Wann ist ALG-II-Empfänger Härtefall?
Die erneuten Änderungen bei den Hartz-IV-Regelungen bringen bei Gisela Tripp vom Arbeitslosenzentrum das Blut in Wallung. "Es wird Eltern geben, die durch ihre erwachsenen Kinder zu Hartz-IV-Empfängern werden."
Denn bisher war es so, dass jugendliche Arbeitslose eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildeten, unabhängig von ihren Eltern. Künftig werden Eltern und ihre arbeitslosen Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft zusammengefasst.
Wie etwa die 55-Jährige, die bei unserer gestrigen Telefonaktion anrief. In ihrem Haushalt lebt ihr 23-jähriger Sohn, der arbeitslos ist. Wegen Mieteinnahmen und ihrer Rente erhält die Mutter kein ALG II, aber ihr Sohn. Ab 1. Juli würde der Sohn gemeinsam mit seiner Mutter als Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Die Frage der Mutter: "Muss ich mich dann arbeitslos melden?" Die klare Antwort von Eva Hippen von der ARGE: "Ja."
Bei der Telefonaktion gestern offenbarten sich viele persönliche Schicksale. Etwa das des 19-Jährigen, der bei seiner psychisch kranken Mutter lebt. Er will im Oktober studieren, bekommt dann auch Bafög und könnte davon eine Wohnung finanzieren. Er möchte gern jetzt schon ausziehen. Doch so einfach geht das nicht. Da er ALG-II-Bezieher ist, so Eva Hüppen, würde bei dem jungen Mann erstmal geprüft, ob die gefundene Wohnung angemessen ist und ob er sie tatsächlich später von seinem Bafög bezahlen kann. Ein Sozialarbeiter müsste sich möglicherweise von der Situation vor Ort ein Bild machen.
Oder da gibt es die 18-Jährige, die noch zur Schule geht, aber nicht mehr bei den Eltern lebt, sondern bei Freunden. Zu den Eltern will sie nicht zurück, da es zu Missbrauch in der Familie gekommen ist. "Das ist ein Fall, den kann man nicht am Telefon klären", betont Sandra Turley von der ARGE. Die Anruferin könnte ein Härtefall sein. Der Knackpunkt: Bisher ist noch gar nicht geklärt, was einen Härtefall ausmachen könnte.
Das offenbart ein grundsätzliches Problem für die ARGE-Mitarbeiter: "Wir haben die gesetzlichen Bestimmungen ohne die notwendige Ausführungsverordnung." - kiwi