Viele Mieter weigern sich zu zahlen
Ihren Ärger über die exorbitant hohen Nachzahlungen für Strom und Heizung in 2008 lassen die Mieter immer öfter an den Hausbesitzern aus. Indem sie sich weigern, die Beträge - nicht selten 300 bis 400, in Extremfällen aber auch schon mal 800 Euro - zu bezahlen.
„Viele Mieter begründen ihre Zahlungsverweigerung einfach ins Blaue hinein mit der Behauptung, dass die Heizkostenabrechnung falsch sei”, berichtet Michael Mönig, Hauptgeschäftsführer bei Haus & Grund von einer wachsenden Zahl von Mitgliedern, die ihren Verband zur Hilfe rufen. Ermuntert würden die Zahlungsverweigerer, so Mönig, vom Mieterbund, der ständig öffentlich behaupte, dass jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft sei. „Das stimmt so natürlich nicht”, hält Mönig dagegen.
Mönigs Ärger kann Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund und Umgebung, durchaus nachvollziehen. „Da muss man differenzieren”. Die Missstände bei den Nebenkostenabrechnungen, die man im Februar angeprangert habe, träfen schwerpunktmäßig auf Heuschrecken und Finanzinvestoren am Wohnungsmarkt zu. „Vor allem auf die kleineren unten ihnen, die organisatorisch und handwerklich nicht so gut aufgestellt sind.”
Was für Wohnungsgesellschaften mit Tausenden von Mietern und computergestützten Abrechnungsverfahren gilt, sieht bei privaten Vermietern - und das ist die Klientel der Eigentümer-Schutzgemeinschaft - oft anders aus. Da werden Betriebskostenabrechnungen häufig noch in mühevoller Kleinarbeit von Hand erstellt. Ein offenbar deutlich weniger fehleranfälliges Verfahren. Wie die Haus & Grund-Juristen berichten, die mit solchen Fällen zurzeit eingedeckt werden, sind die ihnen vorliegenden Zahlungsverweigerungen von Nachforderungen bei Heiz- und Betriebskosten zu etwa 90 Prozent unbegründet.
Zwar wiesen Betriebskostenabrechnungen „durchaus häufig formale Fehler” auf, gesteht Michael Mönig zu. Er nennt das ein „Eldorado für klein karierte Erbsenzähler” und gibt die Schuld für jede Menge Verwirrung den immer komplizierter werdenden Gesetzen und der immer weiter ausufernden Rechtsprechung zum Heizkosten- und Betriebsrecht, durch die ein Laie kaum noch durchsteige. Aber: „Wenn die Fehler ausgeräumt sind, ist unterm Strich die hohe Nachzahlung dann doch komplett fällig.”
Quelle: WAZ vom 23.03.09