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Stadt verliert nicht - und TNT gewinnt nicht

In eine neue Runde geht das seit rund einem Jahr andauernde Wettrennen der Briefzusteller um den städtischen Auftrag für Postdienstleistungen.

Am Mittwoch hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf geurteilt: Der Wettbewerber TNT hätte nicht ausgeschlossen werden dürfen, weil er den Mindestlohn von 9,80 Euro/Stunde für Briefzusteller nicht zahlt, sondern nur 7,50 Euro/Stunde. Gleichzeitig verwehrte das OLG TNT aber auch den beantragten Zuschlag für den Großauftrag. Mehr als zwei Millionen Briefe verschickt die Stadt jährlich.

Zur Vorgeschichte: Am 30. Juni 2008 war das europaweite Ausschreibungsverfahren für Postdienstleistungen (für zwei Jahre, mit zweimaliger einjähriger Verlängerungsoption) in zwei Losen angelaufen. Den Auftrag für Los 2 (Zustellungsaufträge) erhielt die Deutsche Post AG. Das Verfahren ist unstrittig. Los 1 (Allgemeine Briefzustellungen) ging an die WPS GmbH. TNT war günstiger gewesen, wurde von der Stadt aber ausgeschlossen, weil die Firma den Mindestlohn nicht zahlt. Der Rat der Stadt Dortmund hatte entschieden, dass nur wer den Mindestlohn nach der gültigen Postmindestlohnverordnung zahlt, auch den Zuschlag erhalten kann.

Doch die Gerichte kümmert der Ratsentscheid nicht. Sie beurteilen die Rechtslage anders. Der Ausschluss eines Bieters, nur weil er den Mindestlohn von 9,80 Euro nicht zahle, gelte nicht. In zwei Verfahren war die Postmindestlohnvereinbarung von Gerichten für unwirksam erklärt worden. Jetzt muss das Bundesverwaltungsgericht die Sache letztendlich klären. Das kann aber lange dauern. Noch mehrere Jahre, befürchtet nicht nur die Gewerkschaft Verdi.

Die Stadt Dortmund verlor das Verfahren beim OLG in dieser Woche nicht. Das lag in erster Linie daran, dass mehrere Gründe für die Nichtvergabe an TNT angeführt wurden. Die Bundesagentur für Arbeit, die für Dortmund, Essen und Bochum ihre Postdienstleistungen ausgeschrieben hatte, war vor kurzem noch gezwungen worden, TNT zu beauftragen (die WAZ berichtete). Die Agentur hatte die Nichtzahlung des Mindestlohns als Ausschlussgrund genannt - und war damit gescheitert.

Das Dortmunder Vergabeamt argumentierte - und konnte damit die Richter in Düsseldorf zu einem differenzierten Urteil bringen, dass man ja auch die Leistungsfähigkeit eines Bieters prüfen müsse. Zu dieser Leistungsfähigkeit gehöre, dass TNT für den Fall gerüstet sein müsse, wenn das Bundesverwaltungsgericht den Lohn von 9,80 Euro/Stunde für rechtens erklärt. Dafür müssten Rücklagen gebildet werden. Dies scheint aber mindestens fraglich zu sein.

Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer gestern: „Ich habe das städtische Vergabeamt damit beauftragt, sofort mit der Prüfung zu beginnen, ob das bisherige Verfahren aufgehoben werden kann und auf der neuen Rechtsgrundlage die Postdienstleistungen neu ausgeschrieben werden können.”

Quelle: WAZ vom 30.07.09

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