Job.
Die Fakten: Im Sommer 2001 stellte ein damals 40-jähriger Mann bei der Stadt Dortmund einen Antrag auf Sozialhilfe. Und dort meinte man es offenbar besonders gut mit ihm. Obwohl er bis vor kurzem eine eigene Gaststätte betrieben hatte, stufte ihn das Amt sofort als praktisch unvermittelbar ein. Kurz darauf bekam er einen Aushilfsjob als Hausmeister.
Dass die Maßnahme teuer war, hat den Dortmundern offenbar nicht viel ausgemacht. Sie sind schließlich bis gestern davon ausgegangen, dass sie sich das Geld von ihren Lüner Kollegen wiederholen können. Dabei beriefen sie sich auf eine Gesetzesklausel, nachdem zugezogene Personen noch zwei Jahre über ihre alte Heimat abgerechnet werden können. Und genau das war hier der Fall.
Das Lüner Sozialamt weigerte sich jedoch, die hohen Kosten zu übernehmen. Begründung: Die Dortmunder hätten den Mann niemals als unvermittelbar einstufen und ihm den Hausmeister-Job geben dürfen. Dann wären auch nicht so hohe Kosten aufgelaufen.
Auch die Richterin zeigte sich sehr verwundert über die kostenträchtigen Dortmunder Maßnahmen. Wörtlich sagte sie: "Mich stört, dass man schon nach drei Wochen in die Beschäftigungsmaßnahme reingegangen ist."
Und sie hatte Recht. Der Antragsteller, der früher nie arbeitslos war, hatte sich nämlich schon nach kurzer Sozialhilfe-Zeit wieder selbstständig gemacht und die Einstufung als unvermittelbar damit selbst ad absurdum geführt.
Am Ende gab sich Dortmund geschlagen und bleibt damit nun endgültig auf den knapp 26 000 Euro sitzen. - jh
Quelle: Ruhr Nachrichten vom 06. Juli 2006